Vorratsdatenspeicherung

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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Montag 22. November 2010, 21:23

Elfer hat geschrieben:Doch. Dazu muss man wissen, wie dieser Kernbereichsschutz sich entwickelt, hat, welche Erfordernisse gegeben sind und wie die Verfahren sind.

Okay, sowas weiß man als Laie nicht unbedingt.
Elfer hat geschrieben:Grundsätzlich gebe ich zu bedenken, dass es dabei immer um Straftäter geht, nicht um irgendwen oder Unverdächtige.

Also, wir reden immer davon, dass dem Straftäter in diesem Land ein umfassender Schutz zugesichert wird.

Ist nicht erstmal jeder verdächtig?


Elfer hat geschrieben:Nein. Es geht nicht um die Globalität der Kriminalität, es geht darum, dass wir das Vorgehen der Behörden in den USA nicht mit denen in Deutschland vergleichen kann.

Erst einmal dürften die USA hier nicht einfach wildern, dann wäre es doch fatal, wenn man glaubt, man könne die deutschen Behörden beschränken, weil die USA in Übersee Missbrauch treiben.

Würden die USA hier wildern, ändern wir nicht damit, wenn wir die deutschen Behörden an die Kette legen.

Also, der Vergleich ist unzulässig, auch als Beispiel.

Das ist mir irgendwie nicht genug, denn die USA 'wildern' hier schon. Firmen wie Google oder Facebook sind auch in Deutschland tätig und ermöglichen so auch das Ausspionieren unserer Computer.

http://www.nytimes.com/2010/11/17/techn ... .html?_r=1
Under the proposal, firms would have to design systems to intercept and unscramble encrypted messages. Services based overseas would have to route communications through a server on United States soil where they could be wiretapped.


Damit ermöglichen die USA auch Wirtschaftsspionage bei deutschen Firmen.

http://www.nytimes.com/2010/09/27/us/27wiretap.html
Essentially, officials want Congress to require all services that enable communications — including encrypted e-mail transmitters like BlackBerry, social networking Web sites like Facebook and software that allows direct “peer to peer” messaging like Skype — to be technically capable of complying if served with a wiretap order. The mandate would include being able to intercept and unscramble encrypted messages.


Wenn man sich mit Datenschutz beschäftigt, sollte man sich auch Gedanken darüber machen, wie man die Daten der Bevölkerung vor sowas schützt.

Es braucht sich wirklich keiner über den Bundestrojaner aufregen. Dass, was unsere Polizei nicht wissen darf, wissen die amerikanische Regierung und amerikanische Konzerne sowieso schon und die halten sich bestimmt nicht an deutsche Gesetze.

Wenn schon ein Gesetz, dann müßte es zumindest EU-weit gelten und die EU müßte auch ein Wörtchen mitreden was denn die Amis dürfen und was nicht. Der Bereich Internet entwickelt sich so schnell, die Möglichkeiten ebenso - und keiner scheint den Durchblick zu haben.

Elfer hat geschrieben:Der Durchblick ist eigentlich ganz einfach zu behalten. Wir reden bei Maßnahmen immer vom Staat.

Der Staat will mehr Möglichkeiten gegen Kriminalität und der Staat würde sich an die Gesetze halten. Soviel ist klar. Nur muß der Staat nicht auch seine Bürger vor Staaten schützen, die entgegen diesen Gesetzen handeln?


Elfer hat geschrieben:Ich würde gegen die Gesetze verstoßen. Wäre nicht nötig, wenn die Leute, die dies von mir erwarten, das Notwendige zuließen.

Erinnerst Du Dich an den Entführungsfall eines kleinen Jungen und der Androhung von Gewalt an den Täter, wenn er nicht sagt, wo der Junge zu finden ist, bevor er stirbt?

Ja, das passierte hier in Hessen. Sehr wahrscheinlich mit Genehmigung des Ministerpräsidenten Koch und dann wollte es keiner gewesen sein.

Elfer hat geschrieben:Das frag ich Dich. Die Leute haben mehr eingebildete Angst vor dem Staat, als vor Serienmördern.

Das muß ja irgendwo eine Ursache haben. Viel Vertrauen scheint da nicht vorhanden zu sein.

Elfer hat geschrieben:Das können auch 2 -4 Jahre sein.

Irgendwo muß ja Schluß sein und 1 1/2 - 2 Jahre würden ausreichen.

Elfer hat geschrieben:Ist so. Die Auswertung für Marktanalysen ist da schon gelaufen. Das nehmen die Leute eher in Kauf, als den berechtigten und geprüften Zugriff der Ermittler auf die Daten von Straftätern.

Es wäre wünschenswert, dass es ein Gesetz gäbe, dass vorschreibt dass die Daten nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht werden müssen und dass man das auch nachkontrolliert. Der Staat sucht doch immer nach Einnahmequellen - wie wäre es mit einer Strafe fürs nicht löschen?

Datenhandel ist zu einem guten Geschäft geworden. Fängt bei Preisausschreiben an, wo die Leute freiwillig ihre Adressen und Telefon-Nummern rausgeben. Da denkt keiner an den Datenschutz.

Elfer hat geschrieben:Ja, denn den § 100g StPO gab es da schon und der ist die Grundlage, nicht die Vorratsdatenspeicherung gem. § 113a TKG (die regelt nur die Art und Dauer der Speicherung).

Aber bestimmt nicht die Löschung...

Elfer hat geschrieben:Aber es leuchtet doch ein, dass ein Verfahren, das gesetzlich geregelt ist, mehr Rechtssicherheit schafft, als eine ungeregelte Vorgehensweise.

Auf jeden Fall. Nur würden wir eine bessere und transparentere Regelung benötigen.

Elfer hat geschrieben:...und beklagen uns dann über Unfähigkeit und Untätigkeit.

so ist es.

Elfer hat geschrieben:Das ist kein Argument, weil es einen Trend unterstützen würde.

Sollte kein Argument sein.

Elfer hat geschrieben:
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Montag 22. November 2010, 22:13

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Doch. Dazu muss man wissen, wie dieser Kernbereichsschutz sich entwickelt, hat, welche Erfordernisse gegeben sind und wie die Verfahren sind.

Okay, sowas weiß man als Laie nicht unbedingt.


Aber so viele in diesem Land bilden sich ein abschließendes und unverrückbares Urteil. Das beisst sich.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Grundsätzlich gebe ich zu bedenken, dass es dabei immer um Straftäter geht, nicht um irgendwen oder Unverdächtige.

Also, wir reden immer davon, dass dem Straftäter in diesem Land ein umfassender Schutz zugesichert wird.

Ist nicht erstmal jeder verdächtig?


Nein. Aber im Einzelfall kann es gut sein, weil einem da ein uneingeschränktes Schweigerecht und sehr viel andere Rechte zustehen.

Nein, erst einmal ist jeder unverdächtig. Ein Tatverdacht kann nicht konstruiert, er muss belegt werden.

Manchmal kennt man den Täter, ohne es ihm beweisen zu können.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Nein. Es geht nicht um die Globalität der Kriminalität, es geht darum, dass wir das Vorgehen der Behörden in den USA nicht mit denen in Deutschland vergleichen kann.

Erst einmal dürften die USA hier nicht einfach wildern, dann wäre es doch fatal, wenn man glaubt, man könne die deutschen Behörden beschränken, weil die USA in Übersee Missbrauch treiben.

