Britta hat geschrieben:Elfer hat geschrieben:1.
ermöglichen Eingriffsbefugnisse immer Missbrauchsmöglichkeiten. Dafür gibt es Kontrollmechanismen und Rechtsmittel. Die bloße Behauptung oder Möglichkeit kann kein Argument sein.
Dann sollte man den Bürgern genau aufzeigen, wie die Kontrollmechanismen funktionieren und sie darüber informieren, wer genau dafür verantwortlich ist. Das würde Vertrauen schaffen. Solange da aber niemand weiß, wie es funktioniert, ist dass immer Anlass für Misstrauen. Dann muß eben Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.
Nur habe ich aktuell das Gefühl, der Bürger will es gar nicht wissen. Jeder Versuch das Thema ruhig und sachlich zu diskutieren ist zum Scheitern verurteilt und der Datenschützer schürt dabei kräftig die Polemik in der öffentlichen Diskussion.
So lange keine Bereitschaft da ist, sich wirklich mit den Dingen zu befassen, ist es Perlen vor die Säue werfen.
Allein solche Fälle wie Mirco oder der aktuelle Doppelmord sind Beispiele für die Notwendigkeit solcher Datenspeicherungen.
Britta hat geschrieben:Elfer hat geschrieben:2.
Eben die Passage des Persönlichkeits- und Bewegungsprofils ist das Hauptargument der Datenschützer. Damit belegen sie besonders deutlich ihre mangelhafte Kompetenz.
Dieses Hauptargument scheint aber bei der uninformierten Öffentlichkeit gut zu greifen. Um dieses Argument zu entkräften, ist Aufklärungsarbeit unvermeidlich.
Zu Öffentlichkeit und Aufklärung sagte ich ja schon etwas.
Britta hat geschrieben:Elfer hat geschrieben:praktisch eines jeden Bürgers
Das suggeriert, dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die gesamten Daten besteht, was völlig falsch ist.
Die Fälle, in denen der Zugriff auf die Daten erfolgen darf, sind ebenfalls zuwenig bekannt.
Aber in diesem Land sind die Gesetze öffentlich, die Urteile öffentlich und alles was man für eine sachliche Bewertung benötigt öffentlich.
Das ist meine Kritik an der Kritik.
Britta hat geschrieben:Elfer hat geschrieben:Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile
Das ist u.a. der Zweck dieser Daten. Persönlichkeitsprofile die offenkundig sind: mit wem hat ein Straftäter Kontakt. Im Rahmen von Ermittlungen und Fahndungen ist dies wohl nachvollziehbar notwendig.
Dies gilt auch für die Bewegungsprofile.
Sonst wäre das ja auch sowas wie 'wasch mich aber mach micht nicht nass'.
So ist es und es steckt ja noch sehr viel mehr dahinter.
Britta hat geschrieben:Elfer hat geschrieben:Die Suggestion ist aber bestrebt dies auf eine unbestimmte Gesamtheit zu übertragen und dies auch noch ohne konkreten Anlass oder Grund.
Darüber hinaus wird suggeriert, als hätte man mit den Vorratsdaten auch gleich alle anderen Daten parat. Die Behauptungen der Kritiker gingen so weit, dass sie behaupteten, dass dadurch politische, sexuelle und sonstige Tendenzen ein Mensch gläsern wird.
Wenn es möglich ist, dass zu suggerieren, werden hier die Mängel bei der Information der Bevölkerung deutlich.
Die Leute haben es ja offensichtlich geglaubt und reden alle davon, was man für schlimme Dinge mit diesem Daten anrichten kann. Dabei fehlt häufig die Basis und es werden zu häufig unzulässig Dinge miteinander verbunden, die nicht zusammen gehören bzw. nichts miteinander zu tun haben.
Das ist oft so, dass man der Polizei das Waffe tragen verbieten will, weil sich irgendwelche Ganoven illegal Waffen zulegen und damit Leute töten oder verletzen.
