Moderator: nocheinPoet
ralfkannenberg hat geschrieben:der unmittelbar nach dem Satz mit den 180 Tagessätzen kommt.
2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.
nocheinPoet hat geschrieben:ich finde Du fütterst da nur den egomanen und narzisstischen Troll unnötig
nocheinPoet hat geschrieben:Du könntest die Zeit sicher sinnvoller verbringen, Grashalme auf einem Fußballfeld zählen und rot lackieren, ...
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