Ich darf mal kurz einen Rechtswissenschaftler und Professor zitieren, der für sich in Anspruch nimmt, eine unwiderlegbare und fundierte Klage beim BVerfG eingereicht zu haben. Wer derartige KLagen und entsprechende Urteile gelesen hat, der weiss, auf welchen juristischen Niveau man sich dort bewegt. Ach, über Körperhaltung und Ausstrahlung, die beide eine sehr deutliche Sprache sprechen, lasse ich mich erst gar nicht aus.
Nun ein paar Zitate:
Dieses Gesetz ist die Einstiegsdroge
keine näheren Ausführungen.
um die deutsche Bevölkerung an die Mutation der Währungsunion
Wieder ein Wirkungstreffer, der aber noch nicht einmal mit einer laienhaften juristischen Betrachtung zu entschuldigen wäre.
Nun zu den "Fakten"
verbietet eine Haftung von EU-Mitgliedern für die Schulden anderer Mitglieder.
Nein, er verbietet die Haftung nicht. Er sagt nur, dass die MItgleider der Union nicht automatisch haften. Ein himmelweiter Unterschied in der alltäglichen Betrachtung. Ein galaktischer Unterschied in einer seriösen juristischen Betrachtung.
Nun gibt es noch den Art. 122, der eine nicht zwingende Option (Optionen sind ja selten zwingend) bereit hält, ohne den die Union auch nur eine weitere Lachnummer bereit halten würde.
Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen
vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage
angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in
der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.
Damit würde der Vertragsbruch wegfallen und es bliebe der Grundrechtsverstoß.
Eigentumsgarantie des Grundgesetzes umfasst werden
Damit darf der Staat weder intern, noch extern mit Steuergelder Hilfeleistungen geben. Damit sind alle Förderungen - vor allem aber die aktuelle Förderung der regenerativen Energien - verfasssungswidrig. Die Förderung der geregelten Kats, alle Subventionen, Eigenheimzulage, Kindergeld, Bafög als zinsloses Darlehen, Eingliederungshilfen, DArlehen für Existenzgründer, Agrarsubventionen, Kohlesubventionen,..............
Da hat der gute Herr Professor noch viel Arbeit vor sich, wenn er glaubwürdig bleiben möchte.
Aber was garantiert Art. 15 GG?
Er garantiert das individuelle Eigentum, nicht das Eigentum Deutschlands. Da ist es gar anmassend, dass Herr Prof. glaubt, dass alle Menschen, die am Staatsvermögen beteiligt sind, gegen diese Hilfeleistung sind. Ist schon ein starkes Stück Selbstüberschätzung.
Noch dazu kann per Gesetz in diese Eigentumsgarantie eingegriffen werden.
Schauen wir weiter
Der Konkurs eines Landes wie Hellas
Für mich abfällig. Es heisst Griechenland. Derartige Äußerungen kommen Nationalistischen Tendenzen sehr nahe. Damit entfernt er sich wiederholt mit großen Schritten einer seriösen Betrachtung und setzt sich dem Verdacht aus, dass alles nur narzisstisches Säbelrasseln ist.