3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

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3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Delon » Donnerstag 4. August 2011, 16:04

Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.

Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 43,00.html

Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.

Gruß: Delon
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Uli » Donnerstag 4. August 2011, 16:56

Was vielleicht noch schlimmer ist: die Beamten, die sich um das Leben des Kindes gesorgt und deshalb Druck ausgeübt hatten, sind abgestraft worden!
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Britta » Donnerstag 4. August 2011, 22:13

Hat der Typ auch ein Trauma, weil er den Jungen umgebracht hat? Was ist mit dem Trauma der Eltern?

Daran, dass er sich mit "Schmerzensgeld" für sich selbst beschäftigt sieht man, dass bei ihm immer noch nicht angekommen ist, was er getan hat und das er es auch immer noch nicht bereut.

Soll er glücklich werden mit seinen 3.000 Euro. Die kann er im Knast bestimmt gut anlegen. :(
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Le.Mar. » Freitag 5. August 2011, 10:23

Fakt ist eins: sich über den Täter aufzuregen, ist eine Sache, aber nicht zu wissen wer der Täter ist, ist eine ganz andere.
In diesem Fall darf man guten Gewissens behaupten, das eine irrationale Täter/Opfer Verschiebung statt gefunden hat. Wenn der Polizist dem Mörder verbotener weise Gewalt androht, dann brauchen wir nicht auf den Kindermörder schimpfen, sondern müßten uns bei dem Polizisten bedanken, der diese Klage erst möglich gemacht hat!
JEDER in diesem Staat unterliegt den selben Gesetzen, wem das nicht passt, der kann ja in eine der vielen Kuscheldiktaturen auswandern.
JEDER, der wegen eines Vergehens angeklagt wird, stehen die gleichen Rechte zu. Rache, persönliche Abneigung und subjektives Rechtsempfinden haben da nix zu suchen!!

Und ich möchte einen von den Verständnislosen hier sehen, wenn er mal eines Verbrechen bezichtigt wird und von Vernehmenden erstmal anständig eine kassiert. So schnell kann man Schmerzensgeldklage nicht buchstabieren, wie die selbige eingereicht wird und Polizeiwilkür noch hinterher gebrüllt wird.

Und bei allem Unverständnis sollten sich mal alle bewußt machen, das der Kindermörder für den Rest seines Lebens den Scheck in seiner Zelle aufhängen darf. Und da kann er sich ihn dann jeden Tag anschauen und sich seines Lebens freuen!

und BRITTA: eine Belohnung? Bitte! ich hätte etwas mehr eigene Gedanken von dir erwartet und nicht das schnöde runterbeten der BILD-Schlagzeilen! Wer solche Äußerungen macht vergisst den Umstand, das einem Menschen im Gewahrsam unserer staatlichen Organe Gewalt angedroht wurde. Und das geht in einem funktionierendem Sythem schon mal gar nicht!

PS: Danke liebe Polizei, das ihr solchen Menschen die Möglichkeit gebt, unser Rechtssysthem im vollem Maße auszuschöpfen! (Ironie aus!)


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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon elfenpfad » Freitag 5. August 2011, 13:18

Bei solchen Fällen, wo die Emotionen (veständlicherweise) hochfahren, ist die Rechtstaatlichkeit immer auf einem schweren Prüfstand.

Die Gleichbehandlung im Rechtsstaat betrifft ALLE Personen, und darf nicht, wie @Le.Mar. schon ansprach, in Frage gestellt werden, weil Emotionen hochschwappen.
Denn der Schritt, Folter anzudrohen - ( denn nichts anderes ist das Zufügen von Schmerzen ) . hin zur Ausübung derselben, ist ein kleiner Schritt, wenn der Rechtsstaat dem nichts entgegensetzt und nicht danach handelt. Von daher ist das Vorgehen korrekt, ob es uns gefällt oder nicht.
Auch die Abmahnung der entsprechenden Polizisten, die @Uli kritisiert, gehört zur korrekten Vorgehensweise.

Das schliesst ja nicht aus, dass man den Täter keinerlei Verständnis entgegenbringt, daraufhin zu klagen, so wie ich übrigens auch.
So wie @Britta schrieb, fehlt ihm wohl wirklich jedigliches Schudlbewusstsein. :? Allerdings denke ich, dass diese Idee der Klage evtl. garnicht unbedingt seine eigene Idee ist, sondern eher seines Anwaltes. Aber wer weiss das schon genau :?

Ich hätte mir gewünscht, dass der Täter zwar Recht bekommt, weil es im Sinne der Rechtstaatlichkeit ist, aber das Geld an die Opferhilfe oder ähnliches, weitergegeben wird.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Le.Mar. » Freitag 5. August 2011, 13:33

elfenpfad hat geschrieben:Bei solchen Fällen, wo die Emotionen (veständlicherweise) hochfahren, ist die Rechtstaatlichkeit immer auf einem schweren Prüfstand.

Die Gleichbehandlung im Rechtsstaat betrifft ALLE Personen, und darf nicht, wie @Le.Mar. schon ansprach, in Frage gestellt werden, weil Emotionen hochschwappen.
Denn der Schritt, Folter anzudrohen - ( denn nichts anderes ist das Zufügen von Schmerzen ) . hin zur Ausübung derselben, ist ein kleiner Schritt, wenn der Rechtsstaat dem nichts entgegensetzt und nicht danach handelt. Von daher ist das Vorgehen korrekt, ob es uns gefällt oder nicht.
Auch die Abmahnung der entsprechenden Polizisten, die @Uli kritisiert, gehört zur korrekten Vorgehensweise.

Das schliesst ja nicht aus, dass man den Täter keinerlei Verständnis entgegenbringt, daraufhin zu klagen, so wie ich übrigens auch.
So wie @Britta schrieb, fehlt ihm wohl wirklich jedigliches Schudlbewusstsein. :? Allerdings denke ich, dass diese Idee der Klage evtl. garnicht unbedingt seine eigene Idee ist, sondern eher seines Anwaltes. Aber wer weiss das schon genau :?

Ich hätte mir gewünscht, dass der Täter zwar Recht bekommt, weil es im Sinne der Rechtstaatlichkeit ist, aber das Geld an die Opferhilfe oder ähnliches, weitergegeben wird.


Deinen letzten Satz unterschreibe ich sofort!

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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Delon » Freitag 5. August 2011, 19:18

In einem gesunden Staat wäre dieses Subjekt bereits hingerichtet worden und hätte somit keinerlei Ansprüche stellen können.

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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Britta » Samstag 6. August 2011, 13:10

Le.Mar. hat geschrieben:und BRITTA: eine Belohnung? Bitte! ich hätte etwas mehr eigene Gedanken von dir erwartet und nicht das schnöde runterbeten der BILD-Schlagzeilen! Wer solche Äußerungen macht vergisst den Umstand, das einem Menschen im Gewahrsam unserer staatlichen Organe Gewalt angedroht wurde. Und das geht in einem funktionierendem Sythem schon mal gar nicht!

Wo schrieb ich was von einer Belohnung?

Die BILD lese ich nicht und ich denke nicht, dass ich deren Schlagzeile wiederholt habe.

Als man dem Täter gedroht hat, wußte man, dass man den Richtigen hatte und dieser ganz und gar nicht unschuldig ist. Nicht, dass ich die Androhung von Gewalt gut fände. Es ist schon richtig, dass er dafür die 3000 Euro bekommen hat. Nur denke ich, dass Koch das damals genehmigt hat.

Le.Mar. hat geschrieben:PS: Danke liebe Polizei, das ihr solchen Menschen die Möglichkeit gebt, unser Rechtssysthem im vollem Maße auszuschöpfen! (Ironie aus!)

Ja, danke für das Beispiel dass zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und das der Täter sich seiner Schuld immer noch nicht bewußt ist. Statt sich zu schämen hat er geklagt und so wie es ihm bei seiner Tat nur ums Geld ging, so geht es ihm auch heute nur ums Geld. Der ist richtig krank im Kopf und kommt hoffentlich nie wieder raus, denn für Geld würde er das immer wieder tun.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Uli » Samstag 6. August 2011, 13:48

Das wird lebenslänglich sein, d.h. bei guter Führung ist er in 15 Jahren wieder draußen.
Dass er nun seine staatsbürgerlichen Rechte wahrgenommen hat, wird man ihm kaum als "schlechte Führung" auslegen können.

