Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon elfenpfad » Dienstag 28. September 2010, 00:34

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Die erhobenen Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.

Grundsatzurteil zu Datenspeicherung erwartet
Foto: dpa/DPA Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt.

Die Richter entschieden in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Bislang gesammelte Daten müssten „unverzüglich“ gelöscht werden.

weiterlesen hier :


http://www.welt.de/politik/article66186 ... idrig.html


Sehr interessant sind diese Fragen eines Users/in an die allmystery Verwaltung in diesem thread ^^ :

http://www.allmystery.de/themen/pr32738-14#id4701142

Auf weitere Antworten dort darf man gespannt sein, wenn es sie dann gibt ^^
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon Elfer » Dienstag 28. September 2010, 21:27

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig.


Falsch, so hat das BVerfG nicht geurteilt.

Das einzige Problem beim Urteil leigt da, wo das BVerfG die Löschung aller Daten quasi angeordnet hat und damit einen Zustand erschaffen hat, der verfassungskonforme Maßnahmen, die über viele Jahre getroffen wurden gleich mit unmöglich gemacht hat. Das BVerfG hat die Ermittlungen mindestens 10 Jahre zurück geworfen und hat eigentlich verfassungskonforme Gesetze ad absurdum geführt.

Dieses Urteil ist ein gutes Beispiel für die immer rechtstheoretischer werdenden und gleichzeitig der unreflektierten öffentlichen Meinung folgenden Rechtssprechung.

Es fehlt mir an Stimmen, die mal für das Notwendige einstehen. Was glaubt ihr, was passiert, wenn ein Verwandter eines Verfassungsrichters von einer erheblichen Straftat betroffen sind oder auch eines hohen Datenschützers oder oder oder.....


PS
Nach dem BVerfG ist die Vorratsdatenspeicherung sogar grundsätzlich zulässig und verfassungskonform.
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon elfenpfad » Dienstag 5. Oktober 2010, 11:59

Vorratsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert BKA
Elfer hat geschrieben:
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig.


Falsch, so hat das BVerfG nicht geurteilt.

Das einzige Problem beim Urteil leigt da, wo das BVerfG die Löschung aller Daten quasi angeordnet hat und damit einen Zustand erschaffen hat, der verfassungskonforme Maßnahmen, die über viele Jahre getroffen wurden gleich mit unmöglich gemacht hat. Das BVerfG hat die Ermittlungen mindestens 10 Jahre zurück geworfen und hat eigentlich verfassungskonforme Gesetze ad absurdum geführt.

Dieses Urteil ist ein gutes Beispiel für die immer rechtstheoretischer werdenden und gleichzeitig der unreflektierten öffentlichen Meinung folgenden Rechtssprechung.

Es fehlt mir an Stimmen, die mal für das Notwendige einstehen. Was glaubt ihr, was passiert, wenn ein Verwandter eines Verfassungsrichters von einer erheblichen Straftat betroffen sind oder auch eines hohen Datenschützers oder oder oder.....


PS
Nach dem BVerfG ist die Vorratsdatenspeicherung sogar grundsätzlich zulässig und verfassungskonform.


Hallo Elfer -
Nun, so steht es in dem von mir reingestellten link: http://www.welt.de/politik/article66186 ... idrig.html
stammt also nicht aus "meiner Feder" ^^




Hab News gefunden zum Thema :
5. Oktober 2010 (0)
Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, das Bundeskriminalamt (BKA) scharf kritisiert. “Die Verfolgung schwerer Straftaten wird in einigen Fällen sicher erschwert, weil die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Es ist jedoch unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt”, sagte Schaar der “Welt” (Dienstagausgabe).

Schaar plädierte für einen Praxistest des sogenannten “Quick-Freeze”-Verfahrens, das mit einer Speicherung solcher Daten für wenige Tage verbunden werden sollte. Dabei hält er es für legitim, auch bei Flatrate-Anschlüssen Verbindungsdaten vorzuhalten. “Dieses Verfahren hat sich bei Urheber-Rechtsverstößen bewährt. Mich wundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche entsprechende Daten auszuwerten”, sagte Schaar. Zugleich gab er dem BKA eine Mitschuld dafür, dass seit Monaten keine Neuregelung auf den Weg gebracht wird. “Wer wie etwa das BKA derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden”, sagte Schaar.

