Hallo Delon, lieste Britta ...
und alle Kritiker dieses Urteils.
Als O. J. Simpson
1984 von dem Mordvorwurf an seiner Ex-Frau Nicole Brown und ihrem damaligen Freund Ronald Goldman freigesprochen wurde, aber später -
1997 - in einem Zivilprozess schuldig gesprochen wurde - zu Schadensersatzzahlung an die Eltern Goldmans, sprach man davon, daß dieses nur in USA möglich sei - also eine Trennung von Straf- und Zivilprozess. Weit gefehlt, auch hierzulande ist eine Unterteilung in Straf- und Zivil(prozess)recht möglich. Jemand, der von der Tat - etwa eines Unfalls - freigesprochen wird ... vieleicht aus Mangel an Beweisen, kann dennoch in einem Zivilprozess zu Schadenersatz verklagt und verurteilt werden.
Vorteilhafter Weise wird dies in einem "Abwasch" erledigt, aber möglich ist diese Unterscheidung sehrwohl. Daß es aber auch umgekehrt geht, zeigt aber in tragischer Weise dieses Urteil. Trotzdem ist es -
zumindest juristisch - einwandfrei und durchaus berechtigt.
Magnus Gäfgen ist Unrecht geschehen ... durch Polizeibeamte der Stadt Frankfurt - Beamte, die das Land Hessen vertreten. Insofern ist auch
das Land betroffen. Sein Grundrecht auf "körperliche Unversehrtheit" wurde verletzt.
Art. 2 Abs. 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nun kommt immer wieder die Frage:
... und wo bleibt das Recht auf "körperliche Unversehrtheit" des Opfers?
eine durchaus berechtigte Frage - aber eine Frage, die ein Totschlagargument ist
... mehr nicht!
Beiden Angeklagte wurden
2004 schuldig gesprochen und verurteilt, richtig Uli.
Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt
Zitat: obiges Urteil
90 Tagessätzen zu je 120€ (insgesamt 10.800€) gegen Daschner und 60 Tagessätzen zu je 60€ (insgesamt 3.600€) gegen Ennigkeit und das Gericht setzte eine Bewährungszeit von einem Jahr fest ... gegen beide
Wegen des Mordes ist Magnus Gäfgen rechtskräftig verurteilt worden .. es ging also lediglich um das Zivilrechtliche. Es ging auch nicht um eine "Entschädigung für einen Mörder" ... es ging um's Recht. Ein Recht, welches ohne Ansehen der Person für
alle gelten soll und
muß -
"mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben.", so Richter Hefter in seiner Urteilsbegründung.
Es ging auch lediglich um eine Entschädigung - eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht ausdrücklich ab,
Delon.
wer das nicht unterscheiden kann, hat mit Sicherheit auch Schwierigkeiten, den Sinn des Urteils zu verstehen
Mag sein, daß er sich damit profilieren wollte, im Gespräch bleiben möchte, mag auch sein, daß er dies als "Probe" ansieht -
während der Haft schloß er sein Jura-Studium ab, und ich möchte auch nicht glauben, daß nun alles vorbei ist, so wie ich Gäfgen einschätze, wird er weiter prozessieren ... ist ja auch sein gutes Recht. Aber mehr als Genugtuung hat nicht davon.
P.S. -
für meine kleine? liebe Elfi: