3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Elfer » Samstag 20. August 2011, 21:48

Ich schließe mich dem Thema mal an. Auf die Gefahr, dass ich mich der Wiederholung strafbar mache oder sonstiges, schreibe ich mal ohne Bezug auf die bisherigen Beiträge nehmen zu wollen.

Ich glaube, dass hier jeder berechtigte Einwände gebracht hat.

Ich zäume das Pferd von hinten auf. Gäfgen wurde in einem rechtstaatlichen Verfahren ein Schmerzensgeld zugesprochen.

Offen und unberücksichtigt muss dabei bleiben, ob Gäfgen aus einer selbstgefälligen und unwürdigen Grundhaltung heraus diese Klage angestrengt hat. Er hat im Knast das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt.

Mal unabhängig davon, dass er über das Schmerzensgeld nicht frei verfügen könnte, wären 3.000 € bei mindestens 15-20 Jahren Haft nicht wirklich besonders hilfreich.

Gäfgen wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Dies ist die für seine Tat angemessene Strafe.
Gäfgen hat aus rein persönlichen Gründen das Unschuldigste zerstört, was es in unserer Gesellschaft gibt, das Leben eines Kindes.

Unter der Annahme, dass Jakob noch lebt und Gäfgen sich offensichtlich vernünftigen Argumenten nicht öffnete, wurde ihm körperliche Gewalt angedroht. Gäfgen wusste offensichtlich, dass Jakob bereits tot war und schwieg.

Das Schweigen gehört zu seinen Rechten. Wäre die Anwendung von Zwang nicht trotzdem möglich gewesen?

Wenn ein Demonstrant auf der Straße in einer Blockade sitzt, kann er mit körperlicher Gewalt (auch mit der Zuführung von Schmerzen) aus dieser Blockade entfernt werden.
Bei einem Amokläufer oder als Ultima Ratio kann der Verursacher/Täter gar erschossen werden. Ist die Verhinderung eines unausweichlichen Todes nicht die Ultima Ratio?

Nun könnte man die Androhung auch zur Androhung unmittelbaren Zwanges verstanden wissen. Die Subsumtion fällt allerdings schwer und steht im Widerspruch zu seinen Rechten, die eine Mitwirkungspflicht ausschließt.

Eine Notwehrsituation wäre durchaus denkbar. Eine Abwägung der kollidierenden Rechte. Angst bei Gäfgen gegen das Leben von Jakob. Körperliche Gewalt gegen das Leben von Jakob.

Die Androhung erfolgte nicht, um ein Geständnis abzupressen, denn dieses wäre nicht verwertbar gewesen.

Über allem aber schwebt die Definition von Folter. Es gab genug Öffentlichkeit, die genau darauf hinaus wollte. Folter in deutschen Vernehmungszimmern. Bei der Diskussion wurde Jakob schnell vergessen. So ist es häufig.

Es geht also nicht nur um ein subjektives Rechtsempfinden. Das Urteil gegen die handelnden Polizisten und deren Vorgesetzte, waren die logische Konsequenz der öffentlichen Diskussion, der gehbare Kompromiss.

Ebenso ist das jetzt zugesprochene Schmerzensgeld folgerichtig.

Meine Meinung über Gäfgen. Er ist ein menschenverachtender Hassmensch.

Wie würde ich handeln, wäre ich in der Situation bei Gäfgens Festnahme? Ich glaube, es gibt nicht viele Situationen in denen ich mir vorher so klar und umfassend darüber im Klaren bin, was ich zu tun hätte. Im vollen Bewusstsein der Konsequenzen.

So wurde dem Rechtstaat genüge getan. Jakob wird dadurch nicht lebendig. Gäfgen klagt immer noch über psychischen Folgen der "Folternadrohung" (ich nenne es lieber körperliche Gewalt oder Zwang). Wie ging es Jakob vor seinem Tod? Er ist zumindest von den psychischen Folgen dieser Ausnahmesituation verschont geblieben, die durch Gäfgen hervorgerufen wurde, der gleichzeitig dafür sorgte, dass Jakob heute nicht unter diesen Folgen zu leiden hat. Ich musste das überzeichnen, sorry.

Der, der sich über die Folgen seines Handelns hinweg gesetzt hat, führt heute gegenüber Anderen Klage über Folgen für ihn, die er nicht unerheblich mit verursacht hat.
They´ll never get caught. They´re on a mission from God.
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