richy hat geschrieben:@M.S.
Folgendes hatte ich uebersehen :Hab ich mich laengst schlau darueber gemacht. Die Sachlage ist auch voellig einfach und fast schon ohne schlaumachen selbstversatendlich.Vielleicht ist jemand hier im Forum, der da bewandert ist. Ich würde vermuten, dass dieses Bild quasi öffentlich ist.
Wenn's wirklich sein muss, mache ich mich da schlau. Aber nur wenn's wirklich sein muss.
Wenn auf einer Kochseite ein leckeres Rezept abgebildet ist und du benutzt dieses Foto dann bist du dran wenn es der Urheber boese meint. Das Photo stellt eine geistige Arbeit dar und die ist genauso wie ein Liedtext oder Lied geschuetzt. Ich als Musiker oder der Veranstalter zahlen doch nicht aus Spass Urheber Gebuehren. Bei einem persoenlichen Bild ist es nochmal etwas anders. Aber keineswegs freizuegiger. Ganz im Gegenteil. Und das ist doch auch voellig klar. Und in dem Zusammenhang wie bei Esowatch ist es selbstverstaendlich. Aber schau bitte selber nach. Ich kann die dann auch die entsprechenden Paragraphen nennen, so dass wir vergleichen koennen.
Das Bild ist oeffentlich.
Der Tannembaum auf dem Marktpaltz an Weihnachten ist auch oeffentlich. Den nehm ich dann mal mit nach hause.Geschützt ist jedes Lichtbild bzw. Lichtbildwerk, wie ein „Foto“ im Gesetz bezeichnet wird, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. Nach dem Grundsatz der „kleinen Münze“ gelten für die Schutzfähigkeit von Lichtbildwerken geringe Anforderungen. Ein besonderes Maß an schöpferischer und kreativer Gestaltung ist also nicht erforderlich. Daher sind auch Zweckfotos, Gegenstandsfotos und erst Recht professionell erstellte Architektur-Fotos urheberrechtlich geschützt. Schutzfähig ist also alles, was nicht „blindlinks geknipst“ wurde und sofern es sich um eine aussagekräftige Aufnahme handelt.
Ein urheberrechtlich geschütztes Foto darf ohne die vorherige (!) Zustimmung des Fotografen als Urheber weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, d.h. im Internet eingestellt werden. Diese Verwertungshandlungen sind zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten, damit dieser die Möglichkeit hat, eine angemessene finanzielle Gegenleistung für sein Werk zu erhalten. Denn Betreiber von Internet-Shops oder anderen Internetseiten, erste Recht große Hersteller tätigen erhebliche Investitionen in die Anfertigung ansprechender Produktfotos.
Dieses hübesche Urlaubsfoto von Rechtsanwalt Richard dürfen Sie ohne Zustimmung des Fotografen oder Nutzungsberechtigen bspw. nicht im Internet benutzen
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... -fotorecht
Weitere Quelle :
http://www.gemeinsam-engagiert.net/file ... ternet.pdf
Einfach nach §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. googeln
Ich bin nicht deiner Meinung.
Dieses Foto von J.L wird von ihr sowohl auf ihrer homepage als auch in beliebigen Foren,
in denen sie auftritt, benutzt. Scheint mir legal zu sein. (Wie gesagt, lasse ich mich gerne von Menschen, die das Thema Urheberrecht beruflich beherrschen eines besseren belehren).
Wenn`s daran hakt,können wir gerne diskutieren (und Rechtsmeinungen einholen).
Solltest du anderer Meinung sein, würde ich vorschlagen, diesen Punkt als vorläufig ungeklärt zu
behandeln. (ich mach mich da noch schlau)
Was mich wesentlich mehr interessiert ist folgendes:
Hebelt das Urheberrechtsgesetz die Demokratie aus?
Das würde ja bedeuten, dass alle, die raubkopieren, die Demokratie in ihren Grundfesten erschüttern.
Entspricht das wirklich deiner Meinung?