Die "Märchen" der Esowatch Gegner

NEWS, Schlagzeilen, aktuelle Themen und was die Welt bewegt

Moderatoren: galileo2609, nocheinPoet

Die "Märchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon richy » Dienstag 29. November 2011, 22:01

Hi
Da M.S. im letzten esowatch Thread daran zweifelt, dass ich seine Beiträge richtig verstanden habe und eine Diskussion darüber dort völlig Off Topic wäre, würde ich diese gerne hier weiter führen.

@ M.S.
M.S hat geschrieben:
Bemerkenswert ist vielleicht, dass die Seite promedwatch.xxx (ja, das sind die, die Adresse, Telefonnummer etc. von Mitmenschen bekanntgeben und zum Stalken aufrufen) ihre entsprechenden Einträge entfernen musste. Das bedeutet, unser Rechtssystem funktioniert ja doch.

Wenn esowatch.xxx ähnliche Vergehen begehen würde, könnte man das ebenfalls rechtlich lösen. Aber das will ja keiner der esowatch-Hasser realisieren. Da erzählt man lieber das Märchen , die kann man (rechtlich) nicht belangen.

Deine Aussage habe ich wie folgt verstanden: Esowatch Hasser erzählen das Märchen, dass die Betreiber von www.esowatch.com nicht belangt werden können. Ebenso haben sie kein Interesse oder sie sind unfähig die an ihnen begangenen Straftaten rechtlich nachzuweisen. (= wollen nicht realisieren )

Meine Gegenargumente waren:

1) Ein Beleg über das Impressum, dass www.esowatch.com anonym betrieben wird.
esowatch hat geschrieben:
Drohen Sie SOFORT mit einem Anwalt. Das kommt immer gut. Unseren Anwalt können Sie wie folgt erreichen: Linh Wang, 3617 Tower 1, Lippo Centre Hong Kong Queensway 89, Tel +852.367.89941, Fax +852.367.89941

2) Ein Beleg in Form eines Fallbeispiels der deutschen Justiz, dass die Betreiber anonymer Webseiten auf dem Server, den auch esowatch anonym verwendet nicht in einfacher Weise ermittelt werden können.

Auszug Staatsanwalt hat geschrieben:
Der Täter ist nicht zu ermitteln. Beim Beschuldigten Pxxx Hxxx handelt es sich um eine nicht existente Person, die niemals unter der angeführten Adresse gemeldet war. [...] Weitere Ermittlungsansätze, insbesondere Rechtshilfeersuchen zur Ermittlung des Rechnungs­empfängers des türkischen Domainanbieters sind nicht verhältnismäßig und versprechen keinen Erfolg. Dabei sind bereits die Erfolgsaussichten sehr vage, da es angesichts der durch die Ermitt­lungen des Geschädigten aufgezeigten konspirativen Vorgehensweise dieses Domainanbietes äußerst fraglich erscheint, dass der Ersteller der Internetseite dort seine wahre Identität angibt. Schließlich wird gerade damit geworben, dass die Bezahlung auch durch Bareinzahlung oder mittels Bargeld in einem Briefumschlag erfolgen kann.

Aufgrund meiner Aussage an dich:

richy hat geschrieben:
Obwohl du selbst diesen Fall selbst schon zitiert hast behauptest du immer noch die Betroffenen hätten kein Interesse oder wären unfähig den Betreiber von www.esowatch.com zu ermitteln:

wolltest du nun wissen:

M.S hat geschrieben:
Und wo behaupte ich das? (nur weil du meine Aussage so interpretierst, ist es so? Eine andere Möglichkeit fällt dir da nicht ein?

Die Frage habe ich beantwortet ohne dass du darauf eingegangen bist. Nun stellst du die Fragen:

M.S hat geschrieben:
Und ich fragte dich wo ich das behauptet habe. Also, wo habe ich behauptet:

a) Die Betroffenen sind unfähig
b) Die Betroffenen haben kein Interesse

(Was du interpretierst ,ist - gelinde gesagt - ziemlich egal. Interpretieren kann man viel).

Ich wüsste nicht warum ich mich wiederholen sollte.

