ralfkannenberg hat geschrieben:nocheinPoet hat geschrieben:, in dem Fall hier hast Du wohl so oder so keine Sonne auf dem rechtlichen Weg was zu bewegen, selbst wenn Du da eine Klage durch bekommen würdest, die als nicht wegen Nichtigkeit eingestellt wird, ist es unwahrscheinlich, dass Yukterez auch nur zu einer Geldstrafe verurteilt werden würde.
Wie kommst Du darauf, dass ich klagen werde ? Ich habe doch von Anfang an "dem Yukterez" geschrieben, dass ich
nicht beabsichtige, den Klageweg zu beschreiten. Selbst wenn ich einen solchen Schritt beabsichtigen würde, so würde das keinen Sinn machen, weil ich eben
nicht beweisen kann, dass ich diese PN geschrieben habe, und somit nicht beweisen kann, dass ich tatsächlich direkt Betroffener bin.
Ob die Nichtigkeit hierbei eine Rolle spielt bezweifele ich, denn das Briefgeheimnis bzw. das Schriftgeheimnis sowie die Vertraulichkeit des Wortes unterscheiden nicht zwischen der Wichtigkeit des Inhaltes. Das wäre auch absurd, denn wie will man die Wichtigkeit eines Inhaltes messen ?
Aber wie gesagt: darum geht es alles nicht: "der Yukterez" hat das Briefgeheimnis gebrochen und damit etwas gemacht, das in 90% aller Gebiete, in denen deutschsprachige Menschen wohnen, strafbar ist.
Und was Österreich anbelangt: hier weist die Wikipedia auf einen Fall in Österreich vom September 1990 hin, in dem es um ein arbeitsrechtliches Verfahren ging, bei dem der Empfänger den Inhalt der privaten Kommunikation einem Gericht zur Verfügung gestellt hatte und die Absenderin der Meinung war, dass dieser Inhalt nicht als Beweismittel verwendet werden darf. Inwiefern das allgemeingültig ist und ob es dazu mindestens ein neueres Urteil gibt, mag für Juristen sicherlich aus akademischer Sicht sehr interessant sein, aber nicht für mich - dass meine Interessens-Schwerpunkte völlig woanders liegen dürfte hinreichend bekannt sein.
Es hat den Anschein, dass mein
gestriger Eintrag "dem Yukterez" voll auf den Magen geschlagen ist, denn ausser einem kommentarfreien Versuch, bei dem er nur zitiert und dies auch noch
falsch macht und ausgerechnet das Prädikat vergisst, ist da von seiner Seite gar nichts mehr gekommen, auch nicht bei seinen
neuen Freunden, wo man doch recht angeregt über diese sigmas diskutiert und was diese bedeuten.
Dabei kann "der Yukterez" doch unbesorgt sein, denn wie ich
geschrieben (und oben zitiert) habe werde ich nicht den Klageweg beschreiten. Und "der Yukterez" braucht wirklich keine Angst zu haben, dass er nun 3 Jahre im Knast schmoren muss, auch wenn das immer noch viel besser als eine Ewigkeit in der Hölle zu schmoren ist, wie er es bekanntlich seinen Gegnern
wünscht.
Aber selbstverständlich lasse ich den Fall in Österreich kompetent und kostenpflichtig mal abklären, weil es mich nun doch wunder nimmt, ob ein
26 Jahre altes Urteil, welches sich auf einen sehr eingeschränkten Spezialfall bezieht, auch noch der heutigen Rechtssprechung entspricht.
Bis dies abgeklärt ist, kann "der Yukterez" doch die Zeit überbrücken und den Beweis der
hier genannten Lösung konkret ausführen, um darzulegen, dass er wenigstens ganz einfache Differentialgleichungen auch analytisch zu lösen imstande ist. Er wird doch hoffentlich noch wissen, was eine "innere Ableitung" ist und wie man eine solche anwendet. Nach seinem Fiasko mit den für "Oszillationen" gehaltenen numerischen Instabilitäten, deren Behebung er bis heute
nicht verstanden hat (Link unter "Mathematica-Keule"), und dem "Epsilon", dessen Notwendigkeit er ebenfalls bis heute
nicht erkannt hat, obgleich er ein solches in Höhe von 10
-8 ohne es als solches zu erkennen in seinen Animationen verwendet, könnte er hier mal einen akademischen Pluspunkt sammeln.