- Sehr geehrte Leser, wir berichten heute über den ersten aufseheneregenden Fall eines Jungen, der, weil Behindert, seine Eltern anklagt.
Der heute 20-Jährige erhebt Anklage gegen seine leiblichen Eltern wegen seiner Behinderung – eine Unterlassungsklage. Laut Anklageschrift sollen sie es unterlassen haben, die Möglichkeiten der Präimplantationreperatur (PIR) zu nutzen.
- Der Gesetzgeber diskutierte jahrelang über die Präimplantationsdiagnostik (PID), bis er diese im Jahre 2011 per Gesetz in engen Grenzen ermöglichte. Infolge dessen wurde weiter geforscht und es ergab sich daraus die Präimplantationsoptimierung (PIO) und eben besagte PIR. Sowohl bei der PIO wie auch der PIR werden einzelne, gut erforschte Gene repariert, ausgetaucht oder optimiert. Gene, bei denen feststeht, daß - in Einzelfällen - nur sie für eine bestimmte Funktion oder Aussehen verantwortlich sind, diese werden dieser Prozedur unterzogen
– damals Zukunftsmusik, heute – 2030 – Standard.
- In erster Instanz wurde noch den Eltern das Recht zugebilligt, sich frei zuentscheiden – für oder gegen die wissenschaftlichen Möglichkeiten. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab, mit der Begründung, daß es nicht Sache des Gerichts sei, über Ästhetik zu entscheiden – dies sei Sache einer lebendigen Gesellschaft. Es sei nicht Aufgabe des Staates, die Kinder vor dem Geschmack seiner Eltern zu schützen – auch dies sei Sache der Gesellschaft. Darüberhinaus müsse die Gesellschaft überlegen, ob sie die Eltern nicht eher vor sich selbst schützen müsse.
Nun liegt der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hat nun zu entscheiden, welches Gut höher wiegt, das Recht auf einwandfreies, gesundes Leben – eben ein individuelles Leben, oder das Recht der Eltern, sich frei entscheiden zu können oder dürfen – das Recht, etwas auf die natürliche Weise vorzunehmen.
2006 meinte Margot von Renesse – Vorsitzende der Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag „Recht und Ethik der modernen Medizin“:
- „Es gibt kein Recht eines Dritten, auch nicht der künftigen Eltern, über den Lebenswert eines Menschen zu entscheiden.“
wir berichteten auch in dieser Zeitung darüber
Joshua litt an einer seltenen Blutkrankheit; sein Körper produzierte nicht genug rote Blutkörperchen. Doch weder seine Eltern noch sein drei Jahre älterer Bruder waren ihm genetisch ähnlich genug, um als Spender und Retter in Frage zu kommen. Deshalb sollten Ärzte durch künstliche Befruchtung bis zu zwölf Embryonen schaffen und dann prüfen – per PID, welcher die genetischen Eigenschaften hat, die dem Jungen helfen könnten. Dieser Embryo sollten dann der Mutter eingepflanzt werden. Die übrigen würden vernichtet!- Der „Prozessbericht“ ist lediglich Fiktion, aber könnte nicht dies, wie auch die beschriebene PIR und ihre Schwester, die PIO, Folge einer Generalisierung der PID sein?
Sollten wir nicht dem bisherigen Treiben der Wissenschaft, wonach alles Machbare auch gemacht wird, egal ob moralisch verwerflich oder nicht, sollten wir nicht dem Einhalt gebieten?
Sollten wir nicht verhindern, daß durch eine Zulassung der PID, wie auch immer geartet, daß damit einem „Begehrlichkeits-Gemengenlage-Anspruch“ Tür und Tor öffnen? Daß wir damit letztlich „Disignerbabys“ ermöglichen?
- War in Belgien bis vor kurzem erlaubt - ist in den USA heute noch erlaubt
- "Die Natur hat die Menschheit unter die Herrschaft zweier souveräner Gebieter – Leid und Freude – gestellt. Es ist an ihnen aufzuzeigen, was wir tun sollen, wie auch zu bestimmen, was wir tun werden. Sowohl der Maßstab für Richtig und Falsch als auch die Kette der Ursachen und Wirkungen sind an ihrem Thron festgemacht."
Jeremy Bentham
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Fußnote:
- Um den Plagiatsjägern, die nach Guttenberg nun wieder voll zugeschlagen haben - Silvana Koch-Mehrin, das schöne Gesicht der FDP im EU-Parlament - (die Betonung liegt auf voll und dem Gesicht), um den Usern dieser Trendsportart die Sache zu erleichtern, der Hinweis:
- Anregung wie auch teilweise Zitate entnommen aus Richard-David Prechts Buch:
- "Wer bin ich? und wenn, ja, wieviele?"