Vorratsdatenspeicherung

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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Donnerstag 25. November 2010, 23:51

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:1.
ermöglichen Eingriffsbefugnisse immer Missbrauchsmöglichkeiten. Dafür gibt es Kontrollmechanismen und Rechtsmittel. Die bloße Behauptung oder Möglichkeit kann kein Argument sein.

Dann sollte man den Bürgern genau aufzeigen, wie die Kontrollmechanismen funktionieren und sie darüber informieren, wer genau dafür verantwortlich ist. Das würde Vertrauen schaffen. Solange da aber niemand weiß, wie es funktioniert, ist dass immer Anlass für Misstrauen. Dann muß eben Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.


Nur habe ich aktuell das Gefühl, der Bürger will es gar nicht wissen. Jeder Versuch das Thema ruhig und sachlich zu diskutieren ist zum Scheitern verurteilt und der Datenschützer schürt dabei kräftig die Polemik in der öffentlichen Diskussion.

So lange keine Bereitschaft da ist, sich wirklich mit den Dingen zu befassen, ist es Perlen vor die Säue werfen.

Allein solche Fälle wie Mirco oder der aktuelle Doppelmord sind Beispiele für die Notwendigkeit solcher Datenspeicherungen.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:2.
Eben die Passage des Persönlichkeits- und Bewegungsprofils ist das Hauptargument der Datenschützer. Damit belegen sie besonders deutlich ihre mangelhafte Kompetenz.


Dieses Hauptargument scheint aber bei der uninformierten Öffentlichkeit gut zu greifen. Um dieses Argument zu entkräften, ist Aufklärungsarbeit unvermeidlich.


Zu Öffentlichkeit und Aufklärung sagte ich ja schon etwas.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:
praktisch eines jeden Bürgers


Das suggeriert, dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die gesamten Daten besteht, was völlig falsch ist.

Die Fälle, in denen der Zugriff auf die Daten erfolgen darf, sind ebenfalls zuwenig bekannt.


Aber in diesem Land sind die Gesetze öffentlich, die Urteile öffentlich und alles was man für eine sachliche Bewertung benötigt öffentlich.

Das ist meine Kritik an der Kritik.
Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:
Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile


Das ist u.a. der Zweck dieser Daten. Persönlichkeitsprofile die offenkundig sind: mit wem hat ein Straftäter Kontakt. Im Rahmen von Ermittlungen und Fahndungen ist dies wohl nachvollziehbar notwendig.

Dies gilt auch für die Bewegungsprofile.


Sonst wäre das ja auch sowas wie 'wasch mich aber mach micht nicht nass'.


So ist es und es steckt ja noch sehr viel mehr dahinter.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Die Suggestion ist aber bestrebt dies auf eine unbestimmte Gesamtheit zu übertragen und dies auch noch ohne konkreten Anlass oder Grund.

Darüber hinaus wird suggeriert, als hätte man mit den Vorratsdaten auch gleich alle anderen Daten parat. Die Behauptungen der Kritiker gingen so weit, dass sie behaupteten, dass dadurch politische, sexuelle und sonstige Tendenzen ein Mensch gläsern wird.

Wenn es möglich ist, dass zu suggerieren, werden hier die Mängel bei der Information der Bevölkerung deutlich.


Die Leute haben es ja offensichtlich geglaubt und reden alle davon, was man für schlimme Dinge mit diesem Daten anrichten kann. Dabei fehlt häufig die Basis und es werden zu häufig unzulässig Dinge miteinander verbunden, die nicht zusammen gehören bzw. nichts miteinander zu tun haben.
Das ist oft so, dass man der Polizei das Waffe tragen verbieten will, weil sich irgendwelche Ganoven illegal Waffen zulegen und damit Leute töten oder verletzen.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Genau die Art der öffentlichen Diskussion dürfte auch mit dazu beigetragen haben, dass das BVerfG so überraschend die Löschung aller Daten beschlossen und gesamte oder Teile von Normen für nichtig erklärt hat.

Aber das BVerfG sollte doch besser informiert sein?


Jein. Aber trotzdem wundert das Urteil.

Britta hat geschrieben:Es wird doch sowieso gespeichert und mit den gespeicherten Daten wird gehandelt. Aufgrund dieser Daten wird ausgewertet und gezielt Produkte beworben. Was man sonst noch alles damit macht (also nicht die Polizei sondern die Wirtschaft) können wir gar nicht kontrollieren.

Wie gesagt, kann das aber kein Hinderungsgrund sein, um notwendige Maßnahmen einzuführen und zu treffen.

Britta hat geschrieben:Unangetastet aber nur durch die Polizei und Staatsanwaltschaft. Jeder der zahlt, darf antasten.


Ich weiß nicht, wie es bei den Telekom-Daten ist, aber im Prinzip will ich nicht widersprechen.

Britta hat geschrieben:Jedenfalls ist da noch einiges an Arbeit zu erledigen. Ein paar Mängel gab es ja tatsächlich, so wie ich das sehe.


Klar, aber das Urteil des BVerfG hat nicht nur den alten Zustand hergestellt, de schon schlecht war. Durch die Teilnichtigkeit des 100g und die komplette Löschung und das totale Speicherverbot (stimmt ja auch nicht) ist die Lage noch schlechter als vor 20 Jahren. Das schlimme ist, dass mit dem 100g sogar eine Norm betroffen ist, die bis dahin überhaupt nicht in der Diskussion stand.
Selten hat das BVerfG so konsequent eine Norm sofort kassiert. Das muss einen politischen Grund haben oder dem öffentlichen Druck Tribut gezollt haben.

Ist auch ok, aber dann muss man Eltern auch sagen dürfen, dass sie sich in Karlsruhe beschweren müssen, wenn man den Tod oder das Verschwinden ihres Kindes nicht klären kann. Oder vielen anderen Opfer...Sie können ihren Dank nach Karlsruhe und zum Datenschützer in Berlin senden, dazu können sie sich noch bei den Medien für die wirklich seriöse Medienarbeit bedanken, die nicht unwesentlich beteiligt sind.

Auch an der einseitigen Berichterstattung im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Dort liest man in einem Nebensatz mit Unterton, wie sich die Demonstranten verhalten haben. So auch in Gorleben und unzähligen anderen Beispielen. Selten einmal andere Worte. Vielleicht, wenn Mollis mal eine Redaktion getroffen hätten.

Ich mache meinen Job, weil ich in einer Nische arbeite. Wenn das mal nicht der Fall ist, werde ich "kündigen". .....

Britta hat geschrieben:Aber wegen jedem kleinsten Verdacht diese Daten zu bemühen, könnte krankhaft werden.


Macht man ja auch nicht. Es heißt doch, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Britta hat geschrieben:Man kann in den Foren z.b. auch immer wieder nachlesen, dass Leute zugeben Drogen zu nehmen. Nichtmal das dürfte man dann noch äussern, denn aufgrund ihrer Daten würde man dann deren Identität feststellen lassen.


Das müsste erst einmal ein Polizist oder Staatsanwalt lesen, niemand sucht danach. Oder irgendjemand zeigt es an.

Dann ist der Konsum in Deutschland straffrei, erst der Besitz steht unter Strafe. Dann ist es keine Katalogtat und keine Straftat von erheblicher Bedeutung und und und...

Ich will aber die Polizei nicht fehlerfrei reden. So ist es ja auch nicht. Aber auch dies müssen wir in der RElation und der Wirkung sehen. Wenn man sich natürlich wie ein Geier darauf stürzt und in anderen Fällen taub und blind ist, wen wundert dann der schlechte Stand der Polizei in der Gesellschaft...Wie oft wurde von Pannen und Skandalen gesprochen, die sich dann in Luft auflösten? Wie oft hat mit mit der selben Aufmachung gelesen, dass alles wieder einmal Mist war?
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Freitag 26. November 2010, 12:52

Elfer hat geschrieben:Nur habe ich aktuell das Gefühl, der Bürger will es gar nicht wissen. Jeder Versuch das Thema ruhig und sachlich zu diskutieren ist zum Scheitern verurteilt und der Datenschützer schürt dabei kräftig die Polemik in der öffentlichen Diskussion.

Weil sich da in solchen Diskussionen mehr die Ängste und die Phantasie ausdrücken. Wer sich für das Thema interessiert und sich informieren will, findet ja eher die Seiten der Kritiker. Die schreiben auch verständliches deutsch.

Elfer hat geschrieben:So lange keine Bereitschaft da ist, sich wirklich mit den Dingen zu befassen, ist es Perlen vor die Säue werfen.

Es könnte auch an den umständlich formulierten Gesetzestexten liegen, die eigentlich nur Anwälte so richtig verstehen können.
Elfer hat geschrieben:Allein solche Fälle wie Mirco oder der aktuelle Doppelmord sind Beispiele für die Notwendigkeit solcher Datenspeicherungen.

Das ist den Leuten in dem Moment schon so ein bischen bewußt, nur auch schnell wieder vergessen.


Elfer hat geschrieben:Aber in diesem Land sind die Gesetze öffentlich, die Urteile öffentlich und alles was man für eine sachliche Bewertung benötigt öffentlich.

Und Pisa läßt grüßen. Auch wenn das alles öffentlich ist, die Mehrheit versteht es nicht. Der Bildungsunterschied in der Bevölkerung ist ziemlich groß und Recht ist kompliziert und oftmals Auslegungssache. Wozu sich mit Gesetzestexten befassen, die viel zu kompliziert sind.

Ich denke, da ist die Bevölkerung überfordert. Zumal es ja schönere Dinge gibt, mit denen man sich in seiner wenigen Freizeit befassen kann.

Elfer hat geschrieben:Die Leute haben es ja offensichtlich geglaubt und reden alle davon, was man für schlimme Dinge mit diesem Daten anrichten kann. Dabei fehlt häufig die Basis und es werden zu häufig unzulässig Dinge miteinander verbunden, die nicht zusammen gehören bzw. nichts miteinander zu tun haben.
Das ist oft so, dass man der Polizei das Waffe tragen verbieten will, weil sich irgendwelche Ganoven illegal Waffen zulegen und damit Leute töten oder verletzen.

Das trifft es wohl ziemlich gut.

Elfer hat geschrieben:Wie gesagt, kann das aber kein Hinderungsgrund sein, um notwendige Maßnahmen einzuführen und zu treffen.

Nein, es ist eher ein Grund UM notwendige Maßnahmen einzuführen. Die Verbrecher schlafen ja nicht und sind der Polizei in der Beziehung voraus. Die müßte sich das entsprechende KnowHow ja erstmal zulegen und Erfahrungen sammeln, denn auch dies ist ein Bereich der Kriminalität, auf den man ein Auge haben sollte..

Elfer hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie es bei den Telekom-Daten ist, aber im Prinzip will ich nicht widersprechen.


Die Telekom hatte ja (so wie andere Arbeitgeber auch) auch ihren Datenskandal, wo die Mitarbeiter ausspioniert wurden. Also hat der Arbeitgeber getan, was man der Polizei - die bestimmt nicht so weit gegangen wäre - verboten hat.

Auch solche Vorfälle tragen dazu bei, dass die Bevölkerung allergisch gegen die Vorratsdatenspeicherung ist, weil das im Kopf wieder miteinander vermischt wird.

Elfer hat geschrieben:Klar, aber das Urteil des BVerfG hat nicht nur den alten Zustand hergestellt, der schon schlecht war. Durch die Teilnichtigkeit des 100g und die komplette Löschung und das totale Speicherverbot (stimmt ja auch nicht) ist die Lage noch schlechter als vor 20 Jahren. Das schlimme ist, dass mit dem 100g sogar eine Norm betroffen ist, die bis dahin überhaupt nicht in der Diskussion stand.
Selten hat das BVerfG so konsequent eine Norm sofort kassiert. Das muss einen politischen Grund haben oder dem öffentlichen Druck Tribut gezollt haben.