Würden die USA hier wildern, ändern wir nicht damit, wenn wir die deutschen Behörden an die Kette legen.

Also, der Vergleich ist unzulässig, auch als Beispiel.

Das ist mir irgendwie nicht genug, denn die USA 'wildern' hier schon. Firmen wie Google oder Facebook sind auch in Deutschland tätig und ermöglichen so auch das Ausspionieren unserer Computer.


Dann muss es aber darum gehen, die USA an die internationalen Verträge und die Souveränität Deutschlands erinnern und fordern, dass die Kontrollen ausgedehnt werden.

Eine Beschneidung der deutschen Ermittlungsbehörden ändert daran auch nichts. Außer, dass sie ihre Arbeit kaum noch machen können.

Ich kann das eine nicht mit dem anderen heilen.

Der andere Teil ist privatrechtlich. So lange wir bestimmte Produkte und Angebote nutzen, stimmen wir der Entwicklung zu. Im Prinzip deckt das auch die Verlogenheit in der öffentlichen Diskussion und der angeblich fundierten Kritik.

Britta hat geschrieben:Damit ermöglichen die USA auch Wirtschaftsspionage bei deutschen Firmen.


Wirtschaftsspionage ist ein Thema für sich. Wer betreibt sie, wer verhindert sie und wer erleidet Schaden?

Britta hat geschrieben:Wenn man sich mit Datenschutz beschäftigt, sollte man sich auch Gedanken darüber machen, wie man die Daten der Bevölkerung vor sowas schützt.

Es braucht sich wirklich keiner über den Bundestrojaner aufregen. Dass, was unsere Polizei nicht wissen darf, wissen die amerikanische Regierung und amerikanische Konzerne sowieso schon und die halten sich bestimmt nicht an deutsche Gesetze.

Wenn schon ein Gesetz, dann müßte es zumindest EU-weit gelten und die EU müßte auch ein Wörtchen mitreden was denn die Amis dürfen und was nicht. Der Bereich Internet entwickelt sich so schnell, die Möglichkeiten ebenso - und keiner scheint den Durchblick zu haben.


So ist es.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Der Durchblick ist eigentlich ganz einfach zu behalten. Wir reden bei Maßnahmen immer vom Staat.

Der Staat will mehr Möglichkeiten gegen Kriminalität und der Staat würde sich an die Gesetze halten. Soviel ist klar. Nur muß der Staat nicht auch seine Bürger vor Staaten schützen, die entgegen diesen Gesetzen handeln?


Ja, aber da sind wir auf politischen und diplomatischen Ebenen.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Ich würde gegen die Gesetze verstoßen. Wäre nicht nötig, wenn die Leute, die dies von mir erwarten, das Notwendige zuließen.

Erinnerst Du Dich an den Entführungsfall eines kleinen Jungen und der Androhung von Gewalt an den Täter, wenn er nicht sagt, wo der Junge zu finden ist, bevor er stirbt?

Ja, das passierte hier in Hessen. Sehr wahrscheinlich mit Genehmigung des Ministerpräsidenten Koch und dann wollte es keiner gewesen sein.


Soweit mir bekannt ist, hat jemand Verantwortung übernommen. Man muss anerkennen, dass ein Rechtstaat an seine Grenzen kommt.
Aber ist es vertretbar, dass man in Ausnahmesituationen die durchs Dorf treibt, die zum Wohle Unschuldiger Verantwortung übernommen hat?

Sicherlich stellt es einen Verstoß gegen das Folterverbot dar. Aber wurde hier aus politischen Gründen gedroht? Wessen Recht wiegen mehr. Das Leben eines unschuldigen Jungen oder der Schutz des Täters?

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Das frag ich Dich. Die Leute haben mehr eingebildete Angst vor dem Staat, als vor Serienmördern.

Das muß ja irgendwo eine Ursache haben. Viel Vertrauen scheint da nicht vorhanden zu sein.


Schau Dir die Diskussionen an. Schau Dir die Behauptungen und teilweise Lügen an. Schau Dir an, was in der öffentlichen Diskussion geschieht. Ein Teil des verschwundenen Vertrauens wurde künstlich abgebaut. Ein Teil ergibt sich sicherlich aus Fehlverhalten und Misstrauen.

Ich habe es wiederholt dargestellt. Aber die ersten Meldungen richten sich i.d.R. gegen die Polizei. Die Überschriften sind reißerisch, die Anspielungen unkonkret aber deutlich. Immer wird der große Skandal suggeriert.

Das ist die Regel. Die Regel ist auch, dass sich in den meisten Fällen nichts von dem
bestätigt. Trotzdem wird es nicht richtig gestellt. Bei den Leser und Hörern bleibt die
Anspielung, die Andeutung haften und wird bei der nächsten Schlagzeile reaktiviert.
Das Resultat hast Du beschrieben. Dazu kommt, dass sich auch in Foren immer mehr Leute finden, die unkontrolliert Lügen verbreiten. Sprichst Du sie auf die Widersprüche an, ist die Hölle los.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Das können auch 2 -4 Jahre sein.

Irgendwo muß ja Schluß sein und 1 1/2 - 2 Jahre würden ausreichen.


Da haben wir uns falsch verstanden. Die Halbwertzeit des Informationsgehalt liegt bei 1 Jahr und dürfte in vielen Fällen auch zwischen 2-4 Jahren liegen, nicht die Speichererfordernis.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Ist so. Die Auswertung für Marktanalysen ist da schon gelaufen. Das nehmen die Leute eher in Kauf, als den berechtigten und geprüften Zugriff der Ermittler auf die Daten von Straftätern.

Es wäre wünschenswert, dass es ein Gesetz gäbe, dass vorschreibt dass die Daten nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht werden müssen und dass man das auch nachkontrolliert. Der Staat sucht doch immer nach Einnahmequellen - wie wäre es mit einer Strafe fürs nicht löschen?


Es gibt so eine Regel, aber die ist sehr offen formuliert. Es spricht nichts dagegen, dass man sagt, die Daten müssen nach 6 Monaten gelöscht werden, wenn alle Rechnungen bis dahin gezahlt wurden.

Britta hat geschrieben:Datenhandel ist zu einem guten Geschäft geworden. Fängt bei Preisausschreiben an, wo die Leute freiwillig ihre Adressen und Telefon-Nummern rausgeben. Da denkt keiner an den Datenschutz.


Vollkommen richtig. Das ist aber genau die Seite, die kaum diskutiert wird und die Seite, die mit staatlichen Befugnissen nichts zu tun hat.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Ja, denn den § 100g StPO gab es da schon und der ist die Grundlage, nicht die Vorratsdatenspeicherung gem. § 113a TKG (die regelt nur die Art und Dauer der Speicherung).

Aber bestimmt nicht die Löschung...


§ 96 TKG Verkehrsdaten
(1) ...
Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.


Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:
Es geht nicht ums können, es geht ums dürfen!!

Die dürfen leider - weltweit, worin ich eine große Gefahr sehe, die auch geregelt werden müßte.


Ich denke nicht, dass sie in dem Ausmaß unkontrolliert Zugriff auf bestimmte Daten haben dürfen.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Dienstag 23. November 2010, 12:59

Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Doch. Dazu muss man wissen, wie dieser Kernbereichsschutz sich entwickelt, hat, welche Erfordernisse gegeben sind und wie die Verfahren sind.

Okay, sowas weiß man als Laie nicht unbedingt.