Weiterlesen hier im link:

http://www.online-presseportal.de/newst ... t-bka-1413
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon Delon » Dienstag 5. Oktober 2010, 12:05

Einwohnermeldeämter verkaufen Daten

Wer sich wundert, woher manches Unternehmen wohl seine Daten hat: Hier kommt eine mögliche Antwort.

Privatadressen werden von den Einwohnermeldeämtern an Datenhändler verkauft. Das berichtet das Wirtschafts-Magazin Wiso. Die Abteilungsleiterin vom Bürgeramt Berlin, Klaudia Zurth, wird zitiert:
Anzeige

"Es kommt schon vor, dass mit einer Anfrage 1.000 Adressen vermittelt werden."

Der Zugriff auf die Bürgerdaten ist gebührenpflichtig. Laut dem Bericht bei Golem fallen pro Adresse beim Bürgeramt in Berlin 5 Euro an, in München sind es 15 pro Datensatz.

Der Datensatz beinhaltet Name, Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft, gegenwärtige und frühere Adresse, Familienstand und Anzahl der Kinder. Der Eintrag unterliegt in Deutschland der Meldepflicht.

Datenschützer Peter Schaar kritisierte den Handel mit Bürgerdaten, das Bundesinnenministerium kündigte gegenüber Wiso an, zu prüfen, ob Melderegisterauskünfte "neu austariert werden müssen".

http://www.tweakpc.de/news/19627/einwoh ... fen-daten/

Soviel zum Datenschutz. ;)
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon Elfer » Dienstag 5. Oktober 2010, 18:07

Delon hat geschrieben:Einwohnermeldeämter verkaufen Daten

Wer sich wundert, woher manches Unternehmen wohl seine Daten hat: Hier kommt eine mögliche Antwort.

Privatadressen werden von den Einwohnermeldeämtern an Datenhändler verkauft. Das berichtet das Wirtschafts-Magazin Wiso. Die Abteilungsleiterin vom Bürgeramt Berlin, Klaudia Zurth, wird zitiert:
Anzeige

"Es kommt schon vor, dass mit einer Anfrage 1.000 Adressen vermittelt werden."

Der Zugriff auf die Bürgerdaten ist gebührenpflichtig. Laut dem Bericht bei Golem fallen pro Adresse beim Bürgeramt in Berlin 5 Euro an, in München sind es 15 pro Datensatz.

Der Datensatz beinhaltet Name, Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft, gegenwärtige und frühere Adresse, Familienstand und Anzahl der Kinder. Der Eintrag unterliegt in Deutschland der Meldepflicht.

Datenschützer Peter Schaar kritisierte den Handel mit Bürgerdaten, das Bundesinnenministerium kündigte gegenüber Wiso an, zu prüfen, ob Melderegisterauskünfte "neu austariert werden müssen".

http://www.tweakpc.de/news/19627/einwoh ... fen-daten/

Soviel zum Datenschutz. ;)


Leider offenbart Schaar wieder einmal seine Inkompetenz. Mit diesen Adressen wird seit Jahren "gehandelt". Jeder, der sich bei einem Einwohnermeldeamt meldet, kann der Veröffentlichung widersprechen.
Schaar sollte sich lieber daran erinnern, dass er mit seinem Wahn auch für den aktuell miserablen Zustand unserer Meldedaten mitverantwortlich ist.

Man kann die Bücher für viel Geld kaufen. Übrigens bekommt jeder, der ein berechtigtes Interesse vorbringt gegen Gebühr eine Auskunft bekommen.

Also, wer nicht will, muss widersprechen.
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon Elfer » Dienstag 5. Oktober 2010, 19:05

elfenpfad hat geschrieben:Vorratsdaten: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert BKA
Elfer hat geschrieben:
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig.


