3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon elfenpfad » Samstag 6. August 2011, 15:59

Delon hat geschrieben:In einem gesunden Staat wäre dieses Subjekt bereits hingerichtet worden und hätte somit keinerlei Ansprüche stellen können.

Delon

In einem gesunden Staat ??? Subjekt ??? :?

Ein gesunder Staat darf sich niemals auf die gleiche Stufe stellen, wie ein Mörder, denn nichts anderes ist die Vollstreckung der Todesstrafe: Mord !
In jedem von uns schlummern "Dämonen", und viele Menschen beherbergen in ihrem Herzen eine "Mördergrube". Gemordet wird auf vielfältige Art und Weise: Vergewaltigungen, seelische Grausamkeiten, bewusster Liebesentzug Kindern gegenüber, Verwahrlosungen usw. können zum psychischen Tod von Menschen führen.
Aber in jedem von uns ist auch die Möglichkeit vorhanden, sich zu ändern. Diese Chance sollte man keinem Menschen durch die Todesstrafe nehmen, wir haben nicht das Recht dazu.
Für uns alle, vor allem für die Verwandten und Freunde der Opfer, stellen solche Verbrechen eine der schwersten Lernaufgaben von uns Menschen dar: Das Verzeihen können, wenn die Taten aus ganzen Herzen bereut werden.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon elfenpfad » Samstag 6. August 2011, 16:10

DerNeandertaler hat geschrieben:Gäfgen-Entschädigung fließt in die Staatskasse

Ja, ich hab das auch schon gelesen gehabt, danke trotzdem fürs Reinstellen.


@all

Ich habe mir gestern Nacht einmal die Mühe gemacht, und verschiedene Quellen zum Fall angeschaut. Dabei stiess ich auf diesen Artikel, der darauf anspricht, dass Gäfgen im Gefängnis ein Buch geschrieben hat. Laut diesem bereut er seine Tat sehrwohl ...

Gäfgen hat in der Haft ein Buch geschrieben, „Allein mit Gott. Der Weg zurück“, heißt es, und darin steht, dass ihm das Bild des Jungen, den er getötet hat, stets vor Augen stehe. Dass er sein Leben dafür geben würde, wenn Jakob das seine dafür zurückbekäme.


Interessant ist auch diese Aussage, die evtl eine andere glaubwürdige Erklärung bietet dafür, dass er überhaupt geklagt hat:

Im Mordurteil steht, dass Gäfgen aus Habgier gehandelt hat – aus einem über die einfache Gewinnsucht hinausgehenden abstoßenden Gewinnstreben. Er hatte das luxuriöse Leben in seinem Freundeskreis weiter führen wollen, gleichzeitig wollte er die Lügen um seine finanziellen Verhältnisse aufrechterhalten. Er wollte behalten, was das Gericht seine „Maske“ genannt hat: Er hatte seine bescheidene Herkunft verbergen wollen.

Wie vereinbart er es mit sich, dass er einerseits, wie er versichert, für seine Schuld bestraft werden will und andererseits mit der Anrufung des Straßburger Gerichts genau diese Bestrafung angreift? Seine Schuld ist ja durch die unzulässige Vernehmung nicht geringer geworden.

Ja, sagt er, „ich will die Strafe, und ich akzeptiere sie. Wogegen ich vorgehe, ist die Art der Vernehmung. So etwas muss unabhängig vom Einzelfall verboten sein.“ Er sagt es öfter, mantrahaft, in diesem Gespräch. „Folter unmöglich machen…“
Vermutlich muss man es so sehen, dass es Magnus Gäfgens Gefängnisexistenz einen Sinn verleiht.


http://www.tagesspiegel.de/zeitung/zuru ... 29714.html
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Britta » Samstag 6. August 2011, 17:16

Uli hat geschrieben:Ich denke, dass die Richter keine andere Wahl hatten - wehret den Anfängen, auch wenn dieses Urteil "unmoralisch" erscheint und als ungerecht empfunden wird. Ein bereuender Täter hätte so etwas sicher nicht durchgesetzt.

