Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 18:40

P1) Da gibt es ueberhaupt nichts dran zu ruetteln
Und wenn das nicht reicht noch P2)
Du darfst gerne an eine Ministerin schreiben ob man wegen EW das Urheberrecht nicht aendern koennte. Vielleicht gibt es eine Ausnahme.
Alle anderen Punkte fuehrn nur zu bereits gefuehrten Diskussionen weil man hier diskutieren kann. Ueber P1 nicht. Und der ist hinreichend. An dem wuerde auch ein Staatsanwalt die Sache neben P2 aufhaengen.

Gegen P1 wird wohl staendig wegen Unwissenheit verstossen. Und solange kein Klaeger besteht .... Aber bei EW gibt es Klaeger und es ist vorsaetzlich.
Warum die Bilder ? Weil es den Unterhaltungswert steigert. Man will wissen : Wie sieht derjenige aus. Und das macht EW interessanter.
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon albedo » Donnerstag 7. Juli 2011, 18:56

es wäre nett wenn hier noch etwas kommen würden.
richy hat geschrieben:Das Problem ist aber, dass Esowatch die Demokratie in Frage stellt
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:00

Entspricht eine Institution die gegen geltendes Recht verstoesst, gegen festgelegte demokratische Regeln den demokratischen Grundsaetzen ?
P1 ist nun mal am einfachsten und eindeutigsten. Das erspart jede weitere zwar moegliche aber nicht in meinem Interesse liegende Diskussion.
es wäre nett wenn hier noch etwas kommen würden.
Guter Satz. Und was kommt von dir bezueglich P1 ? Willst du auch das Geld zurueck in die Bank tragen ? Die Bildchen entfernen und alles wird gut ?

Ja ich mache mir es hier einfach. Aber warum soll ich es mir bei dieser eindeutigen Ausgangssituation unnoetig schwer machen ?
Ok jetzt dein Argument zum Urheberrecht. Rueckgaengig machen hatten wir schon.
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:11

Solange du nachdenkst
Von besonderem Interesse fuer einen Juristen waere natuerlich Punkt 2. Der anonyme Provider und das fehlende Impressum. Somit die voellig anonyme Vorgehensweise.
In Deutschland ist das eine Straftat. Wie es in anderen Laendern ist weiss ich nicht. Ein juristischer Leckerbissen ist aber die Fragestellung ob diejenigen die dort anonym schreiben sich ebenfalls strafbar machen. Wenn ein Jurist daran Interesse findet dann wird das interessant. Juristen stehen auf solche verzwickten Fragestellungen. Z.B. aus welcher Entfernung ein Fotograf Bilder von einem Prominenten schiessen darf. Auf so was sind die ganz scharf drauf.

BTW Ich kenne zwar sehr viele Juristen aber selbst hab ich nichts damit zu tun.
Kann gerne morgen mal bei einem Bekannten nachfragen, wie er das einschaetzt
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon albedo » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:19

richy hat geschrieben:Entspricht eine Institution die gegen geltendes Recht verstoesst, gegen festgelegte demokratische Regeln den demokratischen Grundsaetzen ?


verstehe, Sie reden von Promed.watch. das gegen demokratische Grundsätze verstossen tut.

richy hat geschrieben:Ja ich mache mir es hier einfach. Aber warum soll ich es mir bei dieser eindeutigen Ausgangssituation unnoetig schwer machen ?


eben, ein Schelm wer böses dabei denkt?
Für Ihre Behauptung EW ist demokratiefeindlich können Sie keine greifbaren Belege liefern?
Schwaches Bild.
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:24

Für Ihre Behauptung EW ist demokratiefeindlich können Sie keine greifbaren Belege liefern?
Ich habe einen eindeutigen Beleg genannt den sie wohl uebersehen haben. Und P2 kann nur ein Staatsanwalt beurteilen.
Sie tragen das Geld somit zurueck zur Bank ? Viel Erfolg dabei.
verstehe, Sie reden von Promed.watch. das gegen demokratische Grundsätze verstossen tut.

Die Seite kenne ich nun nicht so genau aber ich kann ihnen eine andere Seite nennen, die ebenso gegen geltendes Recht verstoesst . Eselwatch. Oder meinen sie diese Seite ist rechtens ? Es sind uebrigends aehnliche Delikte.
Bitte folgende Frage beantworten :
Wuerden sie eselwatch als demokratische Instutition betrachten ?
Und bei EW eine Ausnahme machen weil der Zweck die Mittel heiligt ?
Zuletzt geändert von richy am Donnerstag 7. Juli 2011, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:31

Schwaches Bild.

