Gut, nun sind wir also schon so weit, daß es sein kann - den Ausgang lassen wir erstmal außen vor. Die Einflußnahme fing doch bereits da an, als er zum Telephon bzw. Mikrophon griff, um sich zu äußern.Britta hat geschrieben:Eine Einflussnahme kann durch diese Äusserung stattgefunden haben, nur wer kann kann das mit Sicherheit sagen?
Auch hier kannst Du es nicht mit letzter Sicherheit sagen, ob dies positiv war, ob der Ausgang ein anderer gewesen wäre. Genauso gut hätte es doch auch mit einem Freispruch enden können, vielleicht "nur" 'ne Geldstrafe gegeben - wer die bezahlt hätte ist doch egal ... außer Dir.Britta hat geschrieben:Und in diesem Fall wäre es positiv für die Angeklagten. Umgekehrt wäre schlimmer.
Allerdings nach dem Aufruf:
"Ich hoffe, das Gericht wird zu einem richtigen, gut begründeten Urteil kommen"
hat er zwar nicht explizit das Urteil, dessen Höhe und Härte festgesetzt, wohl aber ein Urteil, eine Verurteilung angeregt, ja gefordert ... wenn auch nur subjektiv.Schön, daß es unsere Bundesregierung weiß. Es wäre besser, sie würde dementsprechend handeln, oder auch nicht ... das mit dem Handel.Britta hat geschrieben:Das mit der Rechtsstaatlichkeit ist in Russland ein Problem und das weiß auch die Regierung.
Liebes, alsob in anderen Ländern die Religion nicht viel zählt.Britta hat geschrieben:In einer Gesellschaft, in der die Religion eine wichtige Rolle spielt, wird eine Kirchenschändung anders beurteilt werden, wie da wo Religion eine nicht so wichtige Rolle spielt. Das spiegelt sich dann eben in der Gesetzgebung und in den Urteilen wieder. Die Werte und Moralvorstellungen sind also bereits in der Gesetzgebung berücksichtigt.
Es gibt einen
Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
ICCPR-International Covenant on Civil and Political Rights
Darin ist in §48 festgelegt, daß ICCPR-International Covenant on Civil and Political Rights
"Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, ... , außer in den bestimmten Umständen"
verboten sind. § 20 Abs. 2 besagt:
"Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet"
sind zu verbieten und das Komitee fordert alle Staaten des Abkommens auf solche Gesetze zu erlassen. Meines Wissens haben bis heute 167 Staaten dieses Abkommen unterschrieben - darunter auch Russland - ... ratifiert 1973 - meine ich gelesen zu haben.Allerdings wird darin ebenso gefordert, daß keine Einschränkung per Gesetz die
"Gleichberechtigung vor dem Gesetz und die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion"
verletzen darf. Solche Gesetze sind also mit dem allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel.Wer solche Gesetze unterschreibt sollte sie auch einhalten - findest Du nicht auch?
Richtig! Die Gesetzbücher kennt kaum jemand. Ich urteile und bewerte dieses Urteil oder sonstwede Handlung aber auch weniger nach diesen Gesetzen oder nach meinem "eigenen Rechtsempfinden", sondern nach internationalem Recht - selbstverständlich ausschließlich unter außenpolitischen Gesichtspunkten, wenn er also international im Chor rechtsstaatlicher Staaten mitsingen will. Was er sonst macht, ...Britta hat geschrieben:Nur wer von uns kennt die russischen Gesetzbücher? Und da die keiner kennt, manchmal sogar die eigenen deutschen Gesetze nicht, urteilt jeder nach seinem eigenen Rechtsempfinden.
Als Rumänien noch abgeschottet war, hatte Ceaușescu viel gemacht, was erst hinterher herauskam. Nun, da dieses Land zur EU gehört, sieht es anders aus; es muß sich an die EU-Werte anpassen.
P.S.:
- Es war bestimmt nur ein Versehen, ein Übersehen - weil Du immer noch auf hiesiges Recht zur Blasphemie hinweist ... macht Putin auch gerne. Aber ob er draufhinweist, daß in anderen Ländern die Gesetzeslage - auf die Androhung von erhöhter Strafe, ... das macht es auch nicht besser. Damit möchte er den Prozess, ja das Urteil in besserem Licht erscheinen lassen. Denn was er verschweigt, daß dies in der Höchststrafe kaum angewendet wird.
Ich hatte Dir einige Beispiele genannt, wie in anderen Länder Blasphemie, oder was man auch immer dafür hällt, wie das verfolgt, geahndet wird.
- Ich würde mir ja auch nicht alles glauben, wenn ich mich nicht schon etwas länger kennen würde.
- Meines Wissens wurde Blasphemie sehr selten verfolgt - in der neueren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland lediglich in einem Fall:
- SPUR sagt Dir was?
Dies war eine Gruppe von Künstlern. Diese gaben 1960/61 sieben Hefte unter dem Namen SPUR heraus.
1960 wurden diese Gruppe in der Bundesrepublik Deutschland wegen Gotteslästerung angeklagt - wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften.
Verurteilt in der ersten Instanz zu Haftstrafen von fünf Monaten bzw. fünf Monaten und zwei Wochen. Diese Strafe wurde in zweiter Instanz zur Bewährung ausgesetzt. - Madonna hatte immer eine Angewohnheit - sie provoziert immer gerne.
2006 ließ sie sich während eines Live-Konzerts "ans Kreuz nageln". Flugs kam Kritik von versch. Seiten - Kirchenvertreter, Christen, usw. Die Staatsanwaltschaft aber wies das Verfahren mit dem Hinweis ab, daß Anzeigen wegen Blasphemie nicht zu einer Verurteilung führen würden. - Meines Wissens wurde in Griechenland jemand in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft verurteilt, weil er Jesus Christus als "Kiffer" gezeichnet hatte - später wurde er jedoch freigesprochen.
Die Androhung ist eine Seite, aber entscheident ist, wie damit umgegangen wird, ob die Androhung auch zur Anwendung kommt.
In der hessischen Verfassung wird auch in bestimmten Fällen mit der Todesstrafe gedroht - angewendet wurde sie meines Wissens recht selten.