Dem öffentlichen Druck glaube ich weniger.

Elfer hat geschrieben:Ist auch ok, aber dann muss man Eltern auch sagen dürfen, dass sie sich in Karlsruhe beschweren müssen, wenn man den Tod oder das Verschwinden ihres Kindes nicht klären kann. Oder vielen anderen Opfer...Sie können ihren Dank nach Karlsruhe und zum Datenschützer in Berlin senden, dazu können sie sich noch bei den Medien für die wirklich seriöse Medienarbeit bedanken, die nicht unwesentlich beteiligt sind.

Ich denke, es wird ein neues Gesetz geben. Die Befürworter lassen da ja auch nicht locker. Möglich ist auch ein Umdenken bei den Kritikern - spätestens wenn sie selbst von einen Verbrechen betroffen sind..

Elfer hat geschrieben:Auch an der einseitigen Berichterstattung im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Dort liest man in einem Nebensatz mit Unterton, wie sich die Demonstranten verhalten haben. So auch in Gorleben und unzähligen anderen Beispielen. Selten einmal andere Worte. Vielleicht, wenn Mollis mal eine Redaktion getroffen hätten.

Über unsere Medien muß ich mich auch immer wieder wundern, weswegen ich diese weitestgehend meide und mich mehr und mehr im Internet informiere.

Elfer hat geschrieben:Macht man ja auch nicht. Es heißt doch, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Ist dem tatsächlich so?

Elfer hat geschrieben:Das müsste erst einmal ein Polizist oder Staatsanwalt lesen, niemand sucht danach. Oder irgendjemand zeigt es an.

Zum Anzeigen findet sich immer jemand, der Anderen böses will.

Elfer hat geschrieben:Dann ist der Konsum in Deutschland straffrei, erst der Besitz steht unter Strafe. Dann ist es keine Katalogtat und keine Straftat von erheblicher Bedeutung und und und...

Hm, wer konsumiert hat auch meist Drogen im Besitz. Die kommen ja nicht aus dem Nichts angeflogen. Und beim Konsum steht die Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Ausserdem eine MPU, die auch nicht billig ist. So harmlos ist es also nicht.

Elfer hat geschrieben:Wie oft wurde von Pannen und Skandalen gesprochen, die sich dann in Luft auflösten? Wie oft hat mit mit der selben Aufmachung gelesen, dass alles wieder einmal Mist war?

Das ist aber in allen Bereichen so und da ist nicht nur die Polizei von betroffen. Liegt an den Medien. Die machen gerne Angst und Panik.

Dass sich das gut verkauft läßt darauf schliessen, das die Leute süchtig danach zu sein scheinen.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Freitag 26. November 2010, 17:55

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Macht man ja auch nicht. Es heißt doch, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Ist dem tatsächlich so?


Ja, es muss für den Richter nachvollziehbar sein, dass es so ist. Vor allem wird dies im Nachhinein noch einmal überprüft, weil es um die Verwertbarkeit der Beweismittel geht.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Das müsste erst einmal ein Polizist oder Staatsanwalt lesen, niemand sucht danach. Oder irgendjemand zeigt es an.

Zum Anzeigen findet sich immer jemand, der Anderen böses will.


Gut, aber da geht es grundsätzlich erst einmal über die Anzeige einer realen Tat. Die Polizei ist verpflichtet immer be- und entlastend zu ermitteln. Ich will eine falsche Verdächtigung nicht ausschließen, aber auch die gilt es aufzuklären.

Hinzu kommt, ob es ein Delikt ist, dass vom 100g abgedeckt ist.

Britta hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Dann ist der Konsum in Deutschland straffrei, erst der Besitz steht unter Strafe. Dann ist es keine Katalogtat und keine Straftat von erheblicher Bedeutung und und und...

Hm, wer konsumiert hat auch meist Drogen im Besitz. Die kommen ja nicht aus dem Nichts angeflogen. Und beim Konsum steht die Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Ausserdem eine MPU, die auch nicht billig ist. So harmlos ist es also nicht.


Das ist richtig. Es bedeutet aber, dass ich für einen Nachweis von Drogen im Blut nicht bestraft werden kann. Den Besitz unterstellt man strafrechtlich nicht.

Was die MPU angeht, so zieht die nur, wenn der betroffene beim Führen eines Kfz angetroffen wird. Auf den einfachen Zuruf und der einfachen Feststellung, dass jemand Drogen konsumiert, wird keine Fahrerlaubnis entzogen oder eine MPU angeordnet.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Mittwoch 1. Dezember 2010, 22:57

Ich habe jetzt mal den Wiki-Artikel zum Thema gelesen (ist ziemlich lang): http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Auch in Wiki wird die Vorratsdatenspeicherung mit Abhörmaßnahmen vermischt.

Außerdem wird von Kritikern angeführt, dass der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichterstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich. Auch die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Ärzten und das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis von ordinierten Geistlichen sind davon betroffen.


Wenn es nur um Kriminelle geht, hat das mit der Arbeit der Jounalisten ja nichts zu tun und selbst wenn, dann dürfte man da nur erfahren, wer mit wem wann und wo telefoniert hat. Es soll ja nichts mit den Inhalten zu tun haben.

Aber das haben auch die Politiker nicht so ganz begriffen, die für dieses Gesetz gestimmt haben: :lol:

„Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. […] Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“


Aber wenigestens Einer hatte den Durchblick:

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion stimmt dieser Rechtfertigung jedoch nicht zu:

„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“


Für die Terrorismusbekämpfung sind ja die Geheimdienste zuständig und nicht die Polizei. Die Geheimdienste dürfen sowieso auch an die Inhalte der Kommunikation ran, die Polizei darf nur wissen wer mit wem...

Wenn sogar diejenigen, die über solche Gesetze abstimmen, überhaupt nicht verstehen um was es eigentlich geht, dann braucht einen hier in dem Land echt nichts zu wundern.

Und das liebe Geld wird auch nicht vergessen:

Unter anderem die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Speicherpflicht nur „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“ umfasse (siehe auch § 3 Nr. 24 TKG). Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert würden, fielen nicht unter die Speicherpflicht.

...Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speichert, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelt ordnungswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG).


Also, alles wofür man Geld kassieren kann, wird gespeichert.

Und dann noch sowas:
Die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung werden mit der Notwendigkeit zur Kriminalitätsbekämpfung und der Terrorismusbekämpfung begründet.

das mit der Terrorismusbekämpfung ist falsch. Es geht um die Vorratsdatenspeicherung und nicht um die Speicherung all unserer Kommunikationsinhalte. Unsere Politiker wiederholen das in der Presse auch ständig. Da müßte die doch mal jemand aufklären?

Und dann noch was:
Basierend auf den Zahlen des Bundeskriminalamts würde sich die Aufklärungsquote im besten Fall um 0,006 Prozentpunkte erhöhen


Für 0,006 Prozent mehr Aufklärung - lohnt sich das dann? Ist diese Zahl realistisch?

Und dann steht in dem Wiki-Artikel noch was, was mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun haben dürfte:

Auf Seiten des Staates sei eine Nutzung der Daten zum Vorgehen gegen politische Gegner und staatskritische oder sonst unliebsame Organisationen und Personen zu befürchten. Auch die Nutzung zur Wirtschaftsspionage durch ausländische Staaten sei zu befürchten. Ferner drohe ein Missbrauch durch Private, etwa durch kriminelle Erpresser oder Sensationsjournalisten.

Aktuelles Beispiel der Gegner ist das Bekanntwerden einer Abhöraktion des BKA gegen die ARD und den Norddeutschen Rundfunk im Vorfeld des G8-Gipfels.[61] Mit der Begründung, man ermittele gegen eine terroristische Vereinigung, hatte das BKA Telefone von Reportern der ARD abgehört. Weder die abgehörten Journalisten noch die Verlagshäuser wurden über die Maßnahme informiert. Die beiden betroffenen NDR-Mitarbeiter erfuhren zunächst nur durch Dritte über die Aktion.


und auch das liebe Geld ist nochmal Thema:

Die gesetzliche Vorgabe der Vorratsdatenspeicherung verursacht bei den Netzbetreibern jährliche Betriebskosten (Investitions- und Unterhaltskosten) in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe. Diesen Kosten stehen keine Einnahmen oder Vergünstigungen durch den Staat gegenüber, somit ist der Kostenträger der Vorratsdatenspeicherung allein der Telekommunikationskunde. Der Staat profitiert durch Mehrwertsteuermehreinnahmen für Kosten, die er selbst verursacht hat.


und auch die Vergangenheit wird bemüht:
Ausgedehnte Überwachung wird in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der historischen Erfahrungen kritisch betrachtet. Kritiker verweisen auf Erfahrungen mit einer totalitären Überwachung im Dritten Reich von der Gestapo und in der DDR von der Stasi. Sie befürchten, dass der Ausbau von Überwachungsinstrumenten die Demokratie erneut aushöhlen und letztlich de facto abschaffen könnte.
[/quote]

Es kann immer wieder zu einer totalitären Überwachung kommen. Die Möglichkeiten sind ja da und wer sie nutzen will, wird sie nutzen. Man würde das auch nicht verhindern können, denn solche Leute kümmern sich wenig um Gesetze und was man darf und was nicht.

In Zeiten von Wikileaks muß sich jeder inzwischen (auch Regierungen) damit abfinden dass nichts mehr geheim bleibt. Vielleicht ist das ja unser 'Informationszeitalter'. Es könnte zu bisher ungeahnten Entwicklungen kommen. ;)
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Mittwoch 1. Dezember 2010, 23:35

Britta hat geschrieben:
Außerdem wird von Kritikern angeführt, dass der Informantenschutz für Journalisten eingeschränkt wird und somit kritische Berichterstattung erschwert wird. Dies käme faktisch einer Einschränkung der Pressefreiheit gleich. Auch die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Ärzten und das Seelsorge- bzw. Beichtgeheimnis von ordinierten Geistlichen sind davon betroffen.


Wenn es nur um Kriminelle geht, hat das mit der Arbeit der Jounalisten ja nichts zu tun und selbst wenn, dann dürfte man da nur erfahren, wer mit wem wann und wo telefoniert hat. Es soll ja nichts mit den Inhalten zu tun haben.


Vollkommen blödsinnige Argumentation. Wenn ein Journalist Straftaten begeht, die derartige Maßnahmen rechtfertigen, hat er längst seinen Schutz verwirkt.
Der Rest klingt wieder nach wahllosem Auswerten von Milliarden von Datensätzen. Dummfug.

Das gilt auch für die anderen geschützten Berufsgruppen.

Hinzu kommen die Auswirkungen des Kernbereichsschutzes, wonach diese Daten gelöscht werden müssen, wenn dies erkannt wird.

Hier wird suggeriert, dass man Journalisten ausspäht, um an ihre Informanten zu kommen. Dazu braucht man aber nicht die Vorratsdatenspeicherung, wenn dies überhaupt rechtlich möglich wäre.

Also, die Fakten....die Vorratsdaten wirken rückwirkend und sind keine Ermächtigung die Daten für die Strafverfolgung zu nutzen. Hierzu benötigt es eigene Ermächtigungen.

Wenn ich - wie hier suggeriert - einen Journalisten ausforschen will, wäre dies in die Zukunft gerichtet. Hier spielt die Vorratsdatenspeicherung gar keine Rolle.

Britta hat geschrieben:
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion stimmt dieser Rechtfertigung jedoch nicht zu:

„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“


Für die Terrorismusbekämpfung sind ja die Geheimdienste zuständig und nicht die Polizei. Die Geheimdienste dürfen sowieso auch an die Inhalte der Kommunikation ran, die Polizei darf nur wissen wer mit wem...

Wenn sogar diejenigen, die über solche Gesetze abstimmen, überhaupt nicht verstehen um was es eigentlich geht, dann braucht einen hier in dem Land echt nichts zu wundern.


