Auch ein Migrant, der nie in Deutschland gearbeitet hat, kann unbefristet Hartz IV erhalten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Die Regel gilt allerdings nur für Zuwanderer aus 17 europäischen Ländern.
Kassel - Ausländische Langzeitarbeitslose haben den gleichen unbefristeten Anspruch auf Hartz IV wie Deutsche - wenn sie aus bestimmten europäischen Staaten kommen. Die Richter des Bundessozialgerichts in Kassel urteilten, dass dies auch für Zuwanderer gelte, die vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben.
Die Richter verwiesen auf das Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953. Dies haben 18 europäische Staaten unterschrieben, darunter Deutschland, Frankreich und die Türkei.
Das Bundessozialgericht wie die Revision des Jobcenters Berlin Mitte ab. Die Behörde hatte einem Franzosen nach der gesetzlich möglichen Sperrfrist von drei Monaten sechs Monate lang Hartz IV gezahlt, danach aber die Zahlung mit der Begründung verweigert, der Mann halte sich ausschließlich wegen der Jobsuche in Deutschland auf. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich.
Zwei Gesetze stehen sich in dem Fall gegenüber. So legen die Hartz-IV-Gesetze fest, dass Migranten nach neun Monaten in Deutschland kein Geld mehr erhalten, wenn sie allein zur Arbeitssuche in Deutschland sind. Im Fürsorgeabkommen verpflichten sich die Staaten aber, den Staatsangehörigen der anderen Unterzeichnerländer die gleichen Leistungen wie den eigenen Bürgern zukommen zu lassen - wenn sie sich legal im Land aufhalten.
Die Richter urteilten, die Ansprüche auf Hartz IV seien nicht ausgeschlossen, wenn sich Ausländer auf das Fürsorgeabkommen berufen können. "Das Fürsorgeabkommen ist unmittelbar geltendes Bundesrecht", betonte der Vorsitzende Richter. Hartz-IV-Leistungen seien der Fürsorge zuzurechnen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 66,00.html
Unser System ist krank!
Gruß Delon