Eine Frage vorweg:Britta hat geschrieben:Die Datenschutzbeauftragten haben wohl weggesehen oder ihren Job nicht richtig gemacht, als die Konzerne ihre Mitarbeiter ausspionierten. Auch habe ich bisher nichts mitbekommen, ob diese verurteilt wurden. Ich habe aber auch nicht danach gesucht.
Über welche Datenschützer reden wir hier?
Wenn Datenschutzbeauftragte aus Betrieben ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigen, mag dies zwar nachteilig für die jeweiligen Beschäftigten sein - ist auch zu verurteilen, kann und sollte allerdings nicht zwangsweise den Bundes- und Landes-Datenschutzbeauftragten angelastet werden. Betriebe haben zumeist eigene Datenschutzbeauftragte ... oder sollten sie haben!
Zum besseren Verständnis:
Ein Datenschutzbeauftragter muß bestellt werden,
"wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert" verarbeitet werden - in allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen (Behörden, Unternehmen, Vereine, ect.).
Immer dann, wenn "mindestens 10 Personen" (§ 4 f Abs. 1 S. 1 u. 4 BDSG) diese Daten Verarbeitung oder Zugriff auf diese Daten haben.
"wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert" verarbeitet werden - in allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen (Behörden, Unternehmen, Vereine, ect.).
Immer dann, wenn "mindestens 10 Personen" (§ 4 f Abs. 1 S. 1 u. 4 BDSG) diese Daten Verarbeitung oder Zugriff auf diese Daten haben.
- Wenn ein "bestimmtes Risiko" vermutet wird, oder wenn personenbezogene Daten "geschäftsmäßig" verarbeitet werden, oder Verfahren eingesetzt werden, die "der Vorabkontrolle unterliegen" (§ 4 d Abs. 5 BDSG, § 3 Abs. 9 BDSG, § 4 e BDSG, § 4 f Abs. 1 Satz 6 BDSG) (z. B. Adressdatenhandel).
Wenn eine "Volle Automatisierung" für Statistiken (z. B. Markt- und Meinungsforschung) oder Forschungszwecke eingesetzt wird.
Britta hat geschrieben:Auf immer und ewig lese ich so nicht heraus. Er möchte eine Verlängerung, und das mit guter Begründung.
"Die aktuelle Sicherheitslage allerdings erlaubt keine Aufhebung der von Rot-Grün verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das will"
Wie bitte soll ich das denn verstehen, wenn nicht als unbefristete Verlängerung? Wenn die FDP nicht noch umfällt, werden einige Vorschriften daraus, die sich in der Tat bewährt haben, verlängert ... aber befristet!
Es tut mir leid, dazu kann ich Dir momentan nur einige Kommentare liefern. Wenn gewünscht, liefere ich Dir weiteres Material nach:Britta hat geschrieben:Ohne richterliche Genehmigung glaube ich nicht.
Das Handelsblatt schrieb seinerzeit - 6.11.2001 - zur Beratung des Anti-Terror-Gesetze - Auszug:
"Auch die Möglichkeit, zur besseren Personenidentifizierung auch biometrische Verfahren vorzusehen, wird nunmehr konkret formuliert und soll nicht mehr durch Rechtsverordnung - also ohne parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren - eingeführt werden."
"Die Geheimdienste werden zu einer Art Polizeiorgan - sie dürfen ermitteln.
Sie alle sind künftig in den Bereichen tätig, für die originär Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig sind.
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst können künftig bei allen Banken Auskünfte über Konten, Geldbewegungen und Geldanlagen anfordern - auf Anordnung des jeweiligen Geheimdienstpräsidenten oder seines Vertreters.
Der Präsident oder sein Vertreter stellt einen Antrag beim zuständigen Bundesminister.
Sämtliche eingeholte Daten können unter bestimmten Voraussetzungen an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Der Blick in die Bankkonten und in die Computer der Fluggesellschaften soll nicht von dieser G-10-Kommission, sondern vom sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft werden, das vom Bundesinnenministerium nach maximal sechs Monaten eingeschaltet wird.
Der BND darf noch mehr abhören, auch im Inland, er darf auch auf Bank-, Post- und Luftverkehrsdaten zugreifen - ohne die staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Genehmigungen, die ansonsten bei regulären Ermittlungen stets erforderlich sind.
Die Vorschriften des Strafverfahrensrechts können jetzt leicht umgangen werden."
Sie alle sind künftig in den Bereichen tätig, für die originär Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig sind.
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst können künftig bei allen Banken Auskünfte über Konten, Geldbewegungen und Geldanlagen anfordern - auf Anordnung des jeweiligen Geheimdienstpräsidenten oder seines Vertreters.
Der Präsident oder sein Vertreter stellt einen Antrag beim zuständigen Bundesminister.
Sämtliche eingeholte Daten können unter bestimmten Voraussetzungen an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Der Blick in die Bankkonten und in die Computer der Fluggesellschaften soll nicht von dieser G-10-Kommission, sondern vom sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft werden, das vom Bundesinnenministerium nach maximal sechs Monaten eingeschaltet wird.
Der BND darf noch mehr abhören, auch im Inland, er darf auch auf Bank-, Post- und Luftverkehrsdaten zugreifen - ohne die staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Genehmigungen, die ansonsten bei regulären Ermittlungen stets erforderlich sind.
Die Vorschriften des Strafverfahrensrechts können jetzt leicht umgangen werden."
Dein Wort in Gottes Ohr! Aber was ist unser GG da noch wert, wenn dies durch einfache Gesetze durch die Hintertür ausgehöhlt wird?Britta hat geschrieben:Ich denke nicht, dass es hier soweit kommen könnte, wie in den USA. Dafür haben wir unser GG und den Verfassungsschutz und jede Menge aufmerksamer Leute, die schon bei den ersten Anzeichen Alarm schlagen würden.
Und genau für diesen Aufschrei benötigen wir die Datenschutzbeauftragten. Aber, wie gesagt, ich glaube denen auch nicht alles, nicht, wenn dies nicht von anderer Seite nicht bestätigt, oder zumindest nicht dementiert wird.
Nein, nein, schon richtig, aber ... wenn das kommt, was alles geplant ist (s.o.), dann sehe ich nicht guten Zeiten entgegen.Britta hat geschrieben:Das ist aber doch eigentlich nicht viel, was die Polizei da darf.