Wer die Polizei ruft, muss blechen.

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Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Delon » Donnerstag 23. September 2010, 11:27

Wer die Polizei ruft, muss blechen – bald sollen 40 Euro für eine Unfallaufnahme fällig sein! Als erstes Bundesland will Hamburg die „Blaulicht-Steuer“ einführen.

Dort sollen Verkehrsteilnehmer die Servicegebühr nach einem Unfall erst mal selbst an die Polizei zahlen, sich dann das Geld von der Kfz-Versicherung zurückholen. Kostenfrei kommt die Polizei in der Hansestadt nur noch bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder bei Unfallflucht. Vorbild für den Vorstoß ist Österreich.

Geht es nach der Deutschen Polizeigewerkschaft, könnte das Modell bundesweit Schule machen.

POLIZEI FÜR DIE STEUER

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, zeigte sich grundsätzlich offen für die Idee einer bundesweiten „Blaulicht-Steuer“, schränkte gegenüber BILD.de jedoch ein: „Wenn eine solche Gebühr eingeführt wird, um Personalabbau bei der Polizei zu vermeiden, dann nur, wenn sie von den Versicherern bezahlt wird!“

Rainer Hillgärtner, Sprecher des Auto Club Europa (ACE) sagte BILD.de: „Die Idee ist grober Unfug!“ Die Polizei sei dafür da, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen unabhängig davon, wie es um deren finanziellen Möglichkeiten bestellt sei. Denn „dafür zahlen wir ja bereits Steuern“, so Hillgärtner weiter.

Eine Sondersteuer, die auch noch mit der „Schuldfrage verknüpft wird, kollidiert zudem frontal mit den Prinzipien des Rechtsstaats“, sagte Hillgärtner.

VERSICHERER DAGEGEN

Ähnlich sieht es der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

http://www.bild.de/BILD/politik/2010/09 ... ahlen.html

Erst nur bezahlen bei Unfällen und was kommt dann als nächstes ?

Gruß Delon
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon elfenpfad » Donnerstag 23. September 2010, 12:57

@Delon

Hier in dem link wird näher differenziert, wie diese "Blauchlichtsteuer" im Einzelnen aussieht, und die Ausnahmen werden auch aufgeführt :

http://www.oeamtc.at/a1095907/


Wann die "Blaulichtsteuer" anfällt

Wann muss eine Unfallmeldegebühr bezahlt werden, wann nicht?

1. Gebührenpflicht besteht:

* wenn die Exekutive zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gerufen wird, wo der Daten-Austausch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre.
Die Pauschalgebühr hiefür beträgt € 36,-.
Die Bezahlung erfolgt bar gegen Quittung oder mit Kreditkarte. (Kann man nicht bar oder mit Kreditkarte bezahlen, so erfolgt eine bescheidmäßige Vorschreibung mit beigefügtem Zahlschein.)

* Wenn der Gegner Ausländer ist, gibt es keinen Unterschied. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten ist ein Herbeiholen der Exekutive eher ratsam.

* Auch wer am Unfall keine Schuld trägt und die Exekutive zur Beweissicherung ruft, muss die Gebühr bezahlen. Im Fall des Verschuldens des Gegners muss dessen Haftpflichtversicherung die Gebühr ersetzen. Bei Verschuldensteilung von zB 1:1 wird ein entsprechender Kostenanteil von € 18,- ersetzt.

* Die Übergabe der Ausfertigung des Polizeiprotokolls, dessen Aufnahme ein anderer Unfallbeteiligter verlangt hat, kostet ebenfalls € 36,-.

* Wenn beide Beteiligten die Unfallaufnahme und das Protokoll verlangen, sind jeweils € 36,- zu entrichten.

2. Keine Gebühr ist zu zahlen:

* wenn ein Zeuge die Polizei ruft.
Die Absicherung der Unfallstelle ist ebenfalls gratis.

* im Falle der Alkoholisierung des Unfallgegners und wenn nur die Amtshandlung (Personalien-Feststellung, Alko-Test, Führerschein-Abnahme usw) gegen ihn veranlasst wird.
AUSNAHME: Für eine eventuelle Unfallaufnahme ist die Gebühr fällig.

* im Fall der Fahrerflucht des Gegners, wenn ein gegenseitiger Identitätsnachweis nicht möglich war.

* bei einem Unfall mit Körperverletzung. (Verletzung muss aber tatsächlich vorliegen, ansonsten besteht Gebührenpflicht.)

* wenn einer der Unfallbeteiligten den Identitätsaustausch verweigert oder keine Fahrzeugpapiere mit sich führt.

* bei einer "Selbstanzeige" gemäß § 99 Abs 6 lit a StVO (zB nach einem Parkschaden, bei dem der Geschädigte nicht angetroffen wird).

* bei einer Kollision mit Wild.

* ACHTUNG! Auch bei einer "Selbstanzeige" oder einer Wildschadensverständigung wird die Gebühr aber dann fällig, wenn eine Kopie der Anzeige oder Meldung verlangt wird.

Rückforderung

Die Rückforderung einer vermeintlich zu Unrecht bezahlten Blaulichtsteuer (zB weil sich nach einem Unfall mit Sachschaden nachträglich eine Verletzung herausstellt) ist bei einer Bezirkshauptmannschaft bzw Bundespolizeidirektion möglich.


Naja, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht :lol:
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Anna15 » Donnerstag 23. September 2010, 19:15

elfenpfad hat geschrieben:
Rückforderung

Die Rückforderung einer vermeintlich zu Unrecht bezahlten Blaulichtsteuer (zB weil sich nach einem Unfall mit Sachschaden nachträglich eine Verletzung herausstellt) ist bei einer Bezirkshauptmannschaft bzw Bundespolizeidirektion möglich.


Naja, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht :lol:

Und wer macht sich da wegen 38 Euro so eine Mühe, wo man doch eh so ungern mit der Polizei zu tun hat? :?
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Elfer » Freitag 24. September 2010, 19:48

In der Form völliger Blödsinn.

Es gäbe ganz andere Möglichkeiten, die Kosten von Polizeiarbeit durch "Einnahmen" zu dämpfen. Dazu gäbe es auch genug kostenpflichtige Einsatzgründe, um ein Mehr an Einnahmen zu gewährleisten.

Was den Kostenrahmen der Polizei angeht, dazu muss man nur schauen, wer die bestellte Musik wirklich bezahlt und wohin die "eingenommenen" Gelder in allen Tatigkeitsbereichen fließen.

Bei Verkehrsunfällen darf nur eine Gebühr fällig werden, wenn Schaden erkennbar so gering ist, dass es eigentlich gar keiner ist. Ansonsten haben die Menschen gar keinen wirklich nachvollziehbaren Entscheidungsspielraum. Der Mensch muss sich sicher sein, was ihn erwartet.

Vorgetäuschte Einsatzgründe müssen gebührenpflichtig sein.

Polizeieinsätze bei kommerziellen Veranstaltungen müssen kostenpflichtig sein.

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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Britta » Freitag 24. September 2010, 23:58

Elfer hat geschrieben:In der Form völliger Blödsinn.

Es gäbe ganz andere Möglichkeiten, die Kosten von Polizeiarbeit durch "Einnahmen" zu dämpfen. Dazu gäbe es auch genug kostenpflichtige Einsatzgründe, um ein Mehr an Einnahmen zu gewährleisten.

Mir fallen da die Fußballbundesliga-Spiele ein. Die Vereine geben Millionen für Spieler aus, da müßte doch auch für den Polizeieinsatz genug da sein.
Elfer hat geschrieben:Was den Kostenrahmen der Polizei angeht, dazu muss man nur schauen, wer die bestellte Musik wirklich bezahlt und wohin die "eingenommenen" Gelder in allen Tatigkeitsbereichen fließen.

Gerade im Fußball wird viel Geld verdient. Konzerte und andere Großveranstaltungen wären auch noch eine Möglichkeit. Demonstrationen wohl weniger, weil es da nicht um Umsatz geht.

Da sollte sich die Gebühr aber nach den Netto-Einnahmen richten.
Elfer hat geschrieben:Bei Verkehrsunfällen darf nur eine Gebühr fällig werden, wenn Schaden erkennbar so gering ist, dass es eigentlich gar keiner ist. Ansonsten haben die Menschen gar keinen wirklich nachvollziehbaren Entscheidungsspielraum. Der Mensch muss sich sicher sein, was ihn erwartet.

Vorgetäuschte Einsatzgründe müssen gebührenpflichtig sein.

Polizeieinsätze bei kommerziellen Veranstaltungen müssen kostenpflichtig sein.

Polizei muss grundsätzlich kostenlos arbeiten.

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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Elfer » Samstag 25. September 2010, 09:59

Britta hat geschrieben:Demonstrationen wohl weniger, weil es da nicht um Umsatz geht.


Das wäre auch verfassungswidrig.
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Anna15 » Samstag 25. September 2010, 13:08

Elfer hat geschrieben:In der Form völliger Blödsinn.

Es gäbe ganz andere Möglichkeiten, die Kosten von Polizeiarbeit durch "Einnahmen" zu dämpfen. Dazu gäbe es auch genug kostenpflichtige Einsatzgründe, um ein Mehr an Einnahmen zu gewährleisten.

Was den Kostenrahmen der Polizei angeht, dazu muss man nur schauen, wer die bestellte Musik wirklich bezahlt und wohin die "eingenommenen" Gelder in allen Tatigkeitsbereichen fließen.

Bei Verkehrsunfällen darf nur eine Gebühr fällig werden, wenn Schaden erkennbar so gering ist, dass es eigentlich gar keiner ist. Ansonsten haben die Menschen gar keinen wirklich nachvollziehbaren Entscheidungsspielraum. Der Mensch muss sich sicher sein, was ihn erwartet.


Wir zahlen doch alle mit unseren Steuergeldern für Alles mögliche, auch für die Polizei. Jeder kann die mal brauchen. Warum sollten wir dann noch mal extra zahlen?

Zuzahlung wie bei der Krankenkasse? :shock:
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Elfer » Samstag 25. September 2010, 15:35

Anna15 hat geschrieben:Wir zahlen doch alle mit unseren Steuergeldern für Alles mögliche, auch für die Polizei. Jeder kann die mal brauchen. Warum sollten wir dann noch mal extra zahlen?

Zuzahlung wie bei der Krankenkasse? :shock:


Neben den zusätzlichen Einnahmen steht da noch eine ganz andere Idee dahinter, die dann Sinn macht.

Die Polizei wird immer wieder zu völlig unnützen Einsätzen gerufen und als Kompensator für die eigene Unfähigkeit Konflikte zu lösen genutzt.

Wenn Du für einen Schnitt im Finger einen Rettungswagen rufst, musst Du auch zahlen. Wenn die Polizei bei kommerziellen Veranstaltungen mit einem Mehr an Personal antreten muss, kann auch für die Polizei bezahlen. Das wären eh nur Gebühren und nicht die realen Kosten.

Der Bürger zahlt nur, wenn er erkennbar unnötig die Polizei gerufen hat oder eine reine Dienstleistung erwartet.
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Anna15 » Samstag 25. September 2010, 16:01

Elfer hat geschrieben:
Anna15 hat geschrieben:Wir zahlen doch alle mit unseren Steuergeldern für Alles mögliche, auch für die Polizei. Jeder kann die mal brauchen. Warum sollten wir dann noch mal extra zahlen?

Zuzahlung wie bei der Krankenkasse? :shock:


Neben den zusätzlichen Einnahmen steht da noch eine ganz andere Idee dahinter, die dann Sinn macht.

Die Polizei wird immer wieder zu völlig unnützen Einsätzen gerufen und als Kompensator für die eigene Unfähigkeit Konflikte zu lösen genutzt.

Das kann ich mir denken.
Elfer hat geschrieben:Wenn Du für einen Schnitt im Finger einen Rettungswagen rufst, musst Du auch zahlen.

Das habe ich noch nie getan.
Elfer hat geschrieben:Wenn die Polizei bei kommerziellen Veranstaltungen mit einem Mehr an Personal antreten muss, kann auch für die Polizei bezahlen. Das wären eh nur Gebühren und nicht die realen Kosten.

Würde das nicht die Eintrittsgelder, z.B. für Fußballspiele, verteuern?
Elfer hat geschrieben:Der Bürger zahlt nur, wenn er erkennbar unnötig die Polizei gerufen hat oder eine reine Dienstleistung erwartet.

Was ist erkennbar unnötig?
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Re: Wer die Polizei ruft, muss blechen.

Beitragvon Elfer » Samstag 25. September 2010, 16:20

Anna15 hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Wenn die Polizei bei kommerziellen Veranstaltungen mit einem Mehr an Personal antreten muss, kann auch für die Polizei bezahlen. Das wären eh nur Gebühren und nicht die realen Kosten.

Würde das nicht die Eintrittsgelder, z.B. für Fußballspiele, verteuern?


Und?

Bei Fußballspielen ist es auch so, dass der Veranstalter die Ordner im Stadion selber stellt und die Polizei nur außerhalb und bei Ausschreitungen im Stadion tätig wird.

Ich sagte ja, die realen Einsatzkosten kann eh keiner bezahlen. Ene Gebühr bringt niemanden um. Sie zahlen die Gebühren an die Stadt, die in der Regel nichts oder kaum etwas tut. Warum nicht an die Polizei?

Anna15 hat geschrieben:
Elfer hat geschrieben:Der Bürger zahlt nur, wenn er erkennbar unnötig die Polizei gerufen hat oder eine reine Dienstleistung erwartet.

Was ist erkennbar unnötig?


Wenn ich die Polizei rufe, weil der Nachbar den Flur nicht geputzt hat. Es gibt genug Fälle, wo es jedem klar ist. Sie müssen so krass sein, dass ein normalintelligenter Mensch gar nicht darüber nachdenken würde. Es gibt auch genug Wiederholungstäter, die man vorwarnen kann.
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