- "... möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben."
Wir kennen mittlerweile auf landes- und kommunaler Ebene Beteiligungsverfahren:
den Bürgerentscheid
und dessen Vorstufe(n): das Bürgerbegehren
und: die Bürgerinitiative
auf Landesebene nennt sich das:
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Für ein Bürgerbegehren gilt eine Mindestzahl von Wahlberechtigten, die diesen Antrag per Unterschrift unterstützen müssen.
in der Regel zwischen 3 und 10% - je nach Bundesland unterschiedlich
- Außnahme:
- Bremen - min. 4.000 im Stadtbereich Bremen kommunalwahlberechtigte Bürger
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt - 15%
- Negativkataloge:
ausgenommene kommunalpolitische Themen - etwa Haushalt oder die Bauleitplanung
- Ausnahme:
- Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt - hier gilt ein noch restriktiverer „Positivkatalog“, worin festgelegt ist, welche Angelegenheiten als „wichtig“ gelten.
- NRW:
- 595 Bürgerbegehren - davon 160 Bürgerentscheide - zwischen 17.10.1994 und 31.12.2011
- um die Kosten eines Bürgerbegehrens abzuschätzen, wurde vorher ein sogenannter Kostendeckungsvorschlag verlangt - auf diesen wird nun verzichtet.
- Für die erforderliche Unterschriftensammlung ist die Frist deutlich verlängert wordenbisher acht, nun sind es 18 Wochen
auf Landesebene gibt es seit Dezember die freie Unterschriftensammlung
Der Abriß sollte 2000 durch ein Initiativbegehren verhindert werden. Unterschriften wurden gesammelt - OK! Bürgerbegehren:
lediglich 47,54% Zustimmung im Sinne des Begehrens
heute ist der Platz besser besucht, als vorher gedacht
2006 folgte dann das nächste Trauma: heute ist der Platz besser besucht, als vorher gedacht
- die dezentralen Hagener Schwimmbäder - jeder Stadtteil besitzt eines - sollten zugunsten eines zentralen weichen.
- Unterschriftensammlung - OK! Bürgerbegehren:
Quorum nicht erreicht.
- zwar stimmten etwa 66% gegen den Neubau, allerdings beteiligten sich lediglich 29068 Bürger -
nötig gewesen wären 30908
- In Nordholz bei Bremerhaven wurde 2011 ein Bürgerbegehren gegen die Bildung einer neuen Einheitsgemeinde mit der Samtgemeinde Land Wursten als unzulässig abgelehnt.
Begründung:es wurden nur 744 Unterschriften eingereicht. - In Neuenkirchen/Lüneburger Heide wurde ebenfalls 2011 ein Korrekturbegehren gegen Errichtung eines Discounter-Marktes als unzulässig befunden. Begründung auch hier: zu geringe Beteiligung - nämlich 0
- Die Bürger in Clausthal-Zellerfeld im Oberharz / Niedersachsen sollten über bzw. gegen die geplante Neugestaltung des Marktkirchenplatzes entscheiden.
Ergebnis:Unzulässig wegen mangelnder Beteiligung - 0
- In Schwaförden - Landkreis Diepholz / Niedersachsen war ein Korrekturbegehren gegen die Vergabe von Straßennamen positiv:
- 12,34% der Abstimmungsberechtigten.
- eine Bürgerinitiative sammelte bis Mitte Oktober 2011 insgesamt 79.149 Unterschriften - 22%
Beteiligung:
32,84%
Was war das denn?Es tun sich nun einige Fragen auf:
- geht es den Leuten nur um's "Weg" - macht sich also kaum einer Gedanken: was kommt danach?
- hat das Wort "Wutbürger" also doch irgendwo seine Existenzberechtigung?
- regelmäßig protestieren die Bürger, aber wenn sie gefordert sind zu handeln, hat niemand so richtig Lust?
- wenn sie schon kein Interesse an Fragen haben, Fragen, die ihre unmittelbare Umgebung betreffen, ...
wie soll das erst in der großen Politik werden?