Warum schreiben sie das ? Ich schreibe auch nicht dumpf "Kommt noch was ?" weil von ihrer Seite her noch nichts zu Punkt eins kam. Ich uebe mich lieber in Geduld.
Zuletzt geändert von richy am Donnerstag 7. Juli 2011, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon albedo » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:48

richy hat geschrieben:
Schwaches Bild.

Warum schreiben sie das ?

wegen hier?
richy hat geschrieben:Für Ihre Behauptung EW ist demokratiefeindlich können Sie keine greifbaren Belege liefern?

richy hat geschrieben:Ich habe einen eindeutigen Beleg genannt den sie wohl uebersehen haben

Vielleicht, vielleicht ist Ihr Beleg nicht als solcher erkennbar gewesen.

richy hat geschrieben:Die Seite (PW) kenne ich nun nicht so genau aber ich kann ihnen eine andere Seite nennen,

Und von dem was Sie kennen halten Sie so?
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 19:59

Und von dem was Sie kennen halten Sie so?

Ich kann mir kein Urteil ueber eine Seite erlauben, die ich lediglich einige Male besucht habe. Scheint von einem Guru zu sein, die ich aufgrund privater Erfahrungen weniger mag. Denke sie ins nicht anonym. Die Seite scheint in einem gewissen Zusammenhang zu eselwatch zu stehen. Der Schreibstil ist von dem was ich bisher gelesen habe moderat. Ich muesste mir die Seite tatsaechlich genauer anschauen. Aber wozu ? Beantwoerten sie bitte einfach meine Fragen :
Hier nochmals die erste Frage :

A) Wuerden sie eselwatch als demokratische Instutition betrachten ?

Vielleicht, vielleicht ist Ihr Beleg nicht als solcher erkennbar gewesen.
Macht nichts, das kann vorkommen, dass man etwas uebersieht. Wenn sie meine Frage beantworten wird es vielleicht auch deutlicher.
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Re: Esowatch Impfgegner und der Dalai Lama

Beitragvon richy » Donnerstag 7. Juli 2011, 20:28

@M.S.
Folgendes hatte ich uebersehen :
Vielleicht ist jemand hier im Forum, der da bewandert ist. Ich würde vermuten, dass dieses Bild quasi öffentlich ist.
Wenn's wirklich sein muss, mache ich mich da schlau. Aber nur wenn's wirklich sein muss.
Hab ich mich laengst schlau darueber gemacht. Die Sachlage ist auch voellig einfach und fast schon ohne schlaumachen selbstversatendlich.
Wenn auf einer Kochseite ein leckeres Rezept abgebildet ist und du benutzt dieses Foto dann bist du dran wenn es der Urheber boese meint. Das Photo stellt eine geistige Arbeit dar und die ist genauso wie ein Liedtext oder Lied geschuetzt. Ich als Musiker oder der Veranstalter zahlen doch nicht aus Spass Urheber Gebuehren. Bei einem persoenlichen Bild ist es nochmal etwas anders. Aber keineswegs freizuegiger. Eine Schoepfungshoehe wird bereits durch sehr geringe Anforderungen erreicht Und die rechtliche Lage eines solchen Lichtbildes unterscheidet sich nicht von einem professionelen Lichtbildwerk ! Lediglich die Urheberdauer. Selbst ein Roentgenbild ist natuerlich gschuetzt.

Geschützt ist jedes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk, wie ein „Foto“ im Gesetz bezeichnet wird, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. Nach dem Grundsatz der „kleinen Münze“ gelten für die Schutzfähigkeit von Lichtbildwerken geringe Anforderungen. Ein besonderes Maß an schöpferischer und kreativer Gestaltung ist also nicht erforderlich. Daher sind auch Zweckfotos, Gegenstandsfotos und erst Recht professionell erstellte Architektur-Fotos urheberrechtlich geschützt. Schutzfähig ist also alles, was nicht „blindlinks geknipst“ wurde und sofern es sich um eine aussagekräftige Aufnahme handelt.

Ein urheberrechtlich geschütztes Foto darf ohne die vorherige (!) Zustimmung des Fotografen als Urheber weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, d.h. im Internet eingestellt werden. Diese Verwertungshandlungen sind zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten, damit dieser die Möglichkeit hat, eine angemessene finanzielle Gegenleistung für sein Werk zu erhalten. Denn Betreiber von Internet-Shops oder anderen Internetseiten, erste Recht große Hersteller tätigen erhebliche Investitionen in die Anfertigung ansprechender Produktfotos.

Dieses hübesche Urlaubsfoto von Rechtsanwalt Richard dürfen Sie ohne Zustimmung des Fotografen oder Nutzungsberechtigen bspw. nicht im Internet benutzen

http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... -fotorecht

Weitere Quelle :
http://www.gemeinsam-engagiert.net/file ... ternet.pdf
Einfach nach §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. googeln
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