elfenpfad hat geschrieben:Hab News gefunden zum Thema :5. Oktober 2010 (0)
Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, das Bundeskriminalamt (BKA) scharf kritisiert. “Die Verfolgung schwerer Straftaten wird in einigen Fällen sicher erschwert, weil die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gestoppt wurde. Es ist jedoch unangemessen und voreilig, wenn das BKA gute Alternativen von vornherein ausschließt”, sagte Schaar der “Welt” (Dienstagausgabe).
Schaar ist ein Spartendenker, der über seine Nasenspitze hinaus blind ist. Die Ermittlungen werden in vielen Fällen nicht erschwert, sondern unmöglich gemacht. Das betrifft viele Fälle der Internetkriminalität.
Nicht die Dauer der Speicherung wurde gestoppt, es gab Kritik an der Unbestimmtheit der Gesetze. Selbst die Verpflichtung der Provider wurde nicht grundsätzlich als unrechtmäßig bewertet.
Das Urteil überraschte, weil der konsequente Beschluss nicht zu den vergangenen Entscheidungen passte und dazu noch völlig kontraproduktiv und vernichtend war.
elfenpfad hat geschrieben:Schaar plädierte für einen Praxistest des sogenannten “Quick-Freeze”-Verfahrens, das mit einer Speicherung solcher Daten für wenige Tage verbunden werden sollte. Dabei hält er es für legitim, auch bei Flatrate-Anschlüssen Verbindungsdaten vorzuhalten. “Dieses Verfahren hat sich bei Urheber-Rechtsverstößen bewährt. Mich wundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche entsprechende Daten auszuwerten”, sagte Schaar.
Damit vergleicht Schaar Äpfel mit Birnen und dokumentiert seine grenzenlose Inkompetenz. Er als Datenschützer sollte sich bewusst sein, dass es kein Online-Scanning von Daten gibt, die einen in kurzer Zeit in die Lage versetzt über die Notwendigkeit der Datenerhebung zu entscheiden.
Anders als die Film- und Musikbranche werden die Ermittlungsbehörden in diesem bereich nicht von selbst tätig, sondern nach Anzeige.
Im Bereich der Gefahrenabwehr ist die Erhebung dieser Daten in den meisten bzw. zumindest vielen Bundesländern gar nicht zugelassen.
Schaar dokumentiert brillant seinen Populismus. Sein Datenschutz ist lediglich die Förderung seiner Eitelkeit. Daher geht er gerne und überwiegend suggestiv in die Öffentlichkeit und erzeugt bewusst und gewollt die Fehlinterpretation.
Die Menge der Daten ist übrigens nie ein Thema. Daher ist es egal, ob Flat-Rate oder nicht.
"...Mich wundert, dass Strafverfolgungsbehörden so viel länger brauchen als die Film- und Musikbranche entsprechende Daten auszuwerten", sagte Schaar
Wieder ein Beispiel für seine Inkompetenz. Es geht bei dem Urteil gar nicht über die Dauer der Auswertung. Übrigens blockiert gerade seine Behörde eine effektive Auswertung der Daten. Ist doch verlogen, dann noch die Arbeitsgeschwindigkeit in Frage zu stellen.
Aber ganz nebenbei ist die Verarbeitungsdauer völlig egal. Es geht allein um den Zeitraum, in dem die Daten noch zu erheben sind. Übrigens sind die Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit stark davon abhängig gewesen, wie schnell und zuverlässig die Provider arbeiten. Auch da scheint Schaar nicht informiert zu sein.
Schaar suggeriert, dass alle Daten vorgehalten werden, um sie in der Gesamtheit auszuwerten. Das ist völlig falsch. Vielleicht sollte Schaar sich nicht nur über die Verfahren schlau machen, sondern auch über die Ermächtigungsgrundlagen für staatliches Handeln.
Es wird langsam zeit, dass der Mann dahin geht, wo er keinen Schaden anrichten kann.
elfenpfad hat geschrieben:Zugleich gab er dem BKA eine Mitschuld dafür, dass seit Monaten keine Neuregelung auf den Weg gebracht wird. “Wer wie etwa das BKA derartige Alternativen generell ausschließt und stattdessen auf Maximalforderungen beharrt, ist letztlich mitverantwortlich dafür, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden”, sagte Schaar.