Das Urteil erscheint nur unmoralisch, wenn man nicht darüber nachdenkt und sich bewußt macht, dass damit zum Ausdruck gebracht wird, dass Folter in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.

Dies könnte auch ein "bereuender Täter" durch seine Klage erreichen wollen, jedoch zweifele ich daran, dass Gäfgen ein solch bereuender Täter ist.

Der Neandertaler hat geschrieben:
Hallo Delon, lieste Britta ... und alle Kritiker dieses Urteils.

Hallo Neandertaler,

ich bin kein Kritiker dieses Urteils.


Der Neandertaler hat geschrieben:
Sein Grundrecht auf "körperliche Unversehrtheit" wurde verletzt.

Ist die Drohung mit Folter denn schon Körperverletzung?


Der Neandertaler hat geschrieben:
Es ging auch lediglich um eine Entschädigung - eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht ausdrücklich ab,

Das finde ich in Ordnung. Die Entschädigung ist meiner Meinung auch mehr symbolisch, um zum Ausdruck zu bringen, dass Folter in unserem Staat nichts zu suchen hat.


Der Neandertaler hat geschrieben:
Mag sein, daß er sich damit profilieren wollte, im Gespräch bleiben möchte, mag auch sein, daß er dies als "Probe" ansieht -

Ja, das denke ich auch, weswegen er wohl auch das Buch geschrieben hat, das Elfenpfad erwähnte.

elfenpfad hat geschrieben:
Delon hat geschrieben:In einem gesunden Staat wäre dieses Subjekt bereits hingerichtet worden und hätte somit keinerlei Ansprüche stellen können.

Delon

In einem gesunden Staat ??? Subjekt ??? :?

Ein gesunder Staat darf sich niemals auf die gleiche Stufe stellen, wie ein Mörder, denn nichts anderes ist die Vollstreckung der Todesstrafe: Mord !

Da bin ich deiner Meinung Elfe. Genau das Gegenteil wäre der Fall. Das wäre ein kranker Staat, der die Verbrecher hinrichtet.


elfenpfad hat geschrieben:
Ich habe mir gestern Nacht einmal die Mühe gemacht, und verschiedene Quellen zum Fall angeschaut. Dabei stiess ich auf diesen Artikel, der darauf anspricht, dass Gäfgen im Gefängnis ein Buch geschrieben hat. Laut diesem bereut er seine Tat sehrwohl ...

Papier ist geduldig. Ich denke, er hat ein Problem mit seinem Ego und möchte von sich ein anderes Bild in der Öffentlichkeit erzeugen, wie das des Kindermörders. Sein Geltungsbedürfnis war ja auch das Motiv seiner Tat.

Er hatte das luxuriöse Leben in seinem Freundeskreis weiter führen wollen, gleichzeitig wollte er die Lügen um seine finanziellen Verhältnisse aufrechterhalten. Er wollte behalten, was das Gericht seine „Maske“ genannt hat: Er hatte seine bescheidene Herkunft verbergen wollen.


Und jetzt will er der Öffentlichkeit vormachen, er würde bereuen, was er braucht um sein eigenes Gewissen zu beruhigen und er will das selber von sich glauben.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Der Neandertaler » Samstag 6. August 2011, 19:28

Liebste Britta.
Britta hat geschrieben:ich bin kein Kritiker dieses Urteils.
Ich dachte mir schon, daß Du dies so auslegst, aber es war nicht so gemeint, ich wollte lediglich höflich sein und Dich grüßen.
Britta hat geschrieben:Ist die Drohung mit Folter denn schon Körperverletzung?
Nein, nein, nicht Körperverletzung ansich, nicht im wörtlichen Sinne - dies wäre vielleicht ein "Vollzug der Folter".
Die Gründe, weswegen beide verurteilt wurden sind wohl einerseits ein Versuch dessen - eventuell §§ 240 StGB, vielleicht sogar Art. 3 EMRK und Art. 2 Abs. 2 UN-Anti-Folter-Konvention ... zumindest Androhung der Selbigen -, aber trotzdem eine Rechtsverletzung ... Verletzung gegen Art. 1 GG.
    Kriminalhauptkommissar Ennigkeit wurde wegen "Nötigung im Amt" und Polizeipräsidenten Daschner wegen "der Verleitung eines Untergeben zu einer Nötigung im Amt" - § 357 StGB - für schuldig erkannt.

Britta, ich habe auch in eingen Umständen grundsätzlich meine Bedenken. Ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, daß Gäfgen einerseits den Eltern kein Wort der Reue zeigt, andererseits das Buch schrieb. Entweder dies "Bekenntnis der Reue", welches er in dem Buch abgibt, ist ehrlich, oder er ist ein guter Schauspieler. Einer, der weiß wie er sich gut im Gespräch hält ... wie er sich am Besten vermarktet.
Wenn ich weiterhin lese, daß er und sein Anwalt eine Stiftung:
"... zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden"
gründen wollen, mit Gäfgen im Stiftungsvorstand - als einer von zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ... oder als Beisitzer und Anwalt Heuchemer sei designierter Vorstandsvorsitzender und Stifter - eventuelle Gewinne des erwähnten Buches sollen in diese Stiftung fließen, wenn ich dies alles lese, dann weiß ich erst recht nicht, was ich von dem gesamten Vorhaben und Herrn Gäfgen halten soll?
    Diese Stiftung wurde zwar kurzzeitig - 2006 - abgelehnt, mit der Begründung, die Stiftungsgründung verstießen gegen "das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen" und somit gegen die guten Sitten.
    2007 aber erklärte eine Sprecherin der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD):
      "Wenn der förmliche Antrag mit dem angekündigten Inhalt folge, werde die Stiftung genehmigt"
      ... ist, glaube ich, zwischenzeitlich geschehen
So oder so, er kennt sich ja mit Jura aus! Seine Motive die zur Klage gereichten, sind ehrenwert - denn wie Du schon erwähnst:
"Folter hat in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen."
Gäfgen ist es aber bestimmt nicht. Eine zweite Chance sollte man ihm aber doch schon zugestehen. Eine Chance der Reue, eine Chance der Wiedergutmachung ... wenn man denn einen Mord überhaupt wiedergutmachen kann. Tot ist tot!
Ich möchte aber Strafe und und keine Rache - derartige Forderung der Angehörigen sind durchaus nachvollziehbar ... und ein Recht für alle ... ohne Ansehen der Person!
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Uli » Samstag 6. August 2011, 20:04

Britta hat geschrieben:
Uli hat geschrieben:Ich denke, dass die Richter keine andere Wahl hatten - wehret den Anfängen, auch wenn dieses Urteil "unmoralisch" erscheint und als ungerecht empfunden wird. Ein bereuender Täter hätte so etwas sicher nicht durchgesetzt.

Das Urteil erscheint nur unmoralisch, wenn man nicht darüber nachdenkt und sich bewußt macht, dass damit zum Ausdruck gebracht wird, dass Folter in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.


Ich habe schon nachgedacht. Das "Unmoralische" (weiß nicht, ob das Wort ganz passt) an dem Urteil ist, dass es eine verbale Drohung gegen einen überführten Mörder höher priorisiert als das Leben eines unschuldigen, eingesperrten Kindes, das es zu retten galt und dass es keine Rücksicht nimmt auf die Gefühle der Eltern des ermordeten Kindes, die nun miterleben müssen, wie der Mörder triumphiert. Ich kann nicht ganz glücklich werden mit diesem Urteil, obwohl es natürlich "einwandfrei" ist - das weiss ich auch.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Der Neandertaler » Samstag 6. August 2011, 20:48