Aber so viele in diesem Land bilden sich ein abschließendes und unverrückbares Urteil. Das beisst sich.

Das zeigt doch, dass hier keine ordentliche Aufklärung stattgefunden hat. Die Medien haben also das Gegenteil von dem gemacht, was sie hätten tun sollen. Da wurde lieber alles miteinander vermischt, statt aufzuklären.
Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:Ist nicht erstmal jeder verdächtig?


Nein. Aber im Einzelfall kann es gut sein, weil einem da ein uneingeschränktes Schweigerecht und sehr viel andere Rechte zustehen.

Nein, erst einmal ist jeder unverdächtig. Ein Tatverdacht kann nicht konstruiert, er muss belegt werden.

Manchmal kennt man den Täter, ohne es ihm beweisen zu können.

Was wohl ziemlich frustrierend ist.
Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:Das ist mir irgendwie nicht genug, denn die USA 'wildern' hier schon. Firmen wie Google oder Facebook sind auch in Deutschland tätig und ermöglichen so auch das Ausspionieren unserer Computer.


Dann muss es aber darum gehen, die USA an die internationalen Verträge und die Souveränität Deutschlands erinnern und fordern, dass die Kontrollen ausgedehnt werden.

Da werden sich die USA nichts sagen lassen, weil es absolut nicht in deren Interesse ist, sich solche Kontrollen gefallen zu lassen.. Bei denen ist ja auch alles irgendwie vermischt. Die Wirtschaft und Wall Street sitzen an der Regierung und wenn es möglich ist, werden ausländische Firmen ausspioniert und verlieren Aufträge an US-Firmen. Auch an den normalen Bürgern sind sie interessiert, denn es sind potentielle Kunden.

Elfer hat geschrieben:Eine Beschneidung der deutschen Ermittlungsbehörden ändert daran auch nichts. Außer, dass sie ihre Arbeit kaum noch machen können.


Nein, aber es macht deutlich, dass jeder auf unsere Daten Zugriff hat und jeder diese auch benutzt und mehr oder weniger missbraucht, nur die Polizei darf das nicht :-D

Ich muß da schon irgendwie lachen - obwohl es eigentlich traurig ist.


Elfer hat geschrieben:Der andere Teil ist privatrechtlich. So lange wir bestimmte Produkte und Angebote nutzen, stimmen wir der Entwicklung zu. Im Prinzip deckt das auch die Verlogenheit in der öffentlichen Diskussion und der angeblich fundierten Kritik.

Da spielen viele Interessen zusammen.

Mit der Kritik werde ich mich in den nächsten Tagen mal genauer beschäftigen.

Elfer hat geschrieben:Wirtschaftsspionage ist ein Thema für sich. Wer betreibt sie, wer verhindert sie und wer erleidet Schaden?

Da gibt es ganz konkrete Beispiele zu und der Schaden ist gewaltig.

Elfer hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, hat jemand Verantwortung übernommen. Man muss anerkennen, dass ein Rechtstaat an seine Grenzen kommt.
Aber ist es vertretbar, dass man in Ausnahmesituationen die durchs Dorf treibt, die zum Wohle Unschuldiger Verantwortung übernommen hat?

Ob nun derjenige der die Verantwortung übernommen hat auch derjenige ist, der es sein sollte?

Es ist passiert und es blieb bei der Drohung. Mehr wäre bestimmt auch nicht gewesen.

Elfer hat geschrieben:Sicherlich stellt es einen Verstoß gegen das Folterverbot dar. Aber wurde hier aus politischen Gründen gedroht? Wessen Recht wiegen mehr. Das Leben eines unschuldigen Jungen oder der Schutz des Täters?

Ein einziges Leben gegen ein Prinzip?

Wobei das mit der Folter ja eh so eine Sache ist. Wenn wir anfangen solche Dinge zu akzeptieren, ist der zweite Schritt dann auch nicht mehr weit, weswegen ich es schon gut finde, dass es danach heiß diskutiert wurde.

Es gibt bestimmt andere Mittel und Wege, an solche Informationen zu kommen ohne bis zum Äussersten zu gehen. Inwieweit da Folter ein geeignetes Mittel ist, wurde im Hexenthread deutlich, wo die Gefolterten eben alles gestanden, was ihre Peiniger hören wollten.

Elfer hat geschrieben:Schau Dir die Diskussionen an. Schau Dir die Behauptungen und teilweise Lügen an. Schau Dir an, was in der öffentlichen Diskussion geschieht. Ein Teil des verschwundenen Vertrauens wurde künstlich abgebaut. Ein Teil ergibt sich sicherlich aus Fehlverhalten und Misstrauen.

Ich werde mir das in den nächsten Tagen mal anschauen. Wird ein bischen dauern.

Das Fehlverhalten einiger weniger wird in den Medien gerne hochgespielt und dramatisiert, das ist wohl richtig. Auch werden solche Fälle immer nur oberflächlich behandelt, statt aufgearbeitet. Insgesamt kann man aber sagen, dass es in anderen Bereichen auch nicht viel Vertrauen gibt und die Leute nicht differenzieren. Hat halt alles was mit dem Staat zu tun.

Elfer hat geschrieben:Ich habe es wiederholt dargestellt. Aber die ersten Meldungen richten sich i.d.R. gegen die Polizei. Die Überschriften sind reißerisch, die Anspielungen unkonkret aber deutlich. Immer wird der große Skandal suggeriert.

Solche Schlagzeilen verkaufen sich gut.

Elfer hat geschrieben:Das ist die Regel. Die Regel ist auch, dass sich in den meisten Fällen nichts von dem
bestätigt. Trotzdem wird es nicht richtig gestellt. Bei den Leser und Hörern bleibt die
Anspielung, die Andeutung haften und wird bei der nächsten Schlagzeile reaktiviert.

Manch Artikelschreiber ist sich seiner Verantwortung gar nicht bewußt. Scheint bei der Ausbildung zum Journalisten irgendwie zu fehlen.

Elfer hat geschrieben:Das Resultat hast Du beschrieben. Dazu kommt, dass sich auch in Foren immer mehr Leute finden, die unkontrolliert Lügen verbreiten. Sprichst Du sie auf die Widersprüche an, ist die Hölle los.

Das kommt daher, dass diese Leute selbst glauben was sie schreiben. Sie haben sich ihr Bild von der Welt zurechtgezimmert. Hab ich ja früher auch gemacht. Ich hab Eindrücke gesammelt, mich überall umgesehen was die Leute so denken und das hat bei mir ein Bild ergeben. Ich fange erst jetzt so richtig an, dieses Bild zu hinterfragen. Vorher hättest du mit mir ganz schön Stress haben können, wenn du mich auf solche Widersprüche angesprochen hättest.

Elfer hat geschrieben:Da haben wir uns falsch verstanden. Die Halbwertzeit des Informationsgehalt liegt bei 1 Jahr und dürfte in vielen Fällen auch zwischen 2-4 Jahren liegen, nicht die Speichererfordernis.

Ja, ich weiß. Die Speichererfordernis ist 1/2 Jahr. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich 1 1/2 Jahre für sinnvoller halten würde, wobei ich 2-4 Jahre schon wieder zu lange finde und denke, dass da nicht unbedingt viel mehr Erkenntnisse zu gewinnen wären, ausser in Einzelfällen.