Ich denke, dass die Richter keine andere Wahl hatten - wehret den Anfängen, auch wenn dieses Urteil "unmoralisch" erscheint und als ungerecht empfunden wird. Ein bereuender Täter hätte so etwas sicher nicht durchgesetzt.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Der Neandertaler » Samstag 6. August 2011, 14:08

Hallo Delon, lieste Britta ... und alle Kritiker dieses Urteils.
Als O. J. Simpson 1984 von dem Mordvorwurf an seiner Ex-Frau Nicole Brown und ihrem damaligen Freund Ronald Goldman freigesprochen wurde, aber später - 1997 - in einem Zivilprozess schuldig gesprochen wurde - zu Schadensersatzzahlung an die Eltern Goldmans, sprach man davon, daß dieses nur in USA möglich sei - also eine Trennung von Straf- und Zivilprozess. Weit gefehlt, auch hierzulande ist eine Unterteilung in Straf- und Zivil(prozess)recht möglich. Jemand, der von der Tat - etwa eines Unfalls - freigesprochen wird ... vieleicht aus Mangel an Beweisen, kann dennoch in einem Zivilprozess zu Schadenersatz verklagt und verurteilt werden.
Vorteilhafter Weise wird dies in einem "Abwasch" erledigt, aber möglich ist diese Unterscheidung sehrwohl. Daß es aber auch umgekehrt geht, zeigt aber in tragischer Weise dieses Urteil. Trotzdem ist es - zumindest juristisch - einwandfrei und durchaus berechtigt.

Magnus Gäfgen ist Unrecht geschehen ... durch Polizeibeamte der Stadt Frankfurt - Beamte, die das Land Hessen vertreten. Insofern ist auch das Land betroffen. Sein Grundrecht auf "körperliche Unversehrtheit" wurde verletzt.
Art. 2 Abs. 2
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nun kommt immer wieder die Frage:
    ... und wo bleibt das Recht auf "körperliche Unversehrtheit" des Opfers?
    eine durchaus berechtigte Frage - aber eine Frage, die ein Totschlagargument ist
    ... mehr nicht!
Beiden Angeklagte wurden 2004 schuldig gesprochen und verurteilt, richtig Uli.
Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt
Zitat: obiges Urteil
    90 Tagessätzen zu je 120 (insgesamt 10.800) gegen Daschner und 60 Tagessätzen zu je 60 (insgesamt 3.600) gegen Ennigkeit und das Gericht setzte eine Bewährungszeit von einem Jahr fest ... gegen beide
Wegen des Mordes ist Magnus Gäfgen rechtskräftig verurteilt worden .. es ging also lediglich um das Zivilrechtliche. Es ging auch nicht um eine "Entschädigung für einen Mörder" ... es ging um's Recht. Ein Recht, welches ohne Ansehen der Person für alle gelten soll und muß - "mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.", so Richter Hefter in seiner Urteilsbegründung.
Es ging auch lediglich um eine Entschädigung - eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht ausdrücklich ab, Delon.
wer das nicht unterscheiden kann, hat mit Sicherheit auch Schwierigkeiten, den Sinn des Urteils zu verstehen
Mag sein, daß er sich damit profilieren wollte, im Gespräch bleiben möchte, mag auch sein, daß er dies als "Probe" ansieht - während der Haft schloß er sein Jura-Studium ab, und ich möchte auch nicht glauben, daß nun alles vorbei ist, so wie ich Gäfgen einschätze, wird er weiter prozessieren ... ist ja auch sein gutes Recht. Aber mehr als Genugtuung hat nicht davon.
P.S. - für meine kleine? liebe Elfi:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Die Welt ist so geräumig und der Kopf ist so beschränkt.

Zpět k budoucnosti ke nejlebší čas.


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Viele Grüße
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