Hallo Uli.
Ich bin mal so frech und antworte Dir:
Vergiß erstmal das Wort "Mörder" in dem Zusammenhang der Bewertung, der Einordnung dieses Urteils - dafür hat er seine Strafe bekommen. Desweiteren geht es auch nicht um die Einordnung des Wortes- also die Bewertung, ob hoch oder niedrig, sondern es geht um's Recht ... um die Buchstaben des Gesetzes, um deren Sinn. Es geht weniger um ein Zugeständnis ihm gegenüber, sondern eher darum, daß hier Recht verletzt worden ist. Es geht aber auch um Moral, um etwas, was der Staat vorleben soll und muß. Es kann doch nicht sein, daß der Staat - also wir ... als Gesellschaft - etwas einfordern - nämlich Gerechtigkeit und daß jeder sich an die Gesetze halten soll, aber der Staat selber nimmt für sich in Anspruch, sich nicht daran halten zu müssen.
    Immer im Hinterkopf behalten:
      wir sind der Staat. Wir machen die moralischen und ethischen Vorgaben.
Wenn Gäfgen - oder wer auch immer - sich daran nicht hält, hat er Strafe zu erwarten ... die hat er ja bekommen.
Uli hat geschrieben:Ich kann nicht ganz glücklich werden mit diesem Urteil, ...
verständlich, aber vielleicht gibt es Dir etwas Halt, daß er nichts von dem Geld sieht - es bleibt in der Staatskasse.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Britta » Samstag 6. August 2011, 21:50

Uli hat geschrieben:
Ich habe schon nachgedacht. Das "Unmoralische" (weiß nicht, ob das Wort ganz passt) an dem Urteil ist, dass es eine verbale Drohung gegen einen überführten Mörder höher priorisiert als das Leben eines unschuldigen, eingesperrten Kindes, das es zu retten galt und dass es keine Rücksicht nimmt auf die Gefühle der Eltern des ermordeten Kindes, die nun miterleben müssen, wie der Mörder triumphiert. Ich kann nicht ganz glücklich werden mit diesem Urteil, obwohl es natürlich "einwandfrei" ist - das weiss ich auch.


Ich versuche es mal etwas kürzer wie der Neandertaler.

Der eine Prozess hat mit dem anderen nichts zu tun. In dem einen Prozess ging es um Mord, in dem anderen um die Androhung von Folter. Beides sind verschiedene Schuhe und dürfen nicht im Zusammenhang gesehen werden. Es geht rein um die Sache, also um die Frage, ob man Folter androhen darf oder nicht.

Wir neigen dazu, den Zusammenhang zu dem einen Fall zu betrachten und nicht etwa an zukünftige, noch nicht passierte Fälle (die hoffentlich auch nicht passieren werden) zu denken.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Britta » Samstag 6. August 2011, 22:05

Lieber Neandertaler,
Der Neandertaler hat geschrieben:
Ich dachte mir schon, daß Du dies so auslegst, aber es war nicht so gemeint, ich wollte lediglich höflich sein und Dich grüßen.

Dann bin ich ja beruhigt. :)

Der Neandertaler hat geschrieben:
Britta, ich habe auch in eingen Umständen grundsätzlich meine Bedenken. Ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, daß Gäfgen einerseits den Eltern kein Wort der Reue zeigt, andererseits das Buch schrieb. Entweder dies "Bekenntnis der Reue", welches er in dem Buch abgibt, ist ehrlich, oder er ist ein guter Schauspieler. Einer, der weiß wie er sich gut im Gespräch hält ... wie er sich am Besten vermarktet.

Er ist ein guter Schauspieler.

Er möchte seinen wahren Charakter verstecken und nebenbei damit noch Geld verdienen, vielleicht für die Zeit nach dem Knast. Vielleicht will er seinen Charakter auch selbst nicht wahrhaben. Es ist ihm wichtig, dass Andere gut von ihm denken und die Wahrheit nicht kennen. Ist aber nur meine Einschätzung.