Elfer hat geschrieben:Es gibt so eine Regel, aber die ist sehr offen formuliert. Es spricht nichts dagegen, dass man sagt, die Daten müssen nach 6 Monaten gelöscht werden, wenn alle Rechnungen bis dahin gezahlt wurden.

Die Entwicklung ist da sehr schnell und die Gesetzgeber kommen wohl nicht nach. Wobei der Bereich sich so schnell entwickelt, dass man eigentlich die Gesetze ständig anpassen müsste. Es verwundert eigentlich, dass es da keine ständige Einrichtung zu gibt.
Elfer hat geschrieben:Vollkommen richtig. Das ist aber genau die Seite, die kaum diskutiert wird und die Seite, die mit staatlichen Befugnissen nichts zu tun hat.

Was auch wieder die Schuld der Medien ist, die hier zuwenig aufklären.

Elfer hat geschrieben:
§ 96 TKG Verkehrsdaten
(1) ...
Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.


Aber keiner kontrolliert das?

Elfer hat geschrieben:Ich denke nicht, dass sie in dem Ausmaß unkontrolliert Zugriff auf bestimmte Daten haben dürfen.


Dürfen wahrscheinlich nicht, haben schon.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon elfenpfad » Dienstag 23. November 2010, 13:54

Elfer hat geschrieben:Sicherlich stellt es einen Verstoß gegen das Folterverbot dar. Aber wurde hier aus politischen Gründen gedroht? Wessen Recht wiegen mehr. Das Leben eines unschuldigen Jungen oder der Schutz des Täters?

Britta hat geschrieben

Ein einziges Leben gegen ein Prinzip?
Wobei das mit der Folter ja eh so eine Sache ist. Wenn wir anfangen solche Dinge zu akzeptieren, ist der zweite Schritt dann auch nicht mehr weit, weswegen ich es schon gut finde, dass es danach heiß diskutiert wurde.
Es gibt bestimmt andere Mittel und Wege, an solche Informationen zu kommen ohne bis zum Äussersten zu gehen. Inwieweit da Folter ein geeignetes Mittel ist, wurde im Hexenthread deutlich, wo die Gefolterten eben alles gestanden, was ihre Peiniger hören wollten.

Eine solche Erwägung trägt schon im Kern kriminelles Gedankengut! Folter ist und bleibt Unrecht, und kann in einem Rechtsstaat niemals gutgeheissen werden !
Gebe Dir, Britta, absolut Recht!


Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung kann man in untenstehenden link von Spiegel online etwas lesen, hier der Ausschnitt dazu
Der FDP und ihrer Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Jansen vor, angesichts der Terrorgefahr einen "brandgefährlichen parteipolitischen Kurs" zu fahren. Die Vorschläge der Liberalen zum Thema Vorratsdatenspeicherung seien "großes Illusionstheater". So helfe ein schnelles Einfrieren von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten während laufender Ermittlungen nicht weiter. "Ohne Rückgriff auf die Kommunikation der vergangenen Monate bleiben die Ermittler in 98 Prozent aller Fälle auf beiden Augen blind."

In der Koalition war zuvor der Streit über schärfere Sicherheitsgesetze wieder aufgeflammt. Unions-Fraktionschef Volker Kauder pochte auf Gesetzesänderungen und forderte die Liberalen zum Einlenken im Streit um die Datenspeicherung auf. Dagegen warnte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor Überreaktionen. Eine Wiedereinführung der erst kürzlich vom Verfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung lehnte sie ab.


http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 64,00.html

Es sind noch andere interessante Ifos enthalten, die aber in den anderen Thread gehören
"Nur das Denken, das wir leben, hat einen Wert.
Hermann Hesse, Demian, Gesammelte Werke Bd. 5"
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Dienstag 23. November 2010, 17:36

elfenpfad hat geschrieben:Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung kann man in untenstehenden link von Spiegel online etwas lesen, hier der Ausschnitt dazu
Der FDP und ihrer Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Jansen vor, angesichts der Terrorgefahr einen "brandgefährlichen parteipolitischen Kurs" zu fahren. Die Vorschläge der Liberalen zum Thema Vorratsdatenspeicherung seien "großes Illusionstheater". So helfe ein schnelles Einfrieren von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten während laufender Ermittlungen nicht weiter. "Ohne Rückgriff auf die Kommunikation der vergangenen Monate bleiben die Ermittler in 98 Prozent aller Fälle auf beiden Augen blind."

In der Koalition war zuvor der Streit über schärfere Sicherheitsgesetze wieder aufgeflammt. Unions-Fraktionschef Volker Kauder pochte auf Gesetzesänderungen und forderte die Liberalen zum Einlenken im Streit um die Datenspeicherung auf. Dagegen warnte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor Überreaktionen. Eine Wiedereinführung der erst kürzlich vom Verfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung lehnte sie ab.


http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 64,00.html

Es sind noch andere interessante Ifos enthalten, die aber in den anderen Thread gehören


Hm, wir hatten gerade festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der derzeitigen Terrordrohung überhaupt nichts zu tun hat. Das betrifft mehr die Geheimdienste, ist international und die dürfen da auf noch mehr Daten zurückgreifen.

Es macht sich halt in den Medien gut und auch hier ist es wieder Desinformation. Aber ein gutes Beispiel wie das läuft und warum die Leute da misstrauig werden, wenn sogar Politiker hier die Situation ausnutzen.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Dienstag 23. November 2010, 23:35

Ich hab mir jetzt mal diese Seite angesehen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/s ... al_de.html

zuletzt Anfang November 2010 haben die Datenschutzbeauftragten diese Position bekräftigt und festgestellt, angesichts der Forderungen von Sicherheitspolitikern nach einer schnellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung müsse man sich ernsthaft mit Alternativen zum massenhaften anlass- und verdachtslosen Speichern von Verkehrsdaten der Telekommunikation auseinandersetzen. Als Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern teilen und begrüßen wir die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung, für die Datenschutzbeauftragte, Zivilgesellschaft, Berufsverbände und freiheitsfreundliche Politiker gemeinsam werben.


ist ja lustig ausgedrückt: 'massenhaften anlass- und verdachtslosen Speichern'.

Mit Unverständnis und Bestürzen haben wir feststellen müssen, dass Sie mit dem neuerlichen Vorschlag einer ein- oder zweiwöchigen Erfassung aller unserer Verbindungen diesen Konsens verlassen haben.


sogar bei einer ein- oder zweiwöchigen Erfassung bekommen die schon Panik.

Dabei handelt es sich ja nur um die Genehmigung von Polizei und Staatsanwaltschaft, im Bedarfsfall auf diese Daten zugreifen zu können um Verbrechen aufzuklären. Also diejenigen, die für sie arbeiten sollen und sie vor Verbrechern (auch solchen die diese Daten missbrauchen) schützen sollen. Dass eigentlich jeder der dafür zahlt, auf diese Daten zugreifen kann, blenden die irgendwie ganz aus.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) kritisiert die jüngst vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zur Diskussion gestellte Regelung einer zweiwöchigen Vorratsdatenspeicherung aufs Schärfste. Eine anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung widerspricht den Prinzipien der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und gefährdet die Freiheit von Millionen von Menschen europaweit.