Britta hat geschrieben:Elfer hat geschrieben:Genau die Art der öffentlichen Diskussion dürfte auch mit dazu beigetragen haben, dass das BVerfG so überraschend die Löschung aller Daten beschlossen und gesamte oder Teile von Normen für nichtig erklärt hat.
Aber das BVerfG sollte doch besser informiert sein?
Jein. Aber trotzdem wundert das Urteil.
Britta hat geschrieben:Es wird doch sowieso gespeichert und mit den gespeicherten Daten wird gehandelt. Aufgrund dieser Daten wird ausgewertet und gezielt Produkte beworben. Was man sonst noch alles damit macht (also nicht die Polizei sondern die Wirtschaft) können wir gar nicht kontrollieren.
Wie gesagt, kann das aber kein Hinderungsgrund sein, um notwendige Maßnahmen einzuführen und zu treffen.
Britta hat geschrieben:Unangetastet aber nur durch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Jeder der zahlt, darf antasten.
Ich weiß nicht, wie es bei den Telekom-Daten ist, aber im Prinzip will ich nicht widersprechen.
Britta hat geschrieben:Jedenfalls ist da noch einiges an Arbeit zu erledigen. Ein paar Mängel gab es ja tatsächlich, so wie ich das sehe.
Klar, aber das Urteil des BVerfG hat nicht nur den alten Zustand hergestellt, de schon schlecht war. Durch die Teilnichtigkeit des 100g und die komplette Löschung und das totale Speicherverbot (stimmt ja auch nicht) ist die Lage noch schlechter als vor 20 Jahren. Das schlimme ist, dass mit dem 100g sogar eine Norm betroffen ist, die bis dahin überhaupt nicht in der Diskussion stand.
Selten hat das BVerfG so konsequent eine Norm sofort kassiert. Das muss einen politischen Grund haben oder dem öffentlichen Druck Tribut gezollt haben.
Ist auch ok, aber dann muss man Eltern auch sagen dürfen, dass sie sich in Karlsruhe beschweren müssen, wenn man den Tod oder das Verschwinden ihres Kindes nicht klären kann. Oder vielen anderen Opfer...Sie können ihren Dank nach Karlsruhe und zum Datenschützer in Berlin senden, dazu können sie sich noch bei den Medien für die wirklich seriöse Medienarbeit bedanken, die nicht unwesentlich beteiligt sind.
Auch an der einseitigen Berichterstattung im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Dort liest man in einem Nebensatz mit Unterton, wie sich die Demonstranten verhalten haben. So auch in Gorleben und unzähligen anderen Beispielen. Selten einmal andere Worte. Vielleicht, wenn Mollis mal eine Redaktion getroffen hätten.
Ich mache meinen Job, weil ich in einer Nische arbeite. Wenn das mal nicht der Fall ist, werde ich "kündigen". .....
Britta hat geschrieben:Aber wegen jedem kleinsten Verdacht diese Daten zu bemühen, könnte krankhaft werden.
Macht man ja auch nicht. Es heißt doch, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Britta hat geschrieben:Man kann in den Foren z.b. auch immer wieder nachlesen, dass Leute zugeben Drogen zu nehmen. Nichtmal das dürfte man dann noch äussern, denn aufgrund ihrer Daten würde man dann deren Identität feststellen lassen.
Das müsste erst einmal ein Polizist oder Staatsanwalt lesen, niemand sucht danach. Oder irgendjemand zeigt es an.
Dann ist der Konsum in Deutschland straffrei, erst der Besitz steht unter Strafe. Dann ist es keine Katalogtat und keine Straftat von erheblicher Bedeutung und und und...
Ich will aber die Polizei nicht fehlerfrei reden. So ist es ja auch nicht. Aber auch dies müssen wir in der RElation und der Wirkung sehen. Wenn man sich natürlich wie ein Geier darauf stürzt und in anderen Fällen taub und blind ist, wen wundert dann der schlechte Stand der Polizei in der Gesellschaft...Wie oft wurde von Pannen und Skandalen gesprochen, die sich dann in Luft auflösten? Wie oft hat mit mit der selben Aufmachung gelesen, dass alles wieder einmal Mist war?