Nein, auch die Polizei darf an die Inhalte ran. Aber die werden nicht retrograd gespeichert. Aber der SPD Mann sagt doch, worum es geht. Die Vorratsdatenspeicherung hat nichts originäre mit Terrorbekämpfung zu tun.
Britta hat geschrieben:
Unter anderem die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Speicherpflicht nur „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“ umfasse (siehe auch § 3 Nr. 24 TKG). Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert würden, fielen nicht unter die Speicherpflicht.

...Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speichert, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelt ordnungswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG).


Also, alles wofür man Geld kassieren kann, wird gespeichert.


Das ist, war und wird immer zulässig sein. Daher werden die Daten auch nicht gelöscht. Glaubst Du, dass sich die Firmen die Mühe machen dies auszufiltern?

Britta hat geschrieben:
Basierend auf den Zahlen des Bundeskriminalamts würde sich die Aufklärungsquote im besten Fall um 0,006 Prozentpunkte erhöhen


Für 0,006 Prozent mehr Aufklärung - lohnt sich das dann? Ist diese Zahl realistisch?


Gerade das BKA klagt über das Urteil. Warum sollten sie dann ihre eignen Argumente entkräften?

Ich kann mit den Zahlen nichts anfangen und sie sind zu undifferenziert. Auf welche Vergleichsgröße beziehen sie sich?
Es gibt Delikte, wo man grundsätzlich auf die Speicherung angewiesen ist. Man kann solche Maßnahmen aber nicht quantifiziert bewerten.

Sie können zur Aufklärung und zur Klärung von Tatzusammenhängen beitragen. Dies ist wieder von verschiedenen Faktoren abhängig.

Britta hat geschrieben:
Auf Seiten des Staates sei eine Nutzung der Daten zum Vorgehen gegen politische Gegner und staatskritische oder sonst unliebsame Organisationen und Personen zu befürchten. Auch die Nutzung zur Wirtschaftsspionage durch ausländische Staaten sei zu befürchten. Ferner drohe ein Missbrauch durch Private, etwa durch kriminelle Erpresser oder Sensationsjournalisten.

Aktuelles Beispiel der Gegner ist das Bekanntwerden einer Abhöraktion des BKA gegen die ARD und den Norddeutschen Rundfunk im Vorfeld des G8-Gipfels.[61] Mit der Begründung, man ermittele gegen eine terroristische Vereinigung, hatte das BKA Telefone von Reportern der ARD abgehört. Weder die abgehörten Journalisten noch die Verlagshäuser wurden über die Maßnahme informiert. Die beiden betroffenen NDR-Mitarbeiter erfuhren zunächst nur durch Dritte über die Aktion.


Ein unbegründetes und rein fiktives Horrorszenario. Daneben werden wieder einmal Fakten verdreht und falsch dargestellt. Das Abhören hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun. Wer so einen Mist verbreitet findet zwar eine breite Zustimmung , disqualifiziert sich aber gleichzeitig, ebenso wie die, die dies mit offenem Mund aufnehmen und glauben.

Britta hat geschrieben:
Die gesetzliche Vorgabe der Vorratsdatenspeicherung verursacht bei den Netzbetreibern jährliche Betriebskosten (Investitions- und Unterhaltskosten) in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe. Diesen Kosten stehen keine Einnahmen oder Vergünstigungen durch den Staat gegenüber, somit ist der Kostenträger der Vorratsdatenspeicherung allein der Telekommunikationskunde. Der Staat profitiert durch Mehrwertsteuermehreinnahmen für Kosten, die er selbst verursacht hat.



Ich werde hier keine Aussage darüber treffen, wie sich die Provider ihre Dienst immer haben bezahlen lassen. Ich habe immer Angst gehabt, den Umsatz/Stunde eines Mitarbeiters dort zu errechnen.

Wir müssten nun darüber reden, wofür die Kosten entstehen. Also, die Provider müssten für die Kosten der Rahmenbedingungen aufkommen. Steht da irgendwas, dass sie sich ihre Leistung bei Herausgabe der Daten nach dem Zeugenentschädigungsgesetz nicht bezahlen lassen oder bezahlen lassen könnten?

Der Umkehrschluss wäre, der Staat kommt für die Kosten der Rahmenbedingungen auf und zahlt dann auch noch für die Auskunft.

Alles ohne Gewähr.

Britta hat geschrieben:
Ausgedehnte Überwachung wird in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der historischen Erfahrungen kritisch betrachtet. Kritiker verweisen auf Erfahrungen mit einer totalitären Überwachung im Dritten Reich von der Gestapo und in der DDR von der Stasi. Sie befürchten, dass der Ausbau von Überwachungsinstrumenten die Demokratie erneut aushöhlen und letztlich de facto abschaffen könnte.


Es kann immer wieder zu einer totalitären Überwachung kommen. Die Möglichkeiten sind ja da und wer sie nutzen will, wird sie nutzen. Man würde das auch nicht verhindern können, denn solche Leute kümmern sich wenig um Gesetze und was man darf und was nicht.

In Zeiten von Wikileaks muß sich jeder inzwischen (auch Regierungen) damit abfinden dass nichts mehr geheim bleibt. Vielleicht ist das ja unser 'Informationszeitalter'. Es könnte zu bisher ungeahnten Entwicklungen kommen. ;)[/quote]

Nein, die Vergangenheit wird nur hier und an vielen anderen Stellen immer wieder dafür heran gezogen. Der Rest ist künstlich hervorgerufen und behauptet.

Die Bundesrepublik nach 1945 hat nichts mit dem Nazi-Regime zu tun. Das sollten alle einmal begreifen. Dann könnten sie Kritik oft besser ins Ziel bringen, ohne immer wieder diesen kläglichen Vergleich bemühen zu müssen.

Diese Horrorszenarien entbehren jeglicher Grundlage und sind eine Mischung aus Polemik und Propaganda. Ich bin diese hohlen Phrasen müde.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Donnerstag 2. Dezember 2010, 07:57

Elfer hat geschrieben:Vollkommen blödsinnige Argumentation. Wenn ein Journalist Straftaten begeht, die derartige Maßnahmen rechtfertigen, hat er längst seinen Schutz verwirkt.

Es geht denen, die so argumentieren wohl um die rein journalistische Tätigkeit.

Elfer hat geschrieben:Der Rest klingt wieder nach wahllosem Auswerten von Milliarden von Datensätzen. Dummfug.

Das gilt auch für die anderen geschützten Berufsgruppen.

Hinzu kommen die Auswirkungen des Kernbereichsschutzes, wonach diese Daten gelöscht werden müssen, wenn dies erkannt wird.

Hier wird suggeriert, dass man Journalisten ausspäht, um an ihre Informanten zu kommen. Dazu braucht man aber nicht die Vorratsdatenspeicherung, wenn dies überhaupt rechtlich möglich wäre.

Das meinte ich damit, dass in dem Wiki-Artikel alles miteinander vermischt wird. Man sieht daran, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht verstanden wird.

Elfer hat geschrieben:Also, die Fakten....die Vorratsdaten wirken rückwirkend und sind keine Ermächtigung die Daten für die Strafverfolgung zu nutzen. Hierzu benötigt es eigene Ermächtigungen.

Wenn ich - wie hier suggeriert - einen Journalisten ausforschen will, wäre dies in die Zukunft gerichtet. Hier spielt die Vorratsdatenspeicherung gar keine Rolle.


Das sollte vielleicht jemand den Leuten von Wiki mal sagen.

Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion stimmt dieser Rechtfertigung jedoch nicht zu:

„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“


Für die Terrorismusbekämpfung sind ja die Geheimdienste zuständig und nicht die Polizei. Die Geheimdienste dürfen sowieso auch an die Inhalte der Kommunikation ran, die Polizei darf nur wissen wer mit wem...

Wenn sogar diejenigen, die über solche Gesetze abstimmen, überhaupt nicht verstehen um was es eigentlich geht, dann braucht einen hier in dem Land echt nichts zu wundern.


Nein, auch die Polizei darf an die Inhalte ran. Aber die werden nicht retrograd gespeichert. Aber der SPD Mann sagt doch, worum es geht. Die Vorratsdatenspeicherung hat nichts originäre mit Terrorbekämpfung zu tun.


Ja, der eine SPD-Mann sagt das. Die anderen haben es aber auch nicht verstanden.

Und so wie ich das verstanden hatte, darf die Polizei nicht an die Inhalte ran. Zumindest hab ich das so verstanden, dass es sich nur um die Verbindungsdaten handelt.

Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Unter anderem die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Speicherpflicht nur „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“ umfasse (siehe auch § 3 Nr. 24 TKG). Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert würden, fielen nicht unter die Speicherpflicht.

...Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speichert, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelt ordnungswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG).


Also, alles wofür man Geld kassieren kann, wird gespeichert.


Das ist, war und wird immer zulässig sein. Daher werden die Daten auch nicht gelöscht. Glaubst Du, dass sich die Firmen die Mühe machen dies auszufiltern?


Nein, die löschen diese Daten nicht. Sie verkaufen sie ja auch an jeden anderen, der dafür zahlt und nicht die Polizei ist.

Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Basierend auf den Zahlen des Bundeskriminalamts würde sich die Aufklärungsquote im besten Fall um 0,006 Prozentpunkte erhöhen


Für 0,006 Prozent mehr Aufklärung - lohnt sich das dann? Ist diese Zahl realistisch?


Gerade das BKA klagt über das Urteil. Warum sollten sie dann ihre eignen Argumente entkräften?


Ich finde den Artikel ja eh ziemlich einseitig und gegen die Vorratsdatenspeicherung geschrieben. Inwieweit die Zahl stimmt, weiß ich nicht.

Elfer hat geschrieben:Ich kann mit den Zahlen nichts anfangen und sie sind zu undifferenziert. Auf welche Vergleichsgröße beziehen sie sich?


Auf diese:
In einer Studie des Bundeskriminalamts vom November 2005 wurden 381 Straftaten vor allem aus den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl erfasst, die in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten. Diesen 381 Fällen stehen jährlich 6,4 Millionen Straftaten gegenüber, von denen laut Kriminalstatistik Jahr für Jahr 2,8 Millionen unaufgeklärt bleiben. Einer Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zufolge ließe sich die durchschnittliche Aufklärungsquote demnach „von bisher 55 % im besten Fall auf 55,006 % erhöhen“


Elfer hat geschrieben:Es gibt Delikte, wo man grundsätzlich auf die Speicherung angewiesen ist. Man kann solche Maßnahmen aber nicht quantifiziert bewerten.

Sie können zur Aufklärung und zur Klärung von Tatzusammenhängen beitragen. Dies ist wieder von verschiedenen Faktoren abhängig.


Genau das tun aber die Gegner und zweifeln den Nutzen an.


Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Auf Seiten des Staates sei eine Nutzung der Daten zum Vorgehen gegen politische Gegner und staatskritische oder sonst unliebsame Organisationen und Personen zu befürchten. Auch die Nutzung zur Wirtschaftsspionage durch ausländische Staaten sei zu befürchten. Ferner drohe ein Missbrauch durch Private, etwa durch kriminelle Erpresser oder Sensationsjournalisten.

Aktuelles Beispiel der Gegner ist das Bekanntwerden einer Abhöraktion des BKA gegen die ARD und den Norddeutschen Rundfunk im Vorfeld des G8-Gipfels.[61] Mit der Begründung, man ermittele gegen eine terroristische Vereinigung, hatte das BKA Telefone von Reportern der ARD abgehört. Weder die abgehörten Journalisten noch die Verlagshäuser wurden über die Maßnahme informiert. Die beiden betroffenen NDR-Mitarbeiter erfuhren zunächst nur durch Dritte über die Aktion.