Das ist auch lustig. Begriffe wie Datensparsamkeit und Datenvermeidung hab ich ja noch nie gehört. Als ob das was wichtiges wäre. Wir erzeugen so viele Daten und diese Daten sind ja so oder so schon vorhanden. Da wird doch gar nichts vermieden oder gespart.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten wieder Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden wieder möglich. Zugriff auf die Daten haben Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Mit Hilfe dieser Daten werden Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert, von jedem der dafür zahlt. Jedes Unternehmen kann und darf das - nur die Polizei darf es nicht.

Wenn ich das so lese, könnte mir der Verdacht kommen, dass die Provider hinter den Vorratsdatenspeicherungs-Gegnern stecken. Das sind alles Daten, an denen Unternehmen die etwas verkaufen wollen, interessiert sind und die sie auch verwenden, z.B. um uns gezielt zu bewerben.

Meine Bank z.B. verkauft auch Informationen - sogar an die Konkurrenz, oder weswegen bekomme ich ständig Schreiben, wo mir von anderen Banken 'günstige' Kredite angeboten werden. Dagegen gibt es kein Gesetz, dass denen das verbietet, also ist es erlaubt. Wenn es aber um dieselben Daten geht und die Polizei diese wissen will, dann geht das nicht. :?

Also kann man schon sagen: Jeder bekommt alle unsere Daten, wenn er nur dafür zahlt.

Den Gegner ist ja schon aufgefallen dass:
Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.


Nur sehen die den Feind ganz woanders, nur nicht da, wo er wirklich ist.

    * Die Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
    * Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
    * Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
    * Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
    * Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
    * Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Das sind die Argumente der Gegner. Die haben noch nicht mal bemerkt, dass all das bereits seit langem der Istzustand ist. Die Polizei, die damit aber Verbrecher fassen könnte, denen wollen sie diese Daten nicht geben. Irgendwie verdächtig.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Dienstag 23. November 2010, 23:52

1
Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März
2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.


Also, wir brauchen keine übergeordnete Rechtsnorm, da das Gesetz im Grundsatz verfassungskonform ist.

2.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.


Das Gesetz war nicht deutlich genug.

3.
Die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung obliegen als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungsverpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.


4.
Hinsichtlich der Datensicherheit bedarf es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.


5.
Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.


Vollkommen unproblematisch, da dies in §§ 100g, h StPO diese Erfordernisse erfüllen. Im Gefahrenabwehr kommt diese Möglichkeit kaum in betracht. Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass in den Landesgesetzen wo es möglich ist, der Gefahrengrad berücksichtigt wird. Die Hürde ist angemessen.

Was den Nachrichtendienst angeht, enthalte ich mich.

6.
Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die
Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.


Steht ein wenig im Widerspruch zu den Hürden der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

Insgesamt dürfte klar sein, dass eine Vorratsdatenspeicherung kein großes Problem darstellt. Das waren nur die Leitsätze. Manches wird im Urteil klarer.

Bei den Leitsätzen war es verwunderlich, dass die Kammer mit sofortiger Wirkung die Löschung aller Daten und Speicherpflichten beschlossen hat.

Es gab eindeutigere Entscheidungen über verfassungswidrige Gesetze, wo man dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt hat. Die Folge war, dass viele Ermittlungsverfahren nicht mehr mit dem Tatbeweis beendet werden konnten, was den Datenschutz zum Täterschutz degradierte. Alles im Sinne der FDP und der Datenschützer.

Quelle: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Mittwoch 24. November 2010, 10:05

Nach dem Urteil habe ich mal gesucht: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... /bvg10-011

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen
der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der
Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art.
10 GG nicht schlechthin unvereinbar.


Artikel 10 gg:


(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


Damals gab es noch kein Internet.

Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die
Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile
praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern,
weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass
gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die
Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden
sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und
Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der
Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.


Dem ist tatsächlich so.

Und hier muß ich dann lachen:
Dennoch kann eine solche Speicherung unter bestimmten Maßgaben mit Art.
10 Abs. 1 GG vereinbar sein. Maßgeblich dafür ist zunächst, dass die
vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt
durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten
Diensteanbieter verwirklicht wird.


Dieselben privaten Diensteanbieter, die sich gerade mit dem FBI treffen und unsere Daten an jeden weitergeben, der dafür zahlt. Womit sich ja diese Diensteanbieter auch strafbar machen, weil sie damit gegen Artikel 10 GG verstoßen.

Der weltweite Datenhandel nimmt zu. Meißt ist er 'legal'. Beispiele für illegal beschaffte und veräusserte Daten gibt es auch genug - man denke an die CD's mit den Bankdaten der Steuerhinterzieher.

Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht
total erfasst und registriert werden darf, gehört zur
verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für
deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und
internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.


Na dann...

Den Speicherungspflichtigen sind insoweit weder die von den
Sachverständigen im vorliegenden Verfahren nahegelegten Instrumente zur
Gewährleistung der Datensicherheit (getrennte Speicherung, asymmetrische
Verschlüsselung, Vier-Augen-Prinzip verbunden mit fortschrittlichen
Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln,
revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung) durchsetzbar
vorgegeben
, noch ist ein vergleichbares Sicherheitsniveau anderweitig
garantiert. Auch fehlt es an einem ausgeglichenen Sanktionensystem, das
Verstößen gegen die Datensicherheit kein geringeres Gewicht beimisst als
Verstößen gegen die Speicherungspflichten selbst.

Das hört sich nach viel Arbeit für die Datenverwalter und die Datenschützer an.

Und hier gehts jetzt um die Verwendung der Daten zur Strafverfolgung:

§ 100g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO stellt nicht sicher,
dass allgemein und auch im Einzelfall nur schwerwiegende Straftaten
Anlass für eine Erhebung der entsprechenden Daten sein dürfen, sondern
lässt unabhängig von einem abschließenden Katalog generell Straftaten
von erheblicher Bedeutung genügen. Erst recht bleibt § 100g Abs. 1 Satz
1 Nr. 2, Satz 2 StPO hinter den verfassungsrechtlichen Maßgaben zurück,
indem er unabhängig von deren Schwere jede mittels Telekommunikation
begangene Straftat nach Maßgabe einer allgemeinen Abwägung im Rahmen
einer Verhältnismäßigkeitsprüfung als möglichen Auslöser einer
Datenabfrage ausreichen lässt. Mit dieser Regelung werden die nach §
113a TKG gespeicherten Daten praktisch in Bezug auf alle
Straftatbestände nutzbar. Ihre Verwendung verliert damit angesichts der
fortschreitenden Bedeutung der Telekommunikation im Lebensalltag ihren
Ausnahmecharakter. Der Gesetzgeber beschränkt sich hier nicht mehr auf
die Verwendung der Daten für die Verfolgung schwerer Straftaten, sondern
geht hierüber und damit auch über die europarechtlich vorgegebene
Zielsetzung der Datenspeicherung weit hinaus.

Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht § 100g StPO
auch insoweit, als er einen Datenabruf nicht nur für richterlich zu
bestätigende Einzelfälle, sondern grundsätzlich auch ohne Wissen des
Betroffenen zulässt (§ 100g Abs. 1 Satz 1 StPO).

Das mußte ich jetzt 2x lesen.

So wie ich das verstehe, ist da tatsächlich noch einiges zu tun, bevor man staatlichen Stellen hier den Zugang zu unseren Daten gewährt. Es ist ebenfalls noch jede Menge zu tun, was die Weitergabe unserer Daten an private Stellen betrifft.