Der Neandertaler hat geschrieben:
Wenn ich weiterhin lese, daß er und sein Anwalt eine Stiftung:
"... zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden"
gründen wollen, mit Gäfgen im Stiftungsvorstand - als einer von zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ... oder als Beisitzer und Anwalt Heuchemer sei designierter Vorstandsvorsitzender und Stifter - eventuelle Gewinne des erwähnten Buches sollen in diese Stiftung fließen, wenn ich dies alles lese, dann weiß ich erst recht nicht, was ich von dem gesamten Vorhaben und Herrn Gäfgen halten soll?
    Diese Stiftung wurde zwar kurzzeitig - 2006 - abgelehnt, mit der Begründung, die Stiftungsgründung verstießen gegen "das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen" und somit gegen die guten Sitten.
    2007 aber erklärte eine Sprecherin der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD):
      "Wenn der förmliche Antrag mit dem angekündigten Inhalt folge, werde die Stiftung genehmigt"
      ... ist, glaube ich, zwischenzeitlich geschehen
So oder so, er kennt sich ja mit Jura aus! Seine Motive die zur Klage gereichten, sind ehrenwert - denn wie Du schon erwähnst:
"Folter hat in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen."
Gäfgen ist es aber bestimmt nicht.

Ehrenwert ist Gäfgen bestimmt nicht, da hast du Recht.

Nun, auch der Anwalt scheint ein guter Geschäftemacher zu sein. Mit so einer Stiftung läßt sich gut Geschäfte machen und Steuern sparen. Zu durchsichtig. Ich werde weder das Buch kaufen, noch sieht so eine Stiftung von mir einen Cent. Aber es wird wohl genug Leute geben, die das Buch kaufen oder spenden.

Der Neandertaler hat geschrieben:
Eine zweite Chance sollte man ihm aber doch schon zugestehen. Eine Chance der Reue, eine Chance der Wiedergutmachung ... wenn man denn einen Mord überhaupt wiedergutmachen kann. Tot ist tot!

Den Mord kann man nicht rückgängig machen, das ist richtig.

Bisher ist keine richtige Reue feststellbar, nur Lippenbekenntnisse. Klar soll jeder seine Chance haben, aber bei vielen ist das vergeblich. Menschen haben nunmal ein Problem damit, sich selbst einzugestehen, dass sie falsch gehandelt haben. Sie finden immer alle möglichen und unmöglichen Ausreden für ihr Tun.

Der Neandertaler hat geschrieben:
Ich möchte aber Strafe und und keine Rache - derartige Forderung der Angehörigen sind durchaus nachvollziehbar ... und ein Recht für alle ... ohne Ansehen der Person!

Das ist auch in meinem Sinne.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Uli » Sonntag 7. August 2011, 09:27

Britta hat geschrieben:
Uli hat geschrieben:
Ich habe schon nachgedacht. Das "Unmoralische" (weiß nicht, ob das Wort ganz passt) an dem Urteil ist, dass es eine verbale Drohung gegen einen überführten Mörder höher priorisiert als das Leben eines unschuldigen, eingesperrten Kindes, das es zu retten galt und dass es keine Rücksicht nimmt auf die Gefühle der Eltern des ermordeten Kindes, die nun miterleben müssen, wie der Mörder triumphiert. Ich kann nicht ganz glücklich werden mit diesem Urteil, obwohl es natürlich "einwandfrei" ist - das weiss ich auch.


Ich versuche es mal etwas kürzer wie der Neandertaler.

Der eine Prozess hat mit dem anderen nichts zu tun. In dem einen Prozess ging es um Mord, in dem anderen um die Androhung von Folter. Beides sind verschiedene Schuhe und dürfen nicht im Zusammenhang gesehen werden. Es geht rein um die Sache, also um die Frage, ob man Folter androhen darf oder nicht.