Falsch, so hat das BVerfG nicht geurteilt.

....

PS
Nach dem BVerfG ist die Vorratsdatenspeicherung sogar grundsätzlich zulässig und verfassungskonform.


Hallo Elfer -
Nun, so steht es in dem von mir reingestellten link: http://www.welt.de/politik/article66186 ... idrig.html
stammt also nicht aus "meiner Feder" ^^



Nein, natürlich nicht. Ich wollte dieses Märchen nur klarstellen.

Musst Dich nicht anstecken lassen, wenn manch einer glaubt, sich angegriffen fühlen zu müssen, damit er von der Diskussion und den eigenen Worten ablenken kann.

Wie gesagt, ich habe mich über die immer wieder falsch publizierte Aussage geäußert.

elfenpfad hat geschrieben:Hab News gefunden zum Thema :
5. Oktober 2010 (0)
Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, das Bundeskriminalamt (BKA) scharf kritisiert. “Die Verfolgung schwerer Straftaten wird in einigen Fällen sicher erschwert, weil die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Es ist jedoch unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt”, sagte Schaar der “Welt” (Dienstagausgabe).


Schaar ist ein Spartendenker, der über seine Nasenspitze hinaus blind ist. Die Ermittlungen werden in vielen Fällen nicht erschwert, sondern unmöglich gemacht. Das betrifft viele Fälle der Internetkriminalität.

Nicht die Dauer der Speicherung wurde gestoppt, es gab Kritik an der Unbestimmtheit der Gesetze. Selbst die Verpflichtung der Provider wurde nicht grundsätzlich als unrechtmäßig bewertet.

Das Urteil überraschte, weil der konsequente Beschluss nicht zu den vergangenen Entscheidungen passte und dazu noch völlig kontraproduktiv und vernichtend war.

elfenpfad hat geschrieben:Schaar plädierte für einen Praxistest des sogenannten “Quick-Freeze”-Verfahrens, das mit einer Speicherung solcher Daten für wenige Tage verbunden werden sollte. Dabei hält er es für legitim, auch bei Flatrate-Anschlüssen Verbindungsdaten vorzuhalten. “Dieses Verfahren hat sich bei Urheber-Rechtsverstößen bewährt. Mich wundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche entsprechende Daten auszuwerten”, sagte Schaar.


Damit vergleicht Schaar Äpfel mit Birnen und dokumentiert seine grenzenlose Inkompetenz. Er als Datenschützer sollte sich bewusst sein, dass es kein Online-Scanning von Daten gibt, die einen in kurzer Zeit in die Lage versetzt über die Notwendigkeit der Datenerhebung zu entscheiden.

Anders als die Film- und Musikbranche werden die Ermittlungsbehörden in diesem bereich nicht von selbst tätig, sondern nach Anzeige.
Im Bereich der Gefahrenabwehr ist die Erhebung dieser Daten in den meisten bzw. zumindest vielen Bundesländern gar nicht zugelassen.

Schaar dokumentiert brillant seinen Populismus. Sein Datenschutz ist lediglich die Förderung seiner Eitelkeit. Daher geht er gerne und überwiegend suggestiv in die Öffentlichkeit und erzeugt bewusst und gewollt die Fehlinterpretation.

Die Menge der Daten ist übrigens nie ein Thema. Daher ist es egal, ob Flat-Rate oder nicht.

"...Mich wundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche entsprechende Daten auszuwerten", sagte Schaar


Wieder ein Beispiel für seine Inkompetenz. Es geht bei dem Urteil gar nicht über die Dauer der Auswertung. Übrigens blockiert gerade seine Behörde eine effektive Auswertung der Daten. Ist doch verlogen, dann noch die Arbeitsgeschwindigkeit in Frage zu stellen.

Aber ganz nebenbei ist die Verarbeitungsdauer völlig egal. Es geht allein um den Zeitraum, in dem die Daten noch zu erheben sind. Übrigens sind die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit stark davon abhängig gewesen, wie schnell und zuverlässig die Provider arbeiten. Auch da scheint Schaar nicht informiert zu sein.