Vielmehr schafft der Bundesgesetzgeber durch die Pflicht der
Diensteanbieter zur vorsorglichen Speicherung aller
Telekommunikationsverkehrsdaten, verbunden gleichzeitig mit der Freigabe
dieser Daten für die Verwendung durch die Polizei und die
Nachrichtendienste im Rahmen annähernd deren gesamter Aufgabenstellung,
ein für vielfältige und unbegrenzte Verwendungen offenen Datenpool, auf
den nur durch grobe Zielsetzungen beschränkt jeweils aufgrund eigener
Entscheidungen der Gesetzgeber in Bund und Ländern zugegriffen werden
kann. Die Bereitstellung eines solchen seiner Zwecksetzung nach offenen
Datenpools hebt den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und
Speicherungszweck auf und ist mit der Verfassung nicht vereinbar.

Unsere Daten werden ja von den Diensteanbietern sowieso gespeichert und jeder der zahlt, hat Zugriff auf diese Daten. Es gibt keine Kontrolle ob die Diensteanbieter diese Daten löschen. Dass scheint das Bundesverfassungsgericht irgendwie nicht zu berücksichtigen.

Nicht mit der Verfassung zu
vereinbaren ist demgegenüber, dass solche Auskünfte ohne weitere
Begrenzung auch allgemein für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
ermöglicht werden. Auch fehlt es an Benachrichtigungspflichten im
Anschluss an solche Auskünfte.

Da denke ich mal, würde sich der Bürger schon sehr unwohl fühlen - so als würde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn die Daten aufgrund von geringsten Anlässen eingesehen werden dürfen. Mit den Benachrichtigungen wäre das auch so eine Sache. Ich stelle mir gerade vor, ich bekäme so eine Benachrichtigung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Da würde sich wahrscheinlich ein Verfolgungswahn in der Bevölkerung entwickeln und man würde die Polizei als Bedrohung empfinden.


Und hier machen wir es dann anders wie die Amis:
So wie die
Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der
Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie
auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit
der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen
verarbeiten.

Wir zahlen die Kosten für die Datenweitergabe an den Staat automatisch mit unserer Rechnung mit.

Nachdem ich das jetzt gelesen habe, bin ich für's erste mal zufrieden. Man hat erkannt, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung so nicht ausreicht. Es muß überarbeitet werden. Es kann eigentlich nur eine Verbesserung dabei rauskommen.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Mittwoch 24. November 2010, 19:10

Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die
Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile
praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern,
weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass
gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die
Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden
sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und
Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der
Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.


1.
ermöglichen Eingriffsbefugnisse immer Missbrauchsmöglichkeiten. Dafür gibt es Kontrollmechanismen und Rechtsmittel. Die bloße Behauptung oder Möglichkeit kann kein Argument sein.

2.
Eben die Passage des Persönlichkeits- und Bewegungsprofils ist das Hauptargument der Datenschützer. Damit belegen sie besonders deutlich ihre mangelhafte Kompetenz.

praktisch eines jeden Bürgers


Das suggeriert, dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die gesamten Daten besteht, was völlig falsch ist.

Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile


Das ist u.a. der Zweck dieser Daten. Persönlichkeitsprofile die offenkundig sind: mit wem hat ein Straftäter Kontakt. Im Rahmen von Ermittlungen und Fahndungen ist dies wohl nachvollziehbar notwendig.

Dies gilt auch für die Bewegungsprofile.

Die Suggestion ist aber bestrebt dies auf eine unbestimmte Gesamtheit zu übertragen und dies auch noch ohne konkreten Anlass oder Grund.

Darüber hinaus wird suggeriert, als hätte man mit den Vorratsdaten auch gleich alle anderen Daten parat. Die Behauptungen der Kritiker gingen so weit, dass sie behaupteten, dass dadurch politische, sexuelle und sonstige Tendenzen ein Mensch gläsern wird.

Das ist völliger Blödsinn. Erst einmal werden nur die reinen Verkehrdaten gespeichert. Beim Beispiel der Telekommunikation sind dies die Rufnummern. Die dahinter stehenden Anschlussinhaber und Nutzer müssen erst einmal in der Gesamtheit ermittelt werden.

Dann gibt es keine Inhalte. Dadurch dürfte es schwer fallen, wirklich Tendenzen zu erkennen, wenn man nicht tiefer ermittelt.

Es soll ein Bild der totalen Kontrolle und des gläsernen Menschen erzeugt werden, was gerne aufgenommen aber irgendwo belegt wird.

Genau die Art der öffentlichen Diskussion dürfte auch mit dazu beigetragen haben, dass das BVerfG so überraschend die Löschung aller Daten beschlossen und gesamte oder Teile von Normen für nichtig erklärt hat.

die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
des Beobachtetseins hervorzurufen


Nein, es sind solche Beiträge, die dazu beitragen. Die anlasslose Speicherung ist notwendig, weil innerhalb eines bestimmten Zeitraums der Rückgriff möglich sein muss, weil man vorher die Gründe oder das Wissen nicht hatte, die Daten zu ergeben.

Die liegen unangetastet auf einem Server, wie Milliarden anderer Daten auch.

Diese Kritik hat nichts mit einer sachlichen Auseinandersetzung zu tun, sie ist Polemik und Suggestion in Reinkultur. Ich würde alle unterschreiben lassen und sie später zur Verantwortung ziehen. Das ist nämlich ein Problem in unserer Gesellschaft. Alle fordern in grenzenloser Polemik und am Ende übernimmt keiner die Verantwortung.

Dennoch kann eine solche Speicherung unter bestimmten Maßgaben mit Art.
10 Abs. 1 GG vereinbar sein. Maßgeblich dafür ist zunächst, dass die
vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt
durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten
Diensteanbieter verwirklicht wird.


Aber genau das sollte der Fall sein und genau das war die große Kritik der Dienstanbieter, die behaupteten, das wäre nicht möglich oder zumindest nur mit erheblichen Investitionen.

Das Problem war vielmehr, dass den Providern beschrieben werden sollte, wie und in welchem Umfang die Daten gespeichert und übermittelt werden müssen.

Den Speicherungspflichtigen sind insoweit weder die von den
Sachverständigen im vorliegenden Verfahren nahegelegten Instrumente zur
Gewährleistung der Datensicherheit (getrennte Speicherung, asymmetrische
Verschlüsselung, Vier-Augen-Prinzip verbunden mit fortschrittlichen
Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln,
revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung) durchsetzbar
vorgegeben, noch ist ein vergleichbares Sicherheitsniveau anderweitig
garantiert. Auch fehlt es an einem ausgeglichenen Sanktionensystem, das
Verstößen gegen die Datensicherheit kein geringeres Gewicht beimisst als
Verstößen gegen die Speicherungspflichten selbst.


Vielleicht ist deswegen ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung.

Die Provider haben so schon geklagt, was würden sie da tun? Mir soll es aber recht sein. Das Bedürfnis kann ich nachvollziehen. Allerdings erschienen mit die Forderungen eher exotisch und wild formuliert.

