Ich komme erst einmal zu Deinen Stellungnahmen.
elfenpfad hat geschrieben:Durch die Fingerabdrücke würde es aber wesentlich einfacher, darf garnicht dran denken, welchen Missbrauch man damit betreiben könnte …
Warum würde es dann einfacher? Wenn ich es heute will, kann ich Trugspuren legen. Diese Missbrauchsdiskussion ist nicht nachvollziehbar. Nur wegen der Möglichkeit? Die Möglichkeiten in anderen Bereichen wurden in den letzten Jahren auch nicht systematisch zum Missbrauch genutzt. Was veranlasst uns heute, ständig vor dem Missbrauch zu warnen und damit notwendige Maßnahmen zu kippen?
Missbrauch kann niemals ausgeschlossen werden. Aber reden wir einfach nur von der deutschen Strafverfolgung. Dort ist der Missbrauch so gering, dass er schon durch AI und die Datenschützer regelmäßig ins Gespräch gebracht werden muss. Außer ein paar spärliche Meldungen kommt dabei nicht herum. Das sollte schon Bände sprechen.
elfenpfad hat geschrieben:Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Stoff, aus dem die Filme sind, sich manchmal einer realen Vorlage bedienen....
Nicht in Deutschland dieser Zeit. Unser Ziel muss sein, bei all den notwendigen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung dies im Blick zu behalten. Eine Blockadepolitik, wie unsere Datenschützer sie bevorzugen, kann da nicht der richtige Weg sein. Sie polemisieren die Diskussion und dabei frei von dem notwendigen Wissen. Meist sind sie noch nicht einmal zu einer Subsumtion fähig.
Ein großes Problem der Diskussion ist, dass immer wieder alles in einen Topf geworfen wird.
Nun kommen wir zum Datenschützer.
Die biometrische Authentisierung ergänzt die Authentisierung mit Besitz oder Wissen und führt zur wesentlich höheren Sicherheit gegen Identitätsdiebstahl durch Täuschung des Systems. Dies ist am Beispiel des biometrischen Reisepasses bzw. Personalausweises berechtigterweise in einer heftigen Diskussion eingewandt worden. Technisch-organisatorische Datenschutzziele wie die Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle nach Nr. 1, 2 und 3 der Anlage zu § 9 BDSG sind nur mit sicherer Authentisierung zu erreichen, sodass die Biometrie hier erhebliche Fortschritte bringt.
Also Zustimmung.
Als Sicherheitsrisiko gilt die missbräuchliche Verwendung von Templates durch den unbefugten Zugriff auf Systeme, auf denen die Templates gespeichert sind. Ein solches System ist das eben erwähnte biometrische Ausweispapier, welches das Template selbst enthält. Wenn es gelingt, das Template auszulesen, so kann es zur Fälschung von Ausweisen und somit zum Identitätsdiebstahl kommen
Die bei der Gewinnung der biometrischen Vergleichsdaten (Template, Signatur) zuerst erfassten Rohdaten enthalten Überschussinformationen, die z. B. Auskunft über Geschlecht, Alter, Ethnie oder Krankheiten geben. Es muss sichergestellt werden, dass diese Daten unmittelbar nach der Errechnung der Vergleichsdaten gelöscht werden.
Der Schutz der Daten – nicht der Datenschutz - ist immer ein wesentlicher Bestandteil. Er hat höchste Priorität.
Biometrische Authentisierungsysteme, die der Verdachtsgewinnung dienen sollen, können auch Unverdächtige treffen. Gleiches gilt für Systeme, die aus der Masse heraus gesuchte Personen identifizieren können (z. B. der Feldversuch auf dem Mainzer Hauptbahnhof von Oktober 2006 bis Januar 2007).
Die permanente Aufzeichnung von biometrischen Authentisierungen kann zu Bewegungsprofilen führen und dann – mit Zusatzwissen – auch zu Persönlichkeitsprofilen.
Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweispapiere wird zu Begehrlichkeiten führen, sie auch zu vielen anderen Zwecken als nur der Grenzkontrolle oder der polizeilichen Personenkontrolle zu verwenden. Dadurch bergen diese Verwendungen die Gefahr der Totalüberwachung.
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Genau hier wird wieder fleißig polemisiert. Man kann sich vor solchen flächendeckenden Datenerhebungen schützen, indem man die entsprechenden Ermächtigungen nicht erlässt.
Bei der Aufzeichnung von Maut-Daten geht es doch auch. Ich bin ja schon erstaunt, wie differenziert der Datenschutz hier vorgeht, was normalerweise nicht seine Art ist.
Es gibt Gesetze in diesem land – was auch der Datenschutz wissen sollte – die einen willkürlichen und umfassenden Zugriff auf derartige Daten – vor allem ohne Anlass – verhindern.
Warum sollte man, wenn der Anlass gegeben ist, derartige Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Heute werden unzählige Listen per Hand abgeglichen, weil der Datenschützer was gegen Automatismen hat. Das Ergebnis ist das Selbe, aber dauert und verschwendet Ressourcen. Ich könnte Dir unzählige Beispiel nennen, was dann bin ich meinen Job los und der Datenschützer hat wieder einen Grund zu meckern, denn er schützt sich durch den Datenschutz ja selber am meisten.
Um die deutsche Strafverfolgung ist es schlecht gestellt, weil es traurige Allianzen gibt, die alle auf ihrem Spezialgebiet Entscheidungen treffen, ohne dabei das Ganze zu sehen.
Selbst an Daten von bekannten Verbrechern zu kommen ist bald eine riesige Hürde. Dann klagen alle wieder, über das Versagen der Strafverfolgung. Richter und Datenschützer werden auch dann nicht hergehen und ihren – enormen – Teil der Verantwortung übernehmen. Das ist heute schon so. Aber die Öffentlichkeit stellt sich lieber auf die Seite des Datenschützers in weißer Rüstung und klagt am Ende trotzdem.
Eine Auflistung der eingebüßten Ermittlungsmöglichkeiten in den letzten 20 Jahren würde hier den Rahmen sprengen. Du erwartest, dass Dir heute schnell geholfen wird? Es dauert schon eine Stunden, um überhaupt alles Formulare und schriftlichen Belehrungen beisammen zu haben.
Morgen werden wir noch nicht einmal den Namen eines Straftäters speichern dürfen. Wir bewegen uns so rasant sich die Technik entwickelt zurück zum Karteikasten. Alle vernetzen sich und die Strafverfolgung entzieht sich dem vehement, weil sie es muss.
Wir machen uns lächerlich, in der Welt, vor den Straftätern und letztendlich auch vor den Menschen. Nur sagt niemand, wo die Ursachen hierfür liegen.