Schaar suggeriert, dass alle Daten vorgehalten werden, um sie in der Gesamtheit auszuwerten. Das ist völlig falsch. Vielleicht sollte Schaar sich nicht nur über die Verfahren schlau machen, sondern auch über die Ermächtigungsgrundlagen für staatliches Handeln.

Es wird langsam zeit, dass der Mann dahin geht, wo er keinen Schaden anrichten kann.

elfenpfad hat geschrieben:Zugleich gab er dem BKA eine Mitschuld dafür, dass seit Monaten keine Neuregelung auf den Weg gebracht wird. “Wer wie etwa das BKA derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden”, sagte Schaar.


Auch hier liegt Schaar völlig falsch. Das BKA ist nicht Gesetzgeber und kann auf nichts beharren, was Politik und Justiz durchsetzen wollen.

Ein schändlicher Versuch, die Verantwortung für weite Einschnitte in Ermittlungsermächtigungen , die vor allem die Behörde des Schaar mit zu verantworten hat.

Schaar ist hier der Hetzer, nicht das BKA. Schade, dass so viel Inkompetenz sich auch noch kritiklos in der Öffentlichkeit darstellen darf. Er muss schon viel Macht haben. Mehr macht als die Opfer, die einen Anspruch auf eine rechtstaatliche und effektive Strafverfolgung haben.

Das Thema Datenschutz ist schon schwierig. Das Thema Schaar sollte bald erledigt sein. Wie viele unfähige "Manager" haben das Handtuch geschmissen? Es wird Zeit, dass Schaar ihnen folgt. Seine Abfindung würde weniger Schaden anrichten.
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon elfenpfad » Dienstag 5. Oktober 2010, 19:58

Hallo Elfer ..

Nun, ich bin ja kein Experte, und das Thema ist sehr komplex. Ich kann nichts anderes tun, als auf die Suche nach mehr Infos zu gehen. Ich finde Deine Einwände ja durchaus interessant !
Und so hab ich mal gegoogelt und das hier gefunden :

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010

Urteil vom 2. März 2010
– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß


http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg10-011

Aber, ehrlich gesagt, es ist mühsam, sich durch diesen Text durchzuarbeiten :?
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon Elfer » Dienstag 5. Oktober 2010, 20:07

elfenpfad hat geschrieben:
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010

Urteil vom 2. März 2010
– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß


http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg10-011

Aber, ehrlich gesagt, es ist mühsam, sich durch diesen Text durchzuarbeiten :?


Genau das sagte ich ja. Es geht nicht, wie Schaar es gerne hätte, um die Inhalte. Es geht um Grundsätze der Bestimmtheit. Daher ist die Folge des Urteils kaum nachvollziehbar.

Ja, mühsam ist es. Aber vielleicht haben so auch viele Kritiker gedacht und das Urteile erst gar nicht gelesen. Das macht auch die Kritik einfacher. (Bitte, beziehe es jetzt nicht auf Dich)
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon elfenpfad » Dienstag 5. Oktober 2010, 20:37

Elfer hat geschrieben
Ja, mühsam ist es. Aber vielleicht haben so auch viele Kritiker gedacht und das Urteile erst gar nicht gelesen. Das macht auch die Kritik einfacher. (Bitte, beziehe es jetzt nicht auf Dich)

Keine Angst, mach ich nicht ;)
Ja, dass sich die wenigsten Menschen die Mühe machen, umfassend zu recheschieren, dieses Eindruckes kann man sich wirklich oft nicht erwehren. Braucht ja auch ne Menge Zeit.
Und selbst dann bleiben Zweifel genauso oft bestehen wie Ratlosigkeit.
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Re: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Beitragvon Elfer » Dienstag 5. Oktober 2010, 20:44

elfenpfad hat geschrieben:Und selbst dann bleiben Zweifel genauso oft bestehen wie Ratlosigkeit.


Was nur der behaupten kann, der es mal versucht hat. :D
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