§ 100g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO stellt nicht sicher,
dass allgemein und auch im Einzelfall nur schwerwiegende Straftaten
Anlass für eine Erhebung der entsprechenden Daten sein dürfen, sondern
lässt unabhängig von einem abschließenden Katalog generell Straftaten
von erheblicher Bedeutung genügen. Erst recht bleibt § 100g Abs. 1 Satz
1 Nr. 2, Satz 2 StPO hinter den verfassungsrechtlichen Maßgaben zurück,
indem er unabhängig von deren Schwere jede mittels Telekommunikation
begangene Straftat nach Maßgabe einer allgemeinen Abwägung im Rahmen
einer Verhältnismäßigkeitsprüfung als möglichen Auslöser einer
Datenabfrage ausreichen lässt. Mit dieser Regelung werden die nach §
113a TKG gespeicherten Daten praktisch in Bezug auf alle
Straftatbestände nutzbar. Ihre Verwendung verliert damit angesichts der
fortschreitenden Bedeutung der Telekommunikation im Lebensalltag ihren
Ausnahmecharakter. Der Gesetzgeber beschränkt sich hier nicht mehr auf
die Verwendung der Daten für die Verfolgung schwerer Straftaten, sondern
geht hierüber und damit auch über die europarechtlich vorgegebene
Zielsetzung der Datenspeicherung weit hinaus.

Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht § 100g StPO
auch insoweit, als er einen Datenabruf nicht nur für richterlich zu
bestätigende Einzelfälle, sondern grundsätzlich auch ohne Wissen des
Betroffenen zulässt (§ 100g Abs. 1 Satz 1 StPO).


Grundsätzlich ist der Anwendungsbereich des 100g auf die Katalogtaten des 100a beschränkt. Er ist allerdings nicht abschließend geregelt und lässt im Einzelfall eine Anwendung zu, wenn ein minder schweres Delikt eine besondere Ausprägung in der Intensität oder Schaden hat.

Dazu muss man aber bedenken, dass der 100g auch den geringeren Eingriff darstellt, da über ihn keine Kommunikationsinhalte erhoben werden.

Der Hinweis auf Deliktsbereiche, deren Begehung an die Nutzung von Telekommunikation gebunden ist, lässt wirklich grübeln.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass es da eben die Besonderheit ist, dass ausschließlich diese Kommunikationswege beschritten werden und dies oft der einzige Weg zur Identifizierung der Täter ist.

Da ist die Ermittlung in diesem Bereich zwingend, reicht aber nicht für das in die Zukunft gerichtete Abhören. Für mich völlig nachvollziehbar.

Das sind aber Bereiche, wo sich die Richter immer schwer tun. Straftätern, die zur Tatbegehung ein Kfz nutzen, kann man die Fahrerlaubnis entziehen und das benutzte Kfz einziehen.

Beides geschieht zu wenig. Da versagen die Gerichte seit Jahrzehnten. Und leider nicht nur da.

Was den letzten Absatz angeht, so vernachlässigt dieser die sehr umfassenden Benachrichtigungspflichten, die aktuell bis zur Bewegungslosigkeit exerziert werden.

Vielmehr schafft der Bundesgesetzgeber durch die Pflicht der
Diensteanbieter zur vorsorglichen Speicherung aller
Telekommunikationsverkehrsdaten, verbunden gleichzeitig mit der Freigabe
dieser Daten für die Verwendung durch die Polizei und die
Nachrichtendienste im Rahmen annähernd deren gesamter Aufgabenstellung,
ein für vielfältige und unbegrenzte Verwendungen offenen Datenpool, auf
den nur durch grobe Zielsetzungen beschränkt jeweils aufgrund eigener
Entscheidungen der Gesetzgeber in Bund und Ländern zugegriffen werden
kann. Die Bereitstellung eines solchen seiner Zwecksetzung nach offenen
Datenpools hebt den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und
Speicherungszweck auf und ist mit der Verfassung nicht vereinbar.


Ist so auch nicht nachvollziehbar. Eine unbegrenzte Verwendung ist ebenso absurd, wie die Behauptung eines offenen Datenpools.

Nicht mit der Verfassung zu
vereinbaren ist demgegenüber, dass solche Auskünfte ohne weitere
Begrenzung auch allgemein für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
ermöglicht werden. Auch fehlt es an Benachrichtigungspflichten im
Anschluss an solche Auskünfte.


Vollkommen richtig.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Donnerstag 25. November 2010, 13:19

Elfer hat geschrieben:
Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die
Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile
praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern,
weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass
gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die
Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden
sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und
Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der
Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.


1.
ermöglichen Eingriffsbefugnisse immer Missbrauchsmöglichkeiten. Dafür gibt es Kontrollmechanismen und Rechtsmittel. Die bloße Behauptung oder Möglichkeit kann kein Argument sein.

Dann sollte man den Bürgern genau aufzeigen, wie die Kontrollmechanismen funktionieren und sie darüber informieren, wer genau dafür verantwortlich ist. Das würde Vertrauen schaffen. Solange da aber niemand weiß, wie es funktioniert, ist dass immer Anlass für Misstrauen. Dann muß eben Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.
Elfer hat geschrieben:2.
Eben die Passage des Persönlichkeits- und Bewegungsprofils ist das Hauptargument der Datenschützer. Damit belegen sie besonders deutlich ihre mangelhafte Kompetenz.

Dieses Hauptargument scheint aber bei der uninformierten Öffentlichkeit gut zu greifen. Um dieses Argument zu entkräften, ist Aufklärungsarbeit unvermeidlich.
Elfer hat geschrieben:
praktisch eines jeden Bürgers


Das suggeriert, dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die gesamten Daten besteht, was völlig falsch ist.

Die Fälle, in denen der Zugriff auf die Daten erfolgen darf, sind ebenfalls zuwenig bekannt.
Elfer hat geschrieben:
Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile


Das ist u.a. der Zweck dieser Daten. Persönlichkeitsprofile die offenkundig sind: mit wem hat ein Straftäter Kontakt. Im Rahmen von Ermittlungen und Fahndungen ist dies wohl nachvollziehbar notwendig.

Dies gilt auch für die Bewegungsprofile.

Sonst wäre das ja auch sowas wie 'wasch mich aber mach micht nicht nass'.
Elfer hat geschrieben:Die Suggestion ist aber bestrebt dies auf eine unbestimmte Gesamtheit zu übertragen und dies auch noch ohne konkreten Anlass oder Grund.

Darüber hinaus wird suggeriert, als hätte man mit den Vorratsdaten auch gleich alle anderen Daten parat. Die Behauptungen der Kritiker gingen so weit, dass sie behaupteten, dass dadurch politische, sexuelle und sonstige Tendenzen ein Mensch gläsern wird.

Wenn es möglich ist, dass zu suggerieren, werden hier die Mängel bei der Information der Bevölkerung deutlich.
Elfer hat geschrieben:Das ist völliger Blödsinn. Erst einmal werden nur die reinen Verkehrdaten gespeichert. Beim Beispiel der Telekommunikation sind dies die Rufnummern. Die dahinter stehenden Anschlussinhaber und Nutzer müssen erst einmal in der Gesamtheit ermittelt werden.

Dann gibt es keine Inhalte. Dadurch dürfte es schwer fallen, wirklich Tendenzen zu erkennen, wenn man nicht tiefer ermittelt.

Es soll ein Bild der totalen Kontrolle und des gläsernen Menschen erzeugt werden, was gerne aufgenommen aber irgendwo belegt wird.

So ist die Vorstellung bei der Bevölkerung.

Elfer hat geschrieben:Genau die Art der öffentlichen Diskussion dürfte auch mit dazu beigetragen haben, dass das BVerfG so überraschend die Löschung aller Daten beschlossen und gesamte oder Teile von Normen für nichtig erklärt hat.

Aber das BVerfG sollte doch besser informiert sein?

Elfer hat geschrieben:
die anlasslose Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl
des Beobachtetseins hervorzurufen


Nein, es sind solche Beiträge, die dazu beitragen. Die anlasslose Speicherung ist notwendig, weil innerhalb eines bestimmten Zeitraums der Rückgriff möglich sein muss, weil man vorher die Gründe oder das Wissen nicht hatte, die Daten zu ergeben.

Es wird doch sowieso gespeichert und mit den gespeicherten Daten wird gehandelt. Aufgrund dieser Daten wird ausgewertet und gezielt Produkte beworben. Was man sonst noch alles damit macht (also nicht die Polizei sondern die Wirtschaft) können wir gar nicht kontrollieren.

Das diffus bedrohliche Gefühl wird schon bei Teilen der Bevölkerung hervorgerufen, was auch viel mit der Unwissenheit zu tun hat. Kaum einer beschäftigt sich ja mit den tatsächlichen Fakten und die verfügbaren Texte dazu sind auch nicht unbedingt leicht verständlich. Wenn nun die 'Übersetzer' dieser Texte hauptsächlich Kritiker sind, dann kommt eben diese gefühlte Bedrohung dabei raus und die Leute fühlen sich mehr vom Staat bedroht, wie von den Kriminellen, gegen die die Vorratsdatenspeicherung eigentlich gerichtet ist.
Elfer hat geschrieben:Die liegen unangetastet auf einem Server, wie Milliarden anderer Daten auch.

Unangetastet aber nur durch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Jeder der zahlt, darf antasten.
Elfer hat geschrieben:Diese Kritik hat nichts mit einer sachlichen Auseinandersetzung zu tun, sie ist Polemik und Suggestion in Reinkultur. Ich würde alle unterschreiben lassen und sie später zur Verantwortung ziehen. Das ist nämlich ein Problem in unserer Gesellschaft. Alle fordern in grenzenloser Polemik und am Ende übernimmt keiner die Verantwortung.

Das ist fast überall so.
Elfer hat geschrieben:
Dennoch kann eine solche Speicherung unter bestimmten Maßgaben mit Art.
10 Abs. 1 GG vereinbar sein. Maßgeblich dafür ist zunächst, dass die
vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt
durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten
Diensteanbieter verwirklicht wird.


Aber genau das sollte der Fall sein und genau das war die große Kritik der Dienstanbieter, die behaupteten, das wäre nicht möglich oder zumindest nur mit erheblichen Investitionen.

Das Problem war vielmehr, dass den Providern beschrieben werden sollte, wie und in welchem Umfang die Daten gespeichert und übermittelt werden müssen.

Das Problem ist wohl eher, dass man woanders mit solchen Daten gutes Geld verdienen kann. Daten sind in einer Informationsgesellschaft eben Ware.

Elfer hat geschrieben:
Den Speicherungspflichtigen sind insoweit weder die von den
Sachverständigen im vorliegenden Verfahren nahegelegten Instrumente zur
Gewährleistung der Datensicherheit (getrennte Speicherung, asymmetrische
Verschlüsselung, Vier-Augen-Prinzip verbunden mit fortschrittlichen
Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln,
revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung) durchsetzbar
vorgegeben, noch ist ein vergleichbares Sicherheitsniveau anderweitig
garantiert. Auch fehlt es an einem ausgeglichenen Sanktionensystem, das
Verstößen gegen die Datensicherheit kein geringeres Gewicht beimisst als
Verstößen gegen die Speicherungspflichten selbst.


Vielleicht ist deswegen ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung.

Die Provider haben so schon geklagt, was würden sie da tun? Mir soll es aber recht sein. Das Bedürfnis kann ich nachvollziehen. Allerdings erschienen mit die Forderungen eher exotisch und wild formuliert.

Jedenfalls ist da noch einiges an Arbeit zu erledigen. Ein paar Mängel gab es ja tatsächlich, so wie ich das sehe.
Elfer hat geschrieben:
Erst recht bleibt § 100g Abs. 1 Satz
1 Nr. 2, Satz 2 StPO hinter den verfassungsrechtlichen Maßgaben zurück,
indem er unabhängig von deren Schwere jede mittels Telekommunikation
begangene Straftat nach Maßgabe einer allgemeinen Abwägung im Rahmen
einer Verhältnismäßigkeitsprüfung als möglichen Auslöser einer
Datenabfrage ausreichen lässt. Mit dieser Regelung werden die nach §
113a TKG gespeicherten Daten praktisch in Bezug auf alle
Straftatbestände nutzbar. Ihre Verwendung verliert damit angesichts der
fortschreitenden Bedeutung der Telekommunikation im Lebensalltag ihren
Ausnahmecharakter. Der Gesetzgeber beschränkt sich hier nicht mehr auf
die Verwendung der Daten für die Verfolgung schwerer Straftaten, sondern
geht hierüber und damit auch über die europarechtlich vorgegebene
Zielsetzung der Datenspeicherung weit hinaus.


Grundsätzlich ist der Anwendungsbereich des 100g auf die Katalogtaten des 100a beschränkt. Er ist allerdings nicht abschließend geregelt und lässt im Einzelfall eine Anwendung zu, wenn ein minder schweres Delikt eine besondere Ausprägung in der Intensität oder Schaden hat.

Dazu muss man aber bedenken, dass der 100g auch den geringeren Eingriff darstellt, da über ihn keine Kommunikationsinhalte erhoben werden.

Der Hinweis auf Deliktsbereiche, deren Begehung an die Nutzung von Telekommunikation gebunden ist, lässt wirklich grübeln.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass es da eben die Besonderheit ist, dass ausschließlich diese Kommunikationswege beschritten werden und dies oft der einzige Weg zur Identifizierung der Täter ist.

Aber wegen jedem kleinsten Verdacht diese Daten zu bemühen, könnte krankhaft werden.

Man kann in den Foren z.b. auch immer wieder nachlesen, dass Leute zugeben Drogen zu nehmen. Nichtmal das dürfte man dann noch äussern, denn aufgrund ihrer Daten würde man dann deren Identität feststellen lassen.

Elfer hat geschrieben:
Vielmehr schafft der Bundesgesetzgeber durch die Pflicht der
Diensteanbieter zur vorsorglichen Speicherung aller
Telekommunikationsverkehrsdaten, verbunden gleichzeitig mit der Freigabe
dieser Daten für die Verwendung durch die Polizei und die
Nachrichtendienste im Rahmen annähernd deren gesamter Aufgabenstellung,
ein für vielfältige und unbegrenzte Verwendungen offenen Datenpool, auf
den nur durch grobe Zielsetzungen beschränkt jeweils aufgrund eigener
Entscheidungen der Gesetzgeber in Bund und Ländern zugegriffen werden
kann. Die Bereitstellung eines solchen seiner Zwecksetzung nach offenen
Datenpools hebt den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und
Speicherungszweck auf und ist mit der Verfassung nicht vereinbar.


Ist so auch nicht nachvollziehbar. Eine unbegrenzte Verwendung ist ebenso absurd, wie die Behauptung eines offenen Datenpools.

Manche Dinge sind so merkwürdig formuliert - da hab ich meine Schwierigkeiten das zu verstehen.

Was ich mir noch nicht durchgelesen habe sind die Kommentare der Richter. Das werde ich in den kommenden Tagen noch nachholen.
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