Ein unbegründetes und rein fiktives Horrorszenario. Daneben werden wieder einmal Fakten verdreht und falsch dargestellt. Das Abhören hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun. Wer so einen Mist verbreitet findet zwar eine breite Zustimmung , disqualifiziert sich aber gleichzeitig, ebenso wie die, die dies mit offenem Mund aufnehmen und glauben.


Ich nehme mal an, die restliche Information die man zum Thema findet, ist genauso falsch.

Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Die gesetzliche Vorgabe der Vorratsdatenspeicherung verursacht bei den Netzbetreibern jährliche Betriebskosten (Investitions- und Unterhaltskosten) in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe. Diesen Kosten stehen keine Einnahmen oder Vergünstigungen durch den Staat gegenüber, somit ist der Kostenträger der Vorratsdatenspeicherung allein der Telekommunikationskunde. Der Staat profitiert durch Mehrwertsteuermehreinnahmen für Kosten, die er selbst verursacht hat.



Ich werde hier keine Aussage darüber treffen, wie sich die Provider ihre Dienst immer haben bezahlen lassen. Ich habe immer Angst gehabt, den Umsatz/Stunde eines Mitarbeiters dort zu errechnen.

Wir müssten nun darüber reden, wofür die Kosten entstehen. Also, die Provider müssten für die Kosten der Rahmenbedingungen aufkommen. Steht da irgendwas, dass sie sich ihre Leistung bei Herausgabe der Daten nach dem Zeugenentschädigungsgesetz nicht bezahlen lassen oder bezahlen lassen könnten?

Nein, natürlich steht da nichts früber in dem Artikel. Das wäre ja eine Information. :mrgreen:

Ich habe eh den Eindruck, die Provider hätten damit kein Problem, wenn sie nur Geld damit verdienen könnten. Pro E-Mail-Account 25 Euro würde denen schon gefallen und ganz schnell wären die alle Befürworter eines solchen Gesetzes.

Elfer hat geschrieben:Der Umkehrschluss wäre, der Staat kommt für die Kosten der Rahmenbedingungen auf und zahlt dann auch noch für die Auskunft.

Alles ohne Gewähr.


Worauf das ja hinausläuft.


Elfer hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:
Ausgedehnte Überwachung wird in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der historischen Erfahrungen kritisch betrachtet. Kritiker verweisen auf Erfahrungen mit einer totalitären Überwachung im Dritten Reich von der Gestapo und in der DDR von der Stasi. Sie befürchten, dass der Ausbau von Überwachungsinstrumenten die Demokratie erneut aushöhlen und letztlich de facto abschaffen könnte.


Es kann immer wieder zu einer totalitären Überwachung kommen. Die Möglichkeiten sind ja da und wer sie nutzen will, wird sie nutzen. Man würde das auch nicht verhindern können, denn solche Leute kümmern sich wenig um Gesetze und was man darf und was nicht.

Britta hat geschrieben: In Zeiten von Wikileaks muß sich jeder inzwischen (auch Regierungen) damit abfinden dass nichts mehr geheim bleibt. Vielleicht ist das ja unser 'Informationszeitalter'. Es könnte zu bisher ungeahnten Entwicklungen kommen. ;)


Nein, die Vergangenheit wird nur hier und an vielen anderen Stellen immer wieder dafür heran gezogen. Der Rest ist künstlich hervorgerufen und behauptet.

Die Bundesrepublik nach 1945 hat nichts mit dem Nazi-Regime zu tun. Das sollten alle einmal begreifen. Dann könnten sie Kritik oft besser ins Ziel bringen, ohne immer wieder diesen kläglichen Vergleich bemühen zu müssen.


Die Vergangenheit muß ständig für solche Vergleiche herhalten. Ein immer wieder gerne genutzes Argument.


Elfer hat geschrieben:Diese Horrorszenarien entbehren jeglicher Grundlage und sind eine Mischung aus Polemik und Propaganda. Ich bin diese hohlen Phrasen müde.


In Ermangelung anderer Argumente greift man halt immer wieder gerne auf solche Vergleiche zurück.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Donnerstag 2. Dezember 2010, 22:38

In einer Studie des Bundeskriminalamts vom November 2005 wurden 381 Straftaten vor allem aus den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl erfasst, die in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten. Diesen 381 Fällen stehen jährlich 6,4 Millionen Straftaten gegenüber, von denen laut Kriminalstatistik Jahr für Jahr 2,8 Millionen unaufgeklärt bleiben. Einer Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zufolge ließe sich die durchschnittliche Aufklärungsquote demnach „von bisher 55 % im besten Fall auf 55,006 % erhöhen“


Selten so eine Vergewaltigung mit Zahlen erlebt.

Ich weiß nicht, wie woher die Zahl 381 stammt. Es dürfte sich allerdings nicht um Gesamtheit der nicht aufgeklärten Straftaten in den benannten Deliktsberiechen handeln.

Nun stellt der Manipulator die Gesamtzahl der Straftaten und der nicht aufgeklärten Straftaten in einen Zusammenhang mit diesen Zahlen. Ich habe selten eine schlechtere und offensichtlicher manipulierte Statistik gesehen.

Es gibt überhaupt keine umfassende Analyse, in welchem Umfang Straftaten mit der Auswertung der Kommunikationsdaten erfolgten. Dementsprechend kann auch keine Aussage getroffen werden, welche durch fehlende Daten nicht aufgeklärt werden konnten.

Da sie immer ein Teil der Ermittlungen sind, ist diese dumpfe Argumentation völlig unzulässig und offenbart lediglich eine mangelnde Kompetenz der Kritiker.

Es gibt über die benannten Delikte hinaus sehr viele, für die eine entsprechende Auswertung erforderlich ist.

Die Gesamtheit der Delikte mit denen zu vergleichen, bei denen ein Auswertung

1. rechtlich möglich
2. ermittlungstechnisch zielführend ist

ist völliger Blödsinn. Dann müsste man noch die ungeklärten Straftaten der anderen Deliktsbereiche einrechnen und und und.....






Was das Beispiel mit dem G8-Gipfel angeht, so ist zunächst der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung Blödsinn. Wenn Journalisten abgehört wurden, muss es dafür eine Ermächtigung gegeben haben. Sonst müssen da Konsequenzen gezogen werden.

Andererseits ist es nicht unmöglich Journalisten abzuhören. Die sind doch nicht unantastbar, oder?

Pastoren und Pfarrer gehören ebenfalls zu einer geschützten Gruppe. Darf man sie nicht abhören, wenn man den Verdacht hat, das sie Straftaten begehen?
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Britta » Donnerstag 2. Dezember 2010, 23:27

Elfer hat geschrieben:
In einer Studie des Bundeskriminalamts vom November 2005 wurden 381 Straftaten vor allem aus den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl erfasst, die in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten. Diesen 381 Fällen stehen jährlich 6,4 Millionen Straftaten gegenüber, von denen laut Kriminalstatistik Jahr für Jahr 2,8 Millionen unaufgeklärt bleiben. Einer Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zufolge ließe sich die durchschnittliche Aufklärungsquote demnach „von bisher 55 % im besten Fall auf 55,006 % erhöhen“


Selten so eine Vergewaltigung mit Zahlen erlebt.


Der ganze Artikel vermischt Dinge, die nichts miteinander zu tun haben und zeichnet ein völlig falsches Bild.

Elfer hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie woher die Zahl 381 stammt. Es dürfte sich allerdings nicht um Gesamtheit der nicht aufgeklärten Straftaten in den benannten Deliktsberiechen handeln.

So wie ich das sehe, ist das die Zahl der Fälle, bei denen die Vorratsdaten bereits gelöscht waren und die deswegen nicht aufgeklärt werden konnten.

Elfer hat geschrieben:Nun stellt der Manipulator die Gesamtzahl der Straftaten und der nicht aufgeklärten Straftaten in einen Zusammenhang mit diesen Zahlen. Ich habe selten eine schlechtere und offensichtlicher manipulierte Statistik gesehen.


Der ganze Wiki-Artikel ist grottenschlecht.

Elfer hat geschrieben:Es gibt überhaupt keine umfassende Analyse, in welchem Umfang Straftaten mit der Auswertung der Kommunikationsdaten erfolgten. Dementsprechend kann auch keine Aussage getroffen werden, welche durch fehlende Daten nicht aufgeklärt werden konnten.

Da sie immer ein Teil der Ermittlungen sind, ist diese dumpfe Argumentation völlig unzulässig und offenbart lediglich eine mangelnde Kompetenz der Kritiker.


Nur sind die Kritiker hier besser organisiert und eifriger wie die Aufklärer.

Elfer hat geschrieben:Es gibt über die benannten Delikte hinaus sehr viele, für die eine entsprechende Auswertung erforderlich ist.

Die Gesamtheit der Delikte mit denen zu vergleichen, bei denen ein Auswertung

1. rechtlich möglich
2. ermittlungstechnisch zielführend ist

ist völliger Blödsinn. Dann müsste man noch die ungeklärten Straftaten der anderen Deliktsbereiche einrechnen und und und.....

Ist mir klar.

Elfer hat geschrieben:Was das Beispiel mit dem G8-Gipfel angeht, so ist zunächst der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung Blödsinn. Wenn Journalisten abgehört wurden, muss es dafür eine Ermächtigung gegeben haben. Sonst müssen da Konsequenzen gezogen werden.

Der Vorfall hat mit Vorratsdatenspeicherung eh nichts zu tun und gehört nicht als Beispiel in diesen Artikel.

Elfer hat geschrieben:Andererseits ist es nicht unmöglich Journalisten abzuhören. Die sind doch nicht unantastbar, oder?

Wenn man Journalisten aber wegen ihres Berufes abhört, so ist das aber nicht richtig.

Elfer hat geschrieben:Pastoren und Pfarrer gehören ebenfalls zu einer geschützten Gruppe. Darf man sie nicht abhören, wenn man den Verdacht hat, das sie Straftaten begehen?


Genau wie bei den Journalisten: Man sollte diese geschützen Gruppen nicht wegen ihres Berufes abhören. Was anderes ist es, wenn Herr Pastor unter dem Verdacht steht, an die Messdiener Drogen zu verkaufen.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Freitag 3. Dezember 2010, 09:32

Britta hat geschrieben:So wie ich das sehe, ist das die Zahl der Fälle, bei denen die Vorratsdaten bereits gelöscht waren und die deswegen nicht aufgeklärt werden konnten.


Also, mal ohne Gewähr. Ich habe nach dem Urteil einen Radiobeitrag gehört, da ging es um die ohne Verbindungsdaten nicht aufklärbaren Straftaten. In diesem Beitrag sind auch Zahlen genannt worden. Diese bezogen sich, soweit ich mich erinnere, auf die Zahlen einer Dienststelle seit Löschung. Ich weiß nicht mehr, wie lange Zeit nach dem Urteil das Interview geführt worden war, aber ich schätze mal kaum länger als einen Monat.

Auf den Bund bezogen wäre die Zahl lächerlich.

Dies nun auf die Gesamtheit der Delikte und deren Aufklärungsquote im Bund zu beziehen und in Relation zu setzen wäre schon übelste Propaganda.
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Re: Vorratsdatenspeicherung

Beitragvon Elfer » Freitag 3. Dezember 2010, 09:37

Britta hat geschrieben:Wenn man Journalisten aber wegen ihres Berufes abhört, so ist das aber nicht richtig.


Wenn es getan wird, muss dies aufgeklärt werden und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Allerdings werden auch da die Fakten gerne verdreht. War es der Journalist, der abgehört wurde oder tauchte der nur in einer Abhörmaßnahme auf? Vielleicht gab es ja auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten. Fragen über Fragen.

Britta hat geschrieben:Genau wie bei den Journalisten: Man sollte diese geschützen Gruppen nicht wegen ihres Berufes abhören. Was anderes ist es, wenn Herr Pastor unter dem Verdacht steht, an die Messdiener Drogen zu verkaufen.


So ist es
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