Wir neigen dazu, den Zusammenhang zu dem einen Fall zu betrachten und nicht etwa an zukünftige, noch nicht passierte Fälle (die hoffentlich auch nicht passieren werden) zu denken.


Klar, juristisch gesehen ist das so und es war höchst verwerflich, dass mittels einer verbalen Drohung versucht worden war, ein Menschenleben zu retten. Ich meine aber, man kann sich nicht immer reinen Gewissens hinter Paragraphen verstecken und auf Wahrnehmung seiner Verantwortung verzichten. Man muss doch auch die Verhältnismäßigkeit von Schaden beim Opfer und evtl. Nutzen abschätzen - war das Attentat auf Hitler ein Verbrechen?

Man sollte nicht vergessen, dass Paragraphen von Menschen gemacht sind und alles andere als perfekt sind. Wenn man da etwas besser machen kann, dann sollte man das tun. Wird von einigen Politikern ja anscheinend anlässlich dieses konkreten Falls auch erwogen.
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Re: 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

Beitragvon Der Neandertaler » Sonntag 7. August 2011, 14:40

Hallo Uli.
Ich schon wieder:
Uli hat geschrieben:man kann sich nicht immer reinen Gewissens hinter Paragraphen verstecken und auf Wahrnehmung seiner Verantwortung verzichten.
Dieses ist so richtig wie falsch!
Dem Sinn nach, wird schon klar, was Du meinst, allerdings ...
Die Verantwortung der oder des Beamten liegt doch darin, daß er - in erster Linie - dem Gesetz verpflichtet ist - er soll es achten und schützen. Achten aber auch darauf, daß dem Gesetz Genüge getan wird, daß es nicht beschädigt wird.
    was ja dazu führt, daß jeder sich als blöd, als verarscht vorkommt, wenn er einen Antrag stellt oder sonstwas beantragt ... oder sonstweit mit Beamten zutun hat, daß dieses Ansinnen abgelehnt wird, obwohl es - nach unseren bescheidenen Vorstellungen: logischer Weise - anders laufen müßte.
Und das ist ja auch das Problem des Beamten, der eventuelle Gewissenskonflikt, in den der Beamte kommt, respektive kommen kann:
Der Mensch ist von unten her emotional - jeder Jeck ist anders. Von daher ist es nur allzuverstädlich, wenn auch ein Beamter hie und da mal Emotionen zeigt und ... z.B. ein Hauch von einem Ansatz eines Lächelns sein Gesicht verziert ... könnte Schmerz sein.
Einerseits muß er dem Gesetz Achtung verschaffen - im Namen des Staates, also der Gesellschaft, dies geht am Besten, indem er es vorlebt und sich ebenfalls daran hällt. Nicht daß es später heißt, wie öfter verlautet, wie es gängige Praxis ist ... ein Volkssport:
    Es werden Gesetze erlassen, die gelten aber wohl nur für den kleinen Mann?
Und auf der anderen Seite wird vom Beamten verlangt, daß er es doch bitte diesmal nicht so genau nehmen solle.
Uli hat geschrieben:Man muss doch auch die Verhältnismäßigkeit von Schaden beim Opfer und evtl. Nutzen abschätzen ...
Klar!, aber ein bisschen Folter geht doch eben nicht - wo fängt dies "Bisschen" an und wo hört es auf?
    in diesem Fall war es ja nicht nur die Androhung, sondern ebenfalls gerügt wurde die "Vorbereitung"
    ...durch einen Arzt, der dies fachmännisch erledigen sollte.
P.S.:
    Britta, Liebes, ich weiß, ich hole zum Teil sehr weit aus - manchmal zu weit. Dann treffe ich den, den ich eigentlich nicht treffen will ... da gibt es viele, die ich - so oder so - nicht treffen will .. danach bin ich betroffen ... und enttäuscht.
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