Liebste Britta.
Britta hat geschrieben:ich bin kein Kritiker dieses Urteils.
Ich dachte mir schon, daß Du dies so auslegst, aber es war nicht so gemeint, ich wollte lediglich höflich sein und Dich grüßen.
Britta hat geschrieben:Ist die Drohung mit Folter denn schon Körperverletzung?
Nein, nein, nicht Körperverletzung ansich, nicht im wörtlichen Sinne -
dies wäre vielleicht ein "Vollzug der Folter".
Die Gründe, weswegen beide verurteilt wurden sind wohl einerseits ein
Versuch dessen - eventuell
§§ 240 StGB, vielleicht sogar
Art. 3 EMRK und
Art. 2 Abs. 2 UN-Anti-Folter-Konvention ... zumindest Androhung der Selbigen -, aber trotzdem eine Rechtsverletzung ... Verletzung gegen
Art. 1 GG.
Kriminalhauptkommissar Ennigkeit wurde wegen "Nötigung im Amt" und Polizeipräsidenten Daschner wegen "der Verleitung eines Untergeben zu einer Nötigung im Amt" - § 357 StGB - für schuldig erkannt.
Britta, ich habe auch in eingen Umständen grundsätzlich meine Bedenken. Ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, daß Gäfgen einerseits den Eltern kein Wort der Reue zeigt, andererseits das Buch schrieb. Entweder dies "Bekenntnis der Reue", welches er in dem Buch abgibt, ist ehrlich, oder er ist ein guter Schauspieler. Einer, der weiß wie er sich gut im Gespräch hält ... wie er sich am Besten vermarktet.
Wenn ich weiterhin lese, daß er und sein Anwalt eine Stiftung:
"... zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden"
gründen wollen, mit Gäfgen im Stiftungsvorstand -
als einer von zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ... oder als Beisitzer und Anwalt Heuchemer sei designierter Vorstandsvorsitzender und Stifter -
eventuelle Gewinne des erwähnten Buches sollen in diese Stiftung fließen, wenn ich dies alles lese, dann weiß ich erst recht nicht, was ich von dem gesamten Vorhaben und Herrn Gäfgen halten soll?
Diese Stiftung wurde zwar kurzzeitig - 2006 - abgelehnt, mit der Begründung, die Stiftungsgründung verstießen gegen "das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen" und somit gegen die guten Sitten.
2007 aber erklärte eine Sprecherin der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD): "Wenn der förmliche Antrag mit dem angekündigten Inhalt folge, werde die Stiftung genehmigt"... ist, glaube ich, zwischenzeitlich geschehen
So oder so, er kennt sich ja mit Jura aus! Seine Motive die zur Klage gereichten, sind ehrenwert - denn wie Du schon erwähnst:
"Folter hat in unserem Rechtsstaat nichts zu suchen."
Gäfgen ist es aber bestimmt
nicht. Eine zweite Chance sollte man ihm aber doch schon zugestehen. Eine Chance der Reue, eine Chance der Wiedergutmachung ...
wenn man denn einen Mord überhaupt wiedergutmachen kann. Tot ist tot!
Ich möchte aber Strafe und und keine Rache -
derartige Forderung der Angehörigen sind durchaus nachvollziehbar ... und ein Recht für alle ...
ohne Ansehen der Person!