Grüße
Jede Identifikation einer Person mittels Religion, Rasse oder Nationalität ist ein geistiges Konzentrationslager. (Mario Vargas Llosa)
richy
 
Beiträge: 487
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 06:30

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon M.S » Mittwoch 30. November 2011, 14:24

richy hat geschrieben:Hi
Da M.S. im letzten esowatch Thread daran zweifelt, dass ich seine Beitraege richtig verstanden habe und eine Diskussion darueber dort voellig Off Topic waere, wuerde ich diese gerne hier weiter fuehren.

@ M.S.
M.S hat geschrieben:Bemerkenswert ist vielleicht, dass die Seite promedwatch.xxx (ja, das sind die, die Addresse, Telefonnummer etc. von Mitmenschen bekanntgeben und zum Stalken aufrufen) ihre entsprechenden Einträge entfernen musste. Das bedeutet, unser Rechtssystem funktioniert ja doch.

Wenn esowatch.xxx ähnliche Vergehen begehen würde, könnte man das ebenfalls rechtlich lösen. Aber das will ja keiner der esowatch-Hasser realisieren. Da erzählt man lieber das Märchen , die kann man (rechtlicht) nicht belangen.


Deine Aussage habe ich wie folgt verstanden :
Esowatch Hasser erzaehlen das Maerchen, dass die Betreiber von esowatch nicht belangt werden koennen. Ebenso haben sie kein Interesse oder sie sind unfaehig die an ihnen begannenen Straftaten rechtlich nachzuweisen. (= wollen nicht realisiern )

Greusse



1. Wenn esowatch.xxx Straftaten begeht, kann man sie dafür rechtlich belangen.
2. Die "Delikte", die angeführt werden, wurden von keinem Gericht als verfolgungswürdige Straftat anerkannt.
3. Deshalb wurde keine dieser Anzeigen weiterverfolgt.
4. Dessen ( Punkt 3 ) sind sich die esowatch-hasser nicht bewusst. Sie meinen, ihre Anzeigen werden mangels "Feststellung der Identität" eingestellt.
5. Es existiert allerdings bezüglich esowatch kein(e) Urteil/Urteilsbegründung/Klageabweisung in dem dies (eingestellt wegen Nichtauffindbarkeit oder so ähnlich) festgestellt wird.

Und aus diesem Grund (Punkt 4 und Punkt 5) behaupte ich, dass sie Märchen erzählen.


Ich glaube sehr wohl, dass da ein grosses Interesse besteht. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Warum klagen die nicht über den Zivilrechtsweg?
Liegts am Geld? Und wenn ja, warum setzt man dann ein Kopfgeld von EUR 100000,-- aus. Das wäre ja viel besser in einen tüchtigen Anwalt investiert. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Benutzeravatar
M.S
 
Beiträge: 557
Registriert: Samstag 16. April 2011, 19:22

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon richy » Donnerstag 1. Dezember 2011, 00:00

M.S hat geschrieben:1. Wenn esowatch.xxx Straftaten begeht, kann man sie dafür rechtlich belangen.

Hast du einen Beleg fuer deine Aussage ? Z.B. in Form eines Fallbeispieles wie ich es angegeben hatte ?
Esowatch kann nur rechtlich belangt werden, wenn media on den Seitenbetreiber den Behoerden bekannt gibt.
Bitte belege, dass die Geschaftsbedingungen seitens Media on dies sichestellen.
http://www.mediaon.com/Domain-Treuhand- ... ns-Hosting.
Jede Identifikation einer Person mittels Religion, Rasse oder Nationalität ist ein geistiges Konzentrationslager. (Mario Vargas Llosa)
richy
 
Beiträge: 487
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 06:30

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon M.S » Donnerstag 1. Dezember 2011, 09:31

richy hat geschrieben:
M.S hat geschrieben:1. Wenn esowatch.xxx Straftaten begeht, kann man sie dafür rechtlich belangen.

Hast du einen Beleg fuer deine Aussage ? Z.B. in Form eines Fallbeispieles wie ich es angegeben hatte ?
Esowatch kann nur rechtlich belangt werden, wenn media on den Seitenbetreiber den Behoerden bekannt gibt.
Bitte belege, dass die Geschaftsbedingungen seitens Media on dies sichestellen.
http://www.mediaon.com/Domain-Treuhand- ... ns-Hosting.


Die Türkei ist ein Rechtsstaat. Wenn du gegen die dortigen Gesetze verstösst, kannst du belangt werden.

In dem Link von dir steht:
Abmahnungen gibt es in der Türkei keine

Da steht nicht, dass kriminelle Handlungen gedeckt/verschleiert werden.

Dein Fallbeispiel hatten wir doch schon. Die Kernaussage ist: Der Aufwand steht in diesem speziellen Fall in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Die haben jetzt ja auch google geklagt (das Urteil wird bis zum 23.12.2011 erwartet), die Seite zu sperren. Selbst da fliegen sie auf die Schnautze, da es am Nachweis der strafbaren Handlung mangelt. Und google ist ja nun nicht wirklich anonym.

Wie gesagt. Alles nur Märchen, um zu verschleiern, dass keine Handhabe besteht.
Benutzeravatar
M.S
 
Beiträge: 557
Registriert: Samstag 16. April 2011, 19:22

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon andros » Donnerstag 1. Dezember 2011, 13:33

Die Gesetze in der Türkei sind ein bisschen anders, das Impressum wird dort nicht herausgegeben.
Abgesehen davon hat die BRiD kein klage Recht im Ausland.
“Nur die kleinen Geheimnisse müssen beschützt werden. Die großen werden von der Ungläubigkeit der Öffentlichkeit geheimgehalten.” Marshall McCluhan
"In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt." George Orwell
Benutzeravatar
andros
 
Beiträge: 56
Registriert: Dienstag 13. Juli 2010, 14:39

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon Der_Dscho » Donnerstag 1. Dezember 2011, 15:08

Hi,

andros hat geschrieben:Die Gesetze in der Türkei sind ein bisschen anders, das Impressum wird dort nicht herausgegeben.

Das Impressum ist zunächst einmal mehr als sowas von egal, denn am Anfang steht der Rechtsverstoß oder die Vermutung eines solchen. Wer das verursacht hat, ist zunächst unwichtig. Erst wenn Anklage erhoben wird, dann wird es spannend.


andros hat geschrieben:Abgesehen davon hat die BRiD kein klage Recht im Ausland.

Unterscheide bitte zwischen dem Gerichtsstand und dem anwendbaren Recht. Das sind 2 Paar Schuhe:
guckst du: http://www.webhostlist.de/forum/interne ... nd-wo.html

Was spricht denn gegen das Impressum von Esowatch: http://www.esowatch.com/ge/index.php?ti ... :Impressum

Einer der häufiger zitierten Blogs ist der http://alles-schallundrauch.blogspot.com/ . Wo bitte steht das Impressum?

Dscho
Sind des Schäfchens Locken braun, lehnt's wohl am Elektrozaun.
Und wenn es mit den Augen rollt, hat der Zaun zu viele Volt.
- Volksmund -
Benutzeravatar
Der_Dscho
 
Beiträge: 248
Registriert: Freitag 9. September 2011, 21:58
Wohnort: Sonne, 3. Planet links

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon M.S » Donnerstag 1. Dezember 2011, 17:26

andros hat geschrieben:Die Gesetze in der Türkei sind ein bisschen anders, das Impressum wird dort nicht herausgegeben.
Abgesehen davon hat die BRiD kein klage Recht im Ausland.


Wenn ich glaube, dass in der Türkei jemand gegen das (dort) geltende Recht verstösst, kann ich diese Person/Institution selbstverständlich auf dem Rechtsweg (z.B. über ein türkisches Gericht) belangen. Nicht mehr und nicht weniger.

Und wenn in der Türkei keine Impressums-Pflicht herrscht, dann ist das esowatch Impressum eigentlich legal. Beachte, dass die Domain esowatch.com und nicht esowatch.de heisst. Wenn eine .com Domain z.B in den USA gehostet wird, werden die sich auch einen Dreck um EU-Recht scheren, da gilt eben das USA-Rechtssystem. Das ist übrigens schön bei den Softwarepatenten zu sehen, die in er EU offiziell nicht anerkannt sind, in den USA aber schon.
Benutzeravatar
M.S
 
Beiträge: 557
Registriert: Samstag 16. April 2011, 19:22

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon richy » Donnerstag 1. Dezember 2011, 19:19

Hi M.S.

M.S hat geschrieben:2. Die "Delikte", die angeführt werden, wurden von keinem Gericht als verfolgungswürdige Straftat anerkannt.

Du meinst sicherlich die Klage von Weidenbusch J.Lopez und anderen ? :
http://www.online-artikel.de/article/es ... 334-1.html
Weidenbusch hat geschrieben:Das Verfahren gegen die illegale Webseite Esowatch (Aktenzeichen 266 UJs 719754/08) wurde eingestellt und die betroffenen Internetbenutzer auf den Privatklageweg verwiesen.

Leider gibt es keine verlaesslichen Infos ob die Urheberrechtsverletzung tatsaechlich mit ein Anklagepunkt war. Denn nur diese macht einer Meinung nach einen Sinn. An einigen Stellen kann man lesen, dass eine Klage wegen Verleumdung eingestellt wurde.

Exkurs: Privatklagedelikte
Das Gegenstück zu denjenigen Antragsdelikten, bei denen die Staatsanwaltschaft durch Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses die Strafverfolgung auch ohne Strafantrag durchführen kann, stehen die Privatklagedelikte. Bei diesen übernimmt die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nicht immer, sondern nur dann, wenn sie zumindest ein (einfaches) öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennen kann. Kann sie das nicht, so wird der Verletzte auf den Weg der Privatklage verwiesen, § 376 StPO. Die Privatklagedelikte finden sich in einer abschließenden Aufzählung, und zwar in der Strafprozessordnung (§ 374 StPO).

Für den Verletzten bedeutet das, dass er sozusagen selbst die Aufgabe des Staatsanwaltes nicht nur übernehmen kann, sondern sogar übernehmen muss und unter anderem auch die Verfahrenskosten vorzuschießen und sie bei einem Freispruch anstelle der Staatskasse zu tragen hat. Die Einzelheiten des Privatklageverfahrens sind in §§ 374 ff. StPO geregelt.

Das media on Beispiel von mir war wohl keine Privatlage und dennoch wurde das Verfahren eingestellt. weil :
Dabei sind bereits die Erfolgsaussichten sehr vage, da es angesichts der durch die Ermitt­lungen des Geschädigten aufgezeigten konspirativen Vorgehensweise dieses Domainanbietes äußerst fraglich erscheint, dass der Ersteller der Internetseite dort seine wahre Identität angibt. Schließlich wird gerade damit geworben, dass die Bezahlung auch durch Bareinzahlung oder mittels Bargeld in einem Briefumschlag erfolgen kann.

Da begruendet ein Staatsanwalt ein Urteil, dass ein anonymer Seitenbetreiber bei mediaon praktisch nicht ermittelt werden kann. In dem Fall ging es auf beiden Seiten um Kinderpornographie, denn der Anklaeger ist tatsaechlich bekennender Paexoxiler. Selbst dann nicht !
Wie soll denn ein Privatklaeger dann hier erfolgreich sein ?

M.S hat geschrieben:5. Es existiert allerdings bezüglich esowatch kein(e) Urteil/Urteilsbegründung/Klageabweisung in dem dies (eingestellt wegen Nichtauffindbarkeit oder so ähnlich) festgestellt wird.

Weil es soweit noch gar nicht gekommen ist. Und kaeme es soweit, koennte der Betreiber von esowatch nicht belangt werden weil er anonym ist. Ist das so schwer verstaendlich ? Die ganzen Abzock/Porno/Gluecksspie Seiten bei media on verstehen es. Sonst waeren sie nicht anonym bei diesem Provider.
Ich kann dir gerne (per PN) ein Beispiel zeigen wie es zugeht, wenn ein ganzes (Gluecksspiel)-Forum sich bewusst ist, dass keiner belangt werden kann.

M.S hat geschrieben:4. Dessen ( Punkt 3 ) sind sich die esowatch-hasser nicht bewusst. Sie meinen, ihre Anzeigen werden mangels "Feststellung der Identität" eingestellt.


Weder Weidenbusch noch Lopez behaupten dies. Weidenbusch begruendet die Abweisung wie folgt :

Weidenbusch hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte gegen Esowatch wegen Verleumdung, Verletzung des Urheberrechts und Verletzung der Impressumspflicht. Im Frühjahr 2009 ist Jocelyne L. der Klage als Nebenklägerin beigetreten. Dieser Schritt dürfte nun zur skandalösen Situation geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft scheint zur Auffassung gekommen zu sein, dass es sich bei Esowatch um keinen Fall von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt, sondern um eine Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen, da Jocelyne L. selbst einen Blog betreibt, in dem sie massive Vorwürfe unterschiedlichster Art veröffentlicht. ......Zur Verkündung ihrer Mission schreckt L. nicht davor zurück, Personen und Institutionen massiv zu beschuldigen, zu verleumden und zu diskreditieren.

Das klingt schon plausibel, dass dies mit ein Punkt war.


Diese ganzen Betrachtungen koennte man sch sparen, wenn esowatch nicht anonym agieren wuerde. Dann bestuende die Moeglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung und diese muesste dann jeder akzeptieren. Egal wie sie lautet.
Lediglich die Urheberrechtsverletzung ist auch so eindeutig

Gruesse
Jede Identifikation einer Person mittels Religion, Rasse oder Nationalität ist ein geistiges Konzentrationslager. (Mario Vargas Llosa)
richy
 
Beiträge: 487
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 06:30

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon richy » Donnerstag 1. Dezember 2011, 19:41

Hi Dscho
Das Impressum ist zunächst einmal mehr als sowas von egal,

Das ist nicht egal, da der Provider selbst Anonymitaet garantiert. Fuer Privatpersonen besteht in der Schweiz zum Beispiel auch keine Impressumspflicht, allerdings kann man bei einem "normalen" Provider immer den Verantwortlichen ermitteln.
Was spricht denn gegen das Impressum von Esowatch:

Im Grunde nichts. Denn man bemerkt sofor , dass die Verantwortlichen noch ihren Cowboyhut vom letzten Kinderfasching tragen. Und daraus kann man schon schliessen auf was man bei diesen gesammelten Werken unter anderem stossen wird.

Gruesse
Jede Identifikation einer Person mittels Religion, Rasse oder Nationalität ist ein geistiges Konzentrationslager. (Mario Vargas Llosa)
richy
 
Beiträge: 487
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 06:30

Re: Die "Maerchen" der Esowatch Gegner

Beitragvon Der_Dscho » Donnerstag 1. Dezember 2011, 20:06

Hi,

richy hat geschrieben:Im Grunde nichts. Denn man bemerkt sofor , dass die Verantwortlichen noch ihren Cowboyhut vom letzten Kinderfasching tragen. Und daraus kann man schon schliessen auf was man bei diesen gesammelten Werken unter anderem stossen wird.


Ja, wird man? Eigentlich bemerke ich nur sofort an den hardcore Kritikern, dass sie gleich ad hominem schiessen und sich um Fakten nicht scheren. Nach wie vor wird nur mit Schlamm geworfen, ohne handfeste Belege.

Nochmals:
Ein Impressum wird nur dann relevant, wenn es wirkliche Probleme gibt, die der Verfolgung durch eine Strafbehörde harren. Ansonsten ist es egal. So einfach ist das.
Auch Schall und Rauch führt kein Impressum. Warum wohl?

Dscho

[update] PS. das ominöse Aktenzeichen wird auch hier erwähnt: http://forum.esowatch.com/index.php?top ... 33#msg1533
Sind des Schäfchens Locken braun, lehnt's wohl am Elektrozaun.
Und wenn es mit den Augen rollt, hat der Zaun zu viele Volt.
- Volksmund -
Benutzeravatar
Der_Dscho
 
Beiträge: 248
Registriert: Freitag 9. September 2011, 21:58
Wohnort: Sonne, 3. Planet links

Nächste

Zurück zu Aktuelles & Nachrichten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste