Der Kritiker hat es leicht!
Jemand der polemisiert, der letztendlich polarisiert, hat es leichter, als derjenige, der etwas ausgewogener ... etwas sozialer an die Sache herangeht. Leichter aber auch, weil er sich um die Gewichtung ... um die Ausgewogenheit und Ausgestaltung seiner Worte wenig Gedanken machen muß. Der Dringlichkeit seiner Worte gibt ja die Situation Inhalt. Die Geschehnisse, die zum 'Erfolg' beigetragen haben, erfordern quasi solch scharfe Worte. Da geht schonmal die ein oder andere Bemerkung ... Behauptung unter. Trotzdem ist es machmal angebracht ... und gut - im Sinne der Waffengleichheit, die ein oder andere marginale Bemerkung ... Behauptung etwas genauer zu untersuchen - besonders, wenn diese des Öfteren benutzt wird. Wenn jemand mir gegenüber eine Behauptung ... eine These aufstellt, diese mir aber seltsam bis unmöglich erscheint, ich diese aber ad hoc nicht widerlegen kann, nehme ich sie erstmal zur Kenntnis - bis ich sie überprüft habe.Mich stört an Deiner Argumentation ... Deinen Aussagen immer und immer wieder, daß etwas angeführt wird, ohne daß dies untermauert wird.
von mir aber verlangst Du 'Links' zu meinen Beiträgen ... wahrscheinlich um diese Aussagen zu überprüfen?
Konkret geht es mir um Deine Aussage zur 'Charta der Vereinten Nationen'.
Wir haben zu jedem Gesetz ... zu jedem einzelnen Paragraphen bzw. Artikel eines oder mehrerer Gesetze unendlich viele Gesetzeskommentare - Aussagen von Wissenschaftlern: Professoren und teils von Praktikern: Richtern, Notaren oder Rechtsanwälten, die erläutern, wie etwas gehandhabt werden soll ... muß und was damit gemeint ist. Alleine zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, erscheint seit 1949 jährlich ein nach Otto Palandt benannter, in derzeit 72. Auflage erschienener 'Kurzkommentar':
"Der Palandt"
Daran, daß diese Auflage 3113 Seiten hat - und sowas nennt sich nun Kurzkommentar, daran kannst Du erkennen, daß alle diese Gesetze recht umfangreich sind und der ausgiebigen Erläuterungen bedürfen.Auch wenn Du Dir das BGB anschaust ... das Buch, steht als Erstes, daß der Sinn des Gesetzes zu beachten ist, weniger der wörtliche Inhalt.
- den Jüngeren unter uns ... der Generation Facebook:
- ein Buch ist ein meist mit weißen Blättern durchzogenes Etwas. Etwas dicker als ein Tablet-PC - zum Teil hat man mehrere von diesem Etwas zur Hand ... kann aber immer mal wieder nachblättern ... das ist der Vorteil.
'tschuldigung, dies mußte nun rauß ... quasi als Vorgriff zu Weiterem.
klingt aber trotzdem etwas arrogant, ich weiß!
klingt aber trotzdem etwas arrogant, ich weiß!
Ob in Art. 33 von "einer Streitigkeit" die Rede ist, "deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden", oder etwa in Art. 14, wo von "Maßnahmen zur friedlichen Bereinigung jeder Situation" geredet, respektive geschrieben wird, die "die Generalversammlung" empfehlen kann - "gleichviel wie sie entstanden ist, wenn diese Situation nach ihrer Auffassung geeignet ist, das allgemeine Wohl oder die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Nationen zu beeinträchtigen". Bishin zur "Anwendung von Zwangsmaßnahmen" kann "der Sicherheitsrat .... zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ... erforderlichen Maßnahmen durchführen". Dies können auch "Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen"
- Art. 42 -
In Art. 7 ist zwar die Rede von "Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören" und daß "aus dieser Charta ... eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen ... nicht abgeleitet werden" kann, allerdings ist im gleichen Absatz die Rede von einer "Anwendung von Zwangsmaßnahmen", die "durch diesen Grundsatz nicht berührt" ist.
Wie sich auch durch die gesammte Charta eine Beurteilung durch den Sicherheitsrat quasi wie ein roter Faden zieht. Etwa ist in Art. 34 davon die Rede, daß "der Sicherheitsrat ... jede Streitigkeit sowie jede Situation ... untersuchen" kann, "um festzustellen, ..."
Oder Art. 39:
"Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ... vorliegt"
Art. 37 Abs. 1+2 ermächtigt den Sicherheitsrat ausdrücklich, zu beschließen, "ob er nach Art. 36 tätig werden oder die ihm angemessen erscheinenden Empfehlungen für eine Beilegung abgeben will.".
Art. 40 spricht sogar von "gebührender Rechnung" die ergriffen werden kann, wenn "den vorläufigen Maßnahmen nicht Folge geleistet" wird.
Zuletzt redet Art. 46 davon, daß "die Anwendung von Waffengewalt ... vom Sicherheitsrat mit Unterstützung des Generalstabsausschusses aufgestellt" wird.
Fazit:
- Bis hierhin kannst Du sehen, daß die getroffenen Maßnahmen keine Willkür einzelner Staaten - namentlich der so oft gescholtenen USA - sind, sondern von dieser UN-Charta gedeckt sind ... soweit diese in diesem Gremium beschloßen und vereinbart sind.
Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich den deutschen Text verarbeitet habe - da ich, wie gesagt, dem Englischen nicht ausgesprochen mächtig bin, bin ich naiver Weise davon ausgegangen, daß diese dem Original recht ähnlich ist.
Wer möchte kann hier die englische Fassung nachlesen.
Abgesehen davon, daß der Sicherheitsrat ... die internationale Gemeinschaft in der Vergangenheit "Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören" und die auch auf dessen Staatsgebiet begrenzt waren, mehrheitlich als "innere Angelegenheiten" betrachtet und beurteilt hat, werden nach verschiedenen Verbrechen - Völkermord in Ruanda, ethnische Säuberungen in ex-Jugoslawien, und, und, und - diese "innere Angelegenheiten" nun aber nicht mehr als "ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates" gehörend beurteilt, sondern es wird verstärkt auf "die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion" - Art. 55 - gedrungen und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Die "inneren Angelegenheiten" sind es